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Unbezahlter Urlaub

Unbezahlten Urlaub ermöglichen ▶️ Work-Life-Balance fördern ✓ Mitarbeiterbindung stärken ✓ Flexibilität bieten ✓ Hier Auszeiten gestalten!

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In der heutigen Arbeitswelt werden Flexibilität und individuelle Freiräume immer wichtiger. So kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer:innen aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine Auszeit vom Berufsalltag benötigen, die über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgeht. An dieser Stelle kommt die Option des unbezahlten Urlaubs ins Spiel. In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige zu den Grundlagen und den rechtlichen Rahmenbedingungen, zur Abwicklung und den finanziellen Aspekten des unbezahlten Urlaubs. Zudem beleuchten wir, welche Rolle diese Form der Arbeitspause als Motivationsfaktor für Mitarbeiter:innen spielt und inwiefern sie ein Instrument der globalen Mitarbeitermobilität darstellen kann. Lass uns gemeinsam einen Blick in die Zukunft des unbezahlten Urlaubs werfen und dabei herausfinden, wie dieses Modell die Arbeitnehmerautonomie stärken kann.

Wie können Unternehmen unbezahlten Urlaub als strategisches Instrument für Mitarbeiterbindung und Flexibilität nutzen?

Unbezahlter Urlaub stellt für Unternehmen ein wertvolles Instrument dar, um auf die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden einzugehen und gleichzeitig die eigene Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Indem Betriebe flexible Auszeiten ermöglichen, fördern sie nicht nur die Work-Life-Balance ihrer Belegschaft, sondern stärken auch die Mitarbeiterbindung und Loyalität. Eine gut durchdachte Regelung für unbezahlten Urlaub kann die Motivation erhöhen und dazu beitragen, qualifizierte Fachkräfte langfristig im Unternehmen zu halten. Da eine solche Freistellung auf einer beidseitigen Vereinbarung beruht, behält das Unternehmen die Kontrolle über die betrieblichen Abläufe, während es den Mitarbeitenden wertvollen persönlichen Freiraum gewährt. Dies führt zu einer Win-win-Situation, in der die betriebliche Stabilität gewahrt und die Mitarbeiterzufriedenheit signifikant verbessert wird.

Die strategische Implementierung von Modellen für unbezahlten Urlaub positioniert ein Unternehmen als modernen und mitarbeiterorientierten Arbeitgeber. In einem zunehmend umkämpften Arbeitsmarkt kann dies ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein. Wenn Mitarbeitende wissen, dass sie im Bedarfsfall – sei es für eine längere Reise, eine Weiterbildung oder eine familiäre Notsituation – auf die Flexibilität ihres Arbeitgebers zählen können, steigt ihre Identifikation mit dem Unternehmen. Dies reduziert nicht nur die Fluktuationsrate, sondern kann auch die Produktivität steigern, da erholte und zufriedene Mitarbeitende engagierter arbeiten. Die Bereitschaft, solche Modelle anzubieten, signalisiert Vertrauen und Wertschätzung, was die Unternehmenskultur nachhaltig positiv prägt und zu einem besseren Betriebsklima führt.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen bei unbezahltem Urlaub beachtet werden?

Unternehmen müssen wissen, dass es keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt. Eine Gewährung basiert fast immer auf einer freiwilligen, vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in, außer in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen wie der Pflegezeit oder Elternzeit, die spezifische Ansprüche begründen.

Grundsätzlich ist die Gewährung unbezahlten Urlaubs eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers. Ein allgemeiner Rechtsanspruch für Mitarbeitende lässt sich aus dem Gesetz nicht ableiten. [Legal Tribune Online (LTO)] Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht, wenn Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder der individuelle Arbeitsvertrag entsprechende Regelungen vorsehen. In solchen Fällen wird aus der freiwilligen Leistung eine vertragliche Pflicht. Wenn solche Vereinbarungen existieren, müssen sich Unternehmen daran halten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Deshalb ist es entscheidend, die geltenden internen und überbetrieblichen Regelungen genau zu kennen und einheitlich anzuwenden.

