Nettolohnoptimierung
Nettolohnoptimierung umsetzen ▶️ Mitarbeiterzufriedenheit steigern ✓ Steuern sparen ✓ Arbeitgeberattraktivität erhöhen ✓ Jetzt Gehälter optimieren!
Die Gehaltserhöhung, die wirklich ankommt
Du kennst das Gefühl: Nach einem erfolgreichen Jahr und einem guten Gespräch mit der Chefin oder dem Chef steht eine Gehaltserhöhung an. Die Freude ist riesig – bis der erste Gehaltszettel kommt. Von den versprochenen 200 Euro mehr im Monat bleiben nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen oft nur knapp die Hälfte übrig. Ernüchternd, oder? Was wäre, wenn es einen Weg gäbe, dein Gehalt zu erhöhen, bei dem 100 % der Summe direkt bei dir ankommt?
Genau das ist Nettolohnoptimierung.
Was ist Nettolohnoptimierung?
Nettolohnoptimierung bedeutet, das Nettogehalt durch steuer- und sozialabgabenfreie Zusatzleistungen (Benefits) anstelle einer klassischen Bruttogehaltserhöhung zu steigern. So kommen Gehaltsextras wie Sachbezüge, Zuschüsse oder Gutscheine 1:1 bei dir an, ohne Abzüge.
Hier geht es nicht um Steuertricks, sondern um die clevere und vollkommen legale Nutzung von staatlich geförderten Zusatzleistungen, auch Corporate Benefits genannt. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeiten geschaffen, um Arbeitnehmenden mehr verfügbares Einkommen zu verschaffen und Arbeitgebenden eine kosteneffiziente Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung zu bieten.
In diesem ultimativen Guide für 2025 zeigen wir dir alles, was du über Nettolohnoptimierung wissen musst. Wir tauchen tief ein in die Welt der steuerfreien Gehaltsextras, erklären dir die mächtigsten Werkzeuge und geben dir eine praktische Anleitung an die Hand, wie du – egal ob als Arbeitnehmender oder Arbeitgebender – diese Vorteile für dich nutzen kannst.
Der Game-Changer – Warum Nettolohnoptimierung eine Win-Win-Situation ist
Nettolohnoptimierung ist weit mehr als nur ein cleverer Weg, um Geld zu sparen. Es ist eine moderne Form der Vergütung, die für beide Seiten – Arbeitnehmende und Arbeitgebende – enorme Vorteile bringt. Es ist ein echter Game-Changer für die Arbeitswelt.
Für dich als Arbeitnehmender: Endlich mehr Netto vom Brutto
Das Kernproblem der klassischen Gehaltserhöhung ist die sogenannte Brutto-Netto-Falle. Die Progression im deutschen Steuersystem und die Sozialabgaben führen dazu, dass von jedem zusätzlich verdienten Euro ein beträchtlicher Teil direkt wieder an den Staat abgeführt wird. Eine Gehaltserhöhung von 200 Euro brutto im Monat führt bei einem durchschnittlichen Gehalt (Steuerklasse I, ca. 47.000 Euro Jahresgehalt) oft nur zu einem Netto-Plus von rund 96 Euro. Die Enttäuschung darüber ist ein starker Antrieb, nach besseren Alternativen zu suchen.
Hier spielen steuerfreie Benefits ihre Superkraft aus. Ein steuerfreier Sachbezug im Wert von 50 Euro bedeutet, dass 50 Euro brutto auch 50 Euro netto sind. Der Betrag kommt 1:1 bei dir an, ohne jegliche Abzüge. Du hast sofort mehr Kaufkraft in der Tasche, die du für deinen Alltag nutzen kannst.

Für Arbeitgebende: Kosten sparen, Helden gewinnen
Für Unternehmen ist die Nettolohnoptimierung ein strategisches Instrument, das weit über reine Kosteneinsparungen hinausgeht.
Employer Branding & Recruiting: In einem umkämpften Arbeitsmarkt sind attraktive und moderne Mitarbeiterbenefits oft das Zünglein an der Waage. Sie signalisieren eine wertschätzende und fortschrittliche Unternehmenskultur und machen dich als Arbeitgebender für Top-Talente deutlich attraktiver.