Gesetzlich verankerte Ansprüche auf unbezahlte Freistellung existieren nur für bestimmte Lebenssituationen. Dazu zählt beispielsweise die Pflege naher Angehöriger gemäß dem Pflegezeitgesetz oder die Inanspruchnahme von Elternzeit. Ebenso können Mitarbeitende für die Betreuung eines kranken Kindes unter 12 Jahren unbezahlt freigestellt werden. Für die Jahre 2024 und 2025 wurde der Anspruch auf bis zu 15 Tage pro Kind und Elternteil (30 für Alleinerziehende) ausgeweitet. [Arbeitsrechte.de] Da diese Ansprüche gesetzlich fixiert sind, haben Unternehmen hier keinen Ermessensspielraum und müssen die Freistellung auf Antrag gewähren.

Da in den meisten Fällen keine gesetzliche Pflicht besteht, ist eine schriftliche Vereinbarung unerlässlich, um Missverständnisse und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Eine solche Vereinbarung sollte den genauen Zeitraum der Freistellung, die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und die Regelungen zur Rückkehr klar definieren. Sie fungiert als Nachtrag zum bestehenden Arbeitsvertrag und schafft für beide Seiten Verbindlichkeit und Transparenz. Ohne eine klare schriftliche Regelung können Unklarheiten bezüglich Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch und Sozialversicherungsstatus entstehen, die später zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen führen können.

Wie wirkt sich unbezahlter Urlaub auf die Sozialversicherung und den Urlaubsanspruch aus?

Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, endet der gesetzliche Sozialversicherungsschutz über den Arbeitgeber. Mitarbeitende müssen sich dann selbst um ihre Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung kümmern. Der gesetzliche Urlaubsanspruch kann sich zudem für jeden vollen Monat der Freistellung anteilig verringern. [DAK-Gesundheit]

Die sogenannte Ein-Monats-Frist ist hierbei von zentraler Bedeutung. Solange die unbezahlte Freistellung die Dauer von einem Monat nicht überschreitet, bleibt der Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bestehen, ohne dass Beiträge gezahlt werden. Wenn der unbezahlte Urlaub jedoch über diesen Zeitraum hinausgeht, endet die beitragsfreie Versicherungszeit. Ab diesem Zeitpunkt sind Mitarbeitende verpflichtet, sich selbst zu versichern, beispielsweise durch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder eine private Police. Die Beiträge müssen dann vollständig von den Arbeitnehmer*innen getragen werden. [AOK-Bundesverband]

Neben der Sozialversicherung hat die Freistellung auch direkte Auswirkungen auf den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz erlaubt es dem Arbeitgeber, den Jahresurlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis aufgrund des unbezahlten Urlaubs ruht, um ein Zwölftel zu kürzen. Wenn ein*e Mitarbeiter*in beispielsweise drei volle Monate unbezahlten Urlaub nimmt, kann der jährliche Urlaubsanspruch um 3/12 reduziert werden. Diese Kürzungsmöglichkeit sollte aus Transparenzgründen explizit in der schriftlichen Vereinbarung über den unbezahlten Urlaub festgehalten werden, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Was unterscheidet ein Sabbatical von einem kürzeren unbezahlten Urlaub?

Ein Sabbatical ist eine spezifische Form des unbezahlten Urlaubs, die typischerweise länger andauert, oft mehrere Monate bis zu einem Jahr, und häufig durch Ansparmodelle wie Zeitwertkonten vorfinanziert wird. Kürzerer unbezahlter Urlaub ist meist eine spontanere, kürzere Freistellung ohne Gehaltsfortzahlung für spezifische Anlässe.

Der Hauptunterschied liegt in der Planung und Finanzierung. Ein Sabbatical wird in der Regel langfristig geplant und dient größeren persönlichen Vorhaben wie einer Weltreise, einer intensiven Weiterbildung oder einer beruflichen Neuorientierung. Um den Gehaltsausfall zu kompensieren, werden oft Ansparmodelle genutzt. Dabei verzichten Mitarbeitende über einen längeren Zeitraum auf einen Teil ihres Gehalts, das auf einem Zeitwertkonto angespart und während der Freistellungsphase ausgezahlt wird. Dies hat den Vorteil, dass das Arbeitsentgelt weiterfließt und somit auch die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin abgeführt werden. Klassischer unbezahlter Urlaub ist hingegen oft eine Reaktion auf kurzfristige Bedürfnisse und erfolgt ohne eine solche finanzielle Vorbereitung.

Trotz der Vorteile von Sabbaticals sind sie in der deutschen Unternehmenslandschaft noch nicht flächendeckend verbreitet. Laut einer Umfrage des ifo Instituts bieten nur etwa 25 % der deutschen Unternehmen ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit eines Sabbaticals an. [ifo Institut] Dies verdeutlicht, dass die klassische, kürzere Form des unbezahlten Urlaubs in der betrieblichen Praxis weitaus häufiger vorkommt. Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Unterschiede zusammen:

Vergleich: Sabbatical vs. Unbezahlter Urlaub
Merkmal Sabbatical Klassischer unbezahlter Urlaub
Typische Dauer 3 bis 12 Monate Wenige Tage bis mehrere Wochen/Monate
Planungshorizont Langfristig, oft mehrere Jahre im Voraus Kurz- bis mittelfristig
Finanzierung Häufig durch Ansparmodelle (z.B. Zeitwertkonten) Reiner Gehaltsverzicht für die Dauer der Freistellung
Sozialversicherung Bleibt durch Gehaltsfortzahlung aus Ansparmodell bestehen Endet nach einem Monat der Freistellung
Verbreitung in DE In ca. 25 % der Unternehmen möglich Weit verbreitete, fallweise Vereinbarung

Aus welchen Gründen beantragen Mitarbeitende unbezahlten Urlaub und wie sollten Unternehmen darauf reagieren?

Mitarbeitende beantragen unbezahlten Urlaub oft für familiäre Notfälle, längere Reisen, Weiterbildungen oder zur Pflege von Angehörigen. Unternehmen sollten eine klare, transparente Richtlinie entwickeln, um Anträge fair und einheitlich zu bewerten und betriebliche Belange gegen die Wünsche der Mitarbeitenden abzuwägen.

Die Motive für eine unbezahlte Auszeit sind vielfältig. Sie reichen von der Erfüllung lang gehegter Lebensträume bis hin zu unvorhergesehenen familiären Verpflichtungen. Die Bereitschaft, dafür auf Gehalt zu verzichten, ist durchaus vorhanden. Eine Studie von SD Worx ergab, dass fast ein Drittel der deutschen Arbeitnehmer*innen bereit ist, unbezahlten Urlaub zu nehmen, wenn die regulären Urlaubstage aufgebraucht sind. [SD Worx] Dies zeigt den hohen Stellenwert von Flexibilität und Erholung für die Belegschaft. Häufige Gründe für einen Antrag umfassen:

  • Pflege von nahen Angehörigen bei akuten gesundheitlichen Problemen.
  • Verlängerung des Urlaubs für eine längere Reise.
  • Teilnahme an einer Weiterbildung oder einem Studium, das nicht als Bildungsurlaub anerkannt wird.
  • Bewältigung persönlicher Krisen oder familiärer Notfälle.
  • Umsetzung von ehrenamtlichen Projekten oder kreativen Auszeiten.

Für Unternehmen ist es entscheidend, einen strukturierten Prozess für die Bearbeitung von Anträgen zu etablieren. Eine einheitliche Richtlinie stellt sicher, dass alle Anfragen nach denselben Kriterien bewertet werden und der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt bleibt. Wenn ein Antrag eingeht, dann sollten betriebliche Erfordernisse sorgfältig geprüft werden. Kann die Arbeit umverteilt werden? Entstehen durch die Abwesenheit Engpässe in kritischen Projekten? Die Entscheidung sollte nicht willkürlich, sondern nachvollziehbar und transparent kommuniziert werden. Eine begründete Ablehnung aufgrund dringender betrieblicher Interessen wird von Mitarbeitenden eher akzeptiert als eine pauschale Absage ohne Erklärung.

Wie wird eine Vereinbarung über unbezahlten Urlaub rechtssicher gestaltet?

Eine rechtssichere Vereinbarung sollte schriftlich als Nachtrag zum Arbeitsvertrag erfolgen und alle wesentlichen Punkte klar regeln. Dazu gehören der exakte Zeitraum der Freistellung, Regelungen zum Resturlaub, zur Rückkehr an den Arbeitsplatz und ein expliziter Hinweis auf die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen.