Einsparungen bei Lohnnebenkosten: Der finanzielle Vorteil ist enorm. Für jede Gehaltserhöhung von 100 Euro brutto zahlt ein Arbeitgebender zusätzlich rund 20-23 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen. Bei steuerfreien Sachbezügen entfallen diese Lohnnebenkosten komplett. Das eingesparte Geld kann direkt in weitere Mitarbeitervorteile oder das Unternehmenswachstum investiert werden.
Mitarbeitermotivation und -bindung: Ein monatlicher Zuschuss, der spürbar im Geldbeutel ankommt, ist eine greifbare Form der Wertschätzung. Solche Benefits steigern die Zufriedenheit, die Moral und die Loyalität zum Unternehmen oft nachhaltiger als eine kleine Nettoerhöhung, die im monatlichen Gehalt untergeht. Besonders wirkungsvoll ist es, wenn diese Benefits eine Geschichte erzählen – zum Beispiel die der Unterstützung lokaler Geschäfte, was aus einer reinen Finanzentscheidung eine wertebasierte Handlung macht.
Die Werkzeugkiste der Nettolohnoptimierung – Gehaltsextras im Detail
Der Gesetzgeber stellt eine ganze Werkzeugkiste voller Möglichkeiten zur Verfügung. Wir öffnen sie für dich und schauen uns die wichtigsten und effektivsten Instrumente für 2025 ganz genau an.
A. Der Alleskönner: Der 50-Euro-Sachbezug
Der 50-Euro-Sachbezug ist das flexibelste und beliebteste Instrument der Nettolohnoptimierung. Er ist ein echter Allrounder.
Wie funktioniert der 50-Euro-Sachbezug?
Dein Arbeitgebender kann dir monatlich Waren und Dienstleistungen im Wert von bis zu 50 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen. Dies muss zusätzlich zum Lohn erfolgen und darf nicht in bar ausgezahlt werden.
Die Rechtsgrundlage verständlich erklärt
Die Basis für diesen Benefit ist § 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Ein entscheidendes Detail, das du kennen musst: Bei den 50 Euro handelt es sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet: Wird dieser Wert auch nur um einen einzigen Cent überschritten (z.B. 50,01 Euro), wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Präzision ist hier also alles.
Die drei goldenen Regeln für die Steuerfreiheit
Damit der 50-Euro-Sachbezug wirklich steuerfrei bleibt, müssen drei zentrale Bedingungen erfüllt sein:
1. "Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn": Dies ist das sogenannte Zusätlichkeitsgebot. Der Benefit darf nicht mit dem bestehenden Gehalt verrechnet werden. Eine Gehaltsumwandlung, bei der ein Teil des Bruttolohns in einen Sachbezug umgewandelt wird, ist seit 2020 gesetzlich ausgeschlossen und damit illegal.
2. Keine Barauszahlung: Der Vorteil muss als Sachleistung gewährt werden. Gutscheine oder Karten dürfen keine Barauszahlungsfunktion haben. Auch eine Erstattung gegen Bargeld beim Umtausch einer Ware ist nicht erlaubt.
3. Die ZAG-Kriterien (seit 2022): Dies ist der Punkt, an dem viele ältere Gutscheinsysteme scheitern. Um als Sachbezug zu gelten, müssen Gutscheine und Geldkarten die strengen Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG) erfüllen. Diese Regeln wurden eingeführt, um zu verhindern, dass Sachbezüge wie Bargeld eingesetzt werden können. Vereinfacht gesagt, muss die Einsatzmöglichkeit der Karte eingeschränkt sein. Die drei wichtigsten Kriterien sind:
- Limitiertes Netzwerk (Buchstabe a): Die Karte ist nur bei einer begrenzten Anzahl von Akzeptanzstellen gültig, zum Beispiel bei den Filialen einer bestimmten Kette oder, was besonders spannend ist, in einem klar definierten regionalen Gebiet (z.B. nach Postleitzahlen).
- Limitierte Produktpalette (Buchstabe b): Die Karte kann nur für den Kauf einer bestimmten Produktkategorie verwendet werden, wie Kraftstoff, Bücher oder Kleidung.
- Soziale/Steuerliche Zwecke (Buchstabe c): Die Karte dient einem bestimmten sozialen oder steuerlichen Zweck, wie zum Beispiel als Essenszuschuss.
Die moderne Lösung: Flexible Sachbezugskarten
Die strengen ZAG-Kriterien bedeuten das Aus für viele universell einsetzbare Prepaid-Kreditkarten als steuerfreien Sachbezug. Doch sie haben den Weg für intelligentere und bessere Lösungen geebnet.
Die smarteste Umsetzung sind heute digitale Guthabenkarten, die speziell für diese Regeln entwickelt wurden. Stell dir eine Karte vor, die du wie eine normale Debitkarte (z.B. Mastercard) nutzen kannst, aber mit einem cleveren regionalen Fokus. Du kannst damit beim Bäcker um die Ecke, in deiner Lieblingsbuchhandlung oder im Supermarkt im Kiez bezahlen. Das Geld bleibt in deiner Region und stärkt die lokalen Geschäfte – ein doppelter Gewinn für dich und deine Gemeinschaft. Diese Karten bieten maximale Flexibilität für dich als Nutzer und gleichzeitig volle Rechtssicherheit für deinen Arbeitgebenden.
Typische Anwendungsbeispiele für den 50-Euro-Sachbezug sind Tankgutscheine, Einkäufe im Supermarkt, die Mitgliedschaft im Fitnessstudio, Streaming-Dienste oder der Kauf von Büchern.
B. Der Genuss-Booster: Der Essenszuschuss
Keine Kantine im Büro? Kein Problem! Mit dem Essenszuschuss kann dein Arbeitgebender deine tägliche Mittagspause finanziell versüßen – und das mit erheblichen steuerlichen Vorteilen.
Wie hoch ist der Essenszuschuss 2025?
Im Jahr 2025 kann dein Arbeitgebender dein Mittag- oder Abendessen mit bis zu 7,50 Euro pro Arbeitstag bezuschussen. Dieser Betrag setzt sich aus dem pauschalversteuerten Sachbezugswert (4,40 €) und einem steuerfreien Zuschuss (3,10 €) zusammen.
Die Berechnung einfach gemacht
Der maximale Zuschuss von 7,50 Euro pro Tag ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebenden. Er setzt sich für 2025 wie folgt zusammen:
- Amtlicher Sachbezugswert: 4,40 Euro. Diesen Teil muss der Arbeitgebende pauschal mit 25 % versteuern, für dich bleibt er aber sozialabgabenfrei.
- Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss: Zusätzlich kann der Arbeitgebende bis zu 3,10 Euro komplett steuer- und sozialabgabenfrei dazugeben.
- Maximaler täglicher Zuschuss: Ergibt zusammen 7,50 Euro.
Bei angenommenen 15 Arbeitstagen im Monat ergibt das ein steuerbegünstigtes Plus von bis zu 112,50 Euro, das direkt bei dir ankommt.
Von Papier zu Digital: Die moderne Umsetzung
Vergiss umständliche Papier-Essensmarken, die nur in bestimmten Restaurants akzeptiert werden. Moderne Systeme funktionieren ganz einfach und digital per App. Der Prozess ist denkbar unkompliziert: Du gehst in der Mittagspause essen, wo immer du möchtest – im Restaurant, beim Imbiss oder du holst dir einen Salat im Supermarkt. Danach fotografierst du den Beleg mit deinem Smartphone, lädst ihn in der App hoch, und der Zuschuss wird dir automatisch mit dem nächsten Gehalt erstattet. Das bedeutet maximale Flexibilität für dich und minimalen Verwaltungsaufwand für die Personalabteilung.
Ein paar wichtige Regeln gibt es zu beachten: Der Zuschuss darf nur für tatsächliche Arbeitstage gewährt werden (also nicht im Urlaub oder an Krankheitstagen). Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, hat sich die sogenannte 15-Tage-Regelung etabliert, bei der pauschal 15 Tage pro Monat bezuschusst werden, ohne einzelne Abwesenheitstage nachweisen zu müssen. Die Belege müssen als Nachweis aufbewahrt werden.
C. Für besondere Momente: Aufmerksamkeiten bis 60 Euro
Neben dem monatlichen Sachbezug gibt es eine weitere charmante Möglichkeit, Mitarbeitenden eine Freude zu machen: Aufmerksamkeiten zu besonderen persönlichen Anlässen.
Hierfür gilt eine Freigrenze von 60 Euro (brutto) pro Anlass, geregelt in den Lohnsteuer-Richtlinien (R 19.6 LStR). Wichtig ist, dass es einen konkreten, persönlichen Grund geben muss.
Gültige persönliche Anlässe sind zum Beispiel:
- Geburtstag
- Hochzeit
- Geburt eines Kindes
- Ein Firmenjubiläum
- Beförderung
Das Beste daran: Diese 60 Euro sind komplett unabhängig vom 50-Euro-Sachbezug. Du kannst also in deinem Geburtstagsmonat sowohl deinen regulären 50-Euro-Sachbezug als auch ein Geschenk im Wert von bis zu 60 Euro steuerfrei erhalten. Das ist eine wunderbare Geste der Wertschätzung, die ohne Abzüge ankommt.
D. Dein Gesundheits-Budget: Steuerfreie Förderung bis 600 Euro
Die Gesundheit der Mitarbeitenden ist ein wertvolles Gut. Deshalb fördert der Staat betriebliche Gesundheitsmaßnahmen mit einem großzügigen Steuerbonus.
Was ist die betriebliche Gesundheitsförderung?
Dein Arbeitgebender kann deine Gesundheit mit bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei fördern. Dies gilt für zertifizierte Kurse in Bereichen wie Stressbewältigung, Ernährung, Bewegung und Suchtprävention, zusätzlich zum normalen Gehalt.
Die Fakten
Grundlage ist § 3 Nr. 34 EStG, der einen jährlichen Freibetrag von 600 Euro pro Mitarbeitendem vorsieht. Im Gegensatz zur 50-Euro-Freigrenze handelt es sich hier um einen Freibetrag. Das bedeutet: Sollte der Betrag von 600 Euro überschritten werden, muss nur der übersteigende Teil versteuert werden, nicht die gesamte Summe.
Was wird gefördert (und was nicht)?
Die Steuerfreiheit ist an klare Bedingungen geknüpft. Gefördert werden qualitätsgesicherte Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung, die den Kriterien des § 20 SGB V entsprechen.
Was wird gefördert?
- Zertifizierte Kurse zur Stressbewältigung (z.B. Yoga, autogenes Training)
- Bewegungskurse (z.B. Rückenschule)
- Ernährungsberatung und Kochkurse
- Suchtprävention (z.B. Rauchentwöhnungskurse)
Was wird NICHT gefördert?
- Die normale Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Sportverein
- Massagen oder physiotherapeutische Behandlungen
- Reine Freizeitaktivitäten wie Tanzkurse oder der Eintritt ins Schwimmbad
Die Zukunft der betrieblichen Gesundheitsförderung liegt in integrierten Systemen. Stell dir vor, du könntest verschiedene Budgets – für deine Gesundheit, deine Mobilität oder deinen täglichen Einkauf – bequem über eine einzige App und eine einzige Karte verwalten. Das schafft maximale Transparenz und macht die Nutzung von Benefits so einfach und unkompliziert wie nie zuvor.
E. Die große Übersicht: Weitere Top-Benefits für mehr Netto
Die Werkzeugkiste der Nettolohnoptimierung hat noch mehr zu bieten. Die folgende Tabelle gibt dir einen schnellen Überblick über weitere beliebte Gehaltsextras für das Jahr 2025.
Von der Theorie zur Praxis – Dein Weg zu mehr Netto
Theorie ist gut, aber wie sieht das Ganze in der Praxis aus? Lass uns das an einem konkreten Beispiel durchrechnen und dir zeigen, wie du diese Vorteile für dich nutzen kannst.
A. Fallstudie: So optimiert Anna ihr Gehalt
Anna ist Angestellte und hat eine Gehaltserhöhung von 250 Euro brutto im Monat ausgehandelt. Ihr Arbeitgebender ist clever und schlägt ihr stattdessen ein Benefit-Paket vor. Schauen wir uns den Unterschied an:
Szenario 1: Klassische Gehaltserhöhung
Brutto-Erhöhung: + 250 €
Abzüge (Steuern & SV): ca. - 125 €
Netto-Plus für Anna: ca. 125 €
Szenario 2: Smartes Benefit-Paket
50 € steuerfreier Sachbezug (netto)
112,50 € Essenszuschuss (für 15 Arbeitstage, netto)
50 € Internetpauschale (netto)
Netto-Plus für Anna: 212,50 €
Das Ergebnis ist eindeutig: Durch die Nettolohnoptimierung hat Anna fast 90 Euro mehr Netto pro Monat in der Tasche als mit der klassischen Gehaltserhöhung. Gleichzeitig spart ihr Arbeitgebender die Lohnnebenkosten auf die 250 Euro. Eine klare Win-Win-Situation.

B. Leitfaden für Arbeitgebende: In 5 Schritten zum Benefit-Helden
Du möchtest als Arbeitgebender die Vorteile der Nettolohnoptimierung nutzen? Perfekt! Mit der richtigen Strategie ist es einfacher, als du denkst.
- Bedarf ermitteln: Sprich mit deinem Team! Nicht jeder Mitarbeitende braucht einen Tankgutschein und nicht jeder freut sich über einen Kita-Zuschuss. Eine Umfrage kann helfen, die Wünsche zu verstehen. Flexible Lösungen, bei denen die Mitarbeitenden selbst entscheiden können, wofür sie ihr Budget nutzen, sind meistens die beste Wahl.
- Benefits auswählen: Beginne mit einem starken Fundament. Der 50-Euro-Sachbezug ist durch seine Flexibilität der ideale Einstieg. Ergänze ihn je nach Bedarf mit weiteren Bausteinen wie dem Essenszuschuss.
- Den richtigen Partner finden: Der Schlüssel zum Erfolg ist eine Lösung, die den Verwaltungsaufwand minimiert. Achte auf einen Anbieter, der einen vollständig digitalen und automatisierten Prozess bietet. Moderne Plattformen können den administrativen Aufwand um bis zu 80 % reduzieren. Eine einzige Karte, die verschiedene Benefits bündelt, vereinfacht die Handhabung für alle enorm.
- Klar kommunizieren: Erkläre deinem Team transparent die Vorteile. Mache die Einführung der Benefits zu einem positiven Ereignis und einem festen Bestandteil eurer wertschätzenden Unternehmenskultur.
Korrekt abrechnen: Stelle sicher, dass die gewährten Benefits korrekt und getrennt vom Barlohn auf der Lohnabrechnung und im Lohnkonto dokumentiert werden. Dies ist entscheidend für die Rechtssicherheit bei einer Betriebsprüfung.
C. Leitfaden für Arbeitnehmende: So überzeugst du deinen Chef
Dein Arbeitgebender bietet noch keine Benefits an? Dann werde selbst aktiv! Bereite dich gut vor und präsentiere die Idee als konstruktiven, geschäftsorientierten Vorschlag.
Deine Argumente sollten sich auf die Win-Win-Situation konzentrieren:
Kostenersparnis: "Ich habe eine Idee, wie das Unternehmen Lohnnebenkosten sparen und gleichzeitig meine Motivation steigern kann. Anstelle einer Brutto-Gehaltserhöhung könnten wir steuerfreie Sachbezüge nutzen."
Mitarbeiterbindung: "Moderne Benefits sind ein starkes Zeichen der Wertschätzung und ein großer Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte."
Geringer Aufwand: "Es gibt heute digitale Anbieter, die den gesamten Prozess automatisieren. Der Verwaltungsaufwand für die Personalabteilung ist minimal."
Frame es als eine Chance für das Unternehmen, sich als moderner und attraktiver Arbeitgebender zu positionieren und dabei sogar noch Geld zu sparen.
Alles klar? Dein großes FAQ zur Nettolohnoptimierung
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zur Nettolohnoptimierung – kurz, prägnant und auf den Punkt gebracht.
Ist Nettolohnoptimierung legal?
Ja, absolut. Es handelt sich um die Nutzung gesetzlich verankerter Möglichkeiten im Einkommensteuergesetz. Wichtig ist die strikte Einhaltung der Regeln, insbesondere des Zusätlichkeitsgebots (keine Gehaltsumwandlung).
Was ist der Unterschied zwischen einer Freigrenze und einem Freibetrag?
Das ist ein entscheidender Punkt! Bei einer Freigrenze (z.B. die 50 Euro beim Sachbezug) wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, sobald die Grenze auch nur um einen Cent überschritten wird. Bei einem Freibetrag (z.B. die 600 Euro bei der Gesundheitsförderung) wird nur der Betrag, der über dem Freibetrag liegt, steuerpflichtig.
Profitieren auch Teilzeitkräfte und Minijobber?
Ja! Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt auch hier. Alle Mitarbeitenden haben Anspruch auf diese Leistungen. Gerade für Minijobber sind Benefits eine hervorragende Möglichkeit, das Gehalt aufzuwerten, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten und sozialversicherungspflichtig zu werden.
Kann ich den 50-Euro-Sachbezug für später ansparen?
Jein. Der steuerliche Zufluss von 50 Euro muss monatlich erfolgen und darf nicht überschritten werden. Eine Ansammlung über Monate mit einer Einmalauszahlung ist nicht erlaubt. ABER: Das Guthaben, das monatlich auf eine Sachbezugskarte geladen wird, kann vom Mitarbeitenden angespart werden, um sich später eine größere Anschaffung zu leisten.
Was passiert, wenn mein Einkauf über 50 Euro kostet?
Kein Problem. Du kannst den Restbetrag einfach privat zuzahlen. Wichtig ist nur, dass der Wert des vom Arbeitgebenden gewährten Benefits die 50-Euro-Grenze im Monat nicht übersteigt.
Muss ich die Benefits in meiner Steuererklärung angeben?
Nein. Steuerfreie Leistungen (wie der 50-Euro-Sachbezug) oder pauschal vom Arbeitgebendem versteuerte Leistungen (wie die Internetpauschale) müssen vom Arbeitnehmenden nicht in der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Schlussfolgerung: Ein Gewinn für alle
Nettolohnoptimierung ist der intelligenteste Weg zu mehr Gehalt im Jahr 2025. Sie ist die Antwort auf die Frustration der Brutto-Netto-Schere und eine moderne Form der Vergütung, die finanzielle Vorteile mit echter, spürbarer Wertschätzung verbindet. Für Arbeitnehmende bedeutet sie mehr Kaufkraft, für Arbeitgebende ein unschlagbares Instrument zur Mitarbeiterbindung und Kosteneinsparung.
Hör auf, dein hart verdientes Geld an Steuern und Abgaben zu verlieren. Nutze die cleveren Möglichkeiten, die der Gesetzgeber dir bietet. Und wenn du dabei noch die Cafés, Läden und Restaurants in deiner Nachbarschaft unterstützt, wird aus deinem Gehaltsplus ein Gewinn für die ganze Region. Werde zum Helden – für deinen Geldbeutel und für deine Stadt.
Für Arbeitnehmende: Sprich mit deinem Chef über diese Möglichkeiten. Zeig ihm diesen Guide und starte die Konversation!
Für Arbeitgebende: Informiere dich jetzt über moderne, digitale Benefit-Lösungen, die dein Team begeistern und deinen Verwaltungsaufwand minimieren. Es ist einfacher, als du denkst!
Everything you want to know — simply explained.
Everything you want to know — simply explained.
What is the benefit card?
The HERO Card is a digital Mastercard debit card that allows companies to offer tax-free benefits easily and flexibly. Employees thus receive tax-free subsidies for benefits in kind, mobility, food and health. Everything bundled on one card, individually configurable and implemented in a legally secure manner.
Employees simply pay on a daily basis. Locally in your favorite café or nationwide in supermarkets, pharmacies or public transport.
How does that work for companies?
You control everything centrally in the HR portal.
Activate benefits in five minutes. The HERO Card automatically loads the monthly budget. Digital, secure and tax-compliant.
What are the concrete benefits of this for my team?
Up to 50 euros in kind per month
Meal allowance of up to 7.50 euros per working day
Mobility allowance of up to 58 euros per month
Up to 500 euros per year for health and wellbeing
All tax-free. It's all digital. It's all on one card.
How does HR keep track?
All benefits at a glance. No paperwork.
In the HR portal, you control budgets, see workload and manage everything centrally.
Sign in. Adjust. It's done.
This saves you up to 80 percent of administrative time.
Is that really tax-free?
Yes, all benefits are tax-free for employees and are completely legally compliant. Employers must tax some benefits as a lump sum.
The HERO Card uses legally enshrined allowances. Each category is correctly separated for tax purposes and can be managed automatically.
How much does the HERO Card cost?
As part of the employee license, the card costs 1 euro per employee per month plus charges for charging benefits.
For 50 employees with HERO Base, for example, this equates to around 140 euros per month — less than a joint team meal, but with a long-term effect.
How quickly is the HERO Card ready for use?
Ready to go in just a few days.
Setup, onboarding and go-live take a maximum of one week.
No technical hurdles. Without complexity.