Um eine Vereinbarung über unbezahlten Urlaub rechtssicher zu gestalten, empfiehlt sich ein Vorgehen in drei Schritten. Zuerst sollte der/die Mitarbeiter*in den Antrag schriftlich mit dem gewünschten Zeitraum einreichen. Anschließend prüft das Unternehmen die betrieblichen Möglichkeiten und wägt die Interessen ab. Fällt die Entscheidung positiv aus, wird im dritten Schritt eine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt, die von beiden Parteien unterzeichnet wird. Dieses Vorgehen schafft Klarheit und minimiert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten. [Haufe Verlag]

Die schriftliche Vereinbarung ist das Kernelement einer jeden Regelung zu unbezahltem Urlaub. Sie sollte präzise und umfassend sein, um alle Eventualitäten abzudecken. Insbesondere die sozialversicherungsrechtlichen Folgen müssen klar kommuniziert werden, um die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu erfüllen. Wenn der Urlaub länger als einen Monat dauert, erlischt der Versicherungsschutz, und der/die Arbeitnehmer*in muss sich selbst um die Beiträge kümmern. [Spiegel Online] Ein entsprechender Hinweis in der Vereinbarung ist daher unerlässlich.

Die folgenden Punkte sollten in keiner Vereinbarung über unbezahlten Urlaub fehlen, um Rechtssicherheit für beide Seiten zu gewährleisten:

  • `Beginn und Ende der Freistellung:` Die exakten Daten müssen festgehalten werden.
  • `Status des Arbeitsverhältnisses:` Es wird klargestellt, dass das Arbeitsverhältnis während der Freistellung lediglich ruht und nicht beendet ist.
  • `Vergütung:` Feststellung, dass für den Zeitraum der Freistellung kein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht.
  • `Sozialversicherung:` Ein klarer Hinweis, dass der/die Arbeitnehmer*in ab dem zweiten Monat der Freistellung für die Beitragszahlung selbst verantwortlich ist.
  • `Urlaubsanspruch:` Eine Regelung zur Kürzung des jährlichen Erholungsurlaubs um 1/12 für jeden vollen Monat der Freistellung.
  • `Rückkehrregelung:` Die Zusicherung der Weiterbeschäftigung nach Ende der Freistellung, idealerweise auf dem bisherigen oder einem gleichwertigen Arbeitsplatz.
  • `Kündigungsschutz:` Die Bestätigung, dass der allgemeine und besondere Kündigungsschutz während der Freistellung fortbesteht.

Häufige Fragen zu unbezahltem Urlaub

Besteht während des unbezahlten Urlaubs Kündigungsschutz?

Ja, das Arbeitsverhältnis ruht nur, es besteht aber weiterhin. Daher genießen Mitarbeitende auch während einer unbezahlten Freistellung den vollen gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur unter den üblichen rechtlichen Voraussetzungen möglich und nicht aufgrund der Freistellung selbst.

Was passiert mit dem Gehalt und dem Urlaubsanspruch?

Während des unbezahlten Urlaubs wird kein Gehalt gezahlt. Der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub kann vom Arbeitgeber für jeden vollen Kalendermonat der Freistellung um ein Zwölftel gekürzt werden. Diese Regelung sollte in der schriftlichen Vereinbarung klar festgehalten werden. [DAK-Gesundheit]

Wie lange darf unbezahlter Urlaub dauern?

Es gibt keine gesetzliche Höchst- oder Mindestdauer für unbezahlten Urlaub. Die Länge wird vollständig frei zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in verhandelt und in der Vereinbarung festgelegt. Zu beachten ist lediglich die Ein-Monats-Frist für den Fortbestand des Sozialversicherungsschutzes.

Wer zahlt die Krankenversicherung bei unbezahltem Urlaub?

Im ersten Monat der unbezahlten Freistellung besteht der Krankenversicherungsschutz in der Regel beitragsfrei weiter. Dauert der Urlaub länger, muss sich der/die Arbeitnehmer*in selbst versichern und die Beiträge vollständig allein tragen, beispielsweise als freiwillig versicherte Person in der GKV. [AOK-Bundesverband]

Quellenverzeichnis

  1. Legal Tribune Online (LTO). (o. D.). Unbezahlter Urlaub: Was Arbeitgeber wissen müssen. LTO Verlag. Abgerufen von https://www.lto.de/karriere/im-job/stories/detail/unbezahlter-urlaub-anspruch-was-arbeitgeber-beachten-muessen
  2. arbeitsrechte.de. (2025, März). Unbezahlter Urlaub und die Berechnung. Abgerufen von https://www.arbeitsrechte.de/unbezahlter-urlaub/berechnung/
  3. DAK-Gesundheit. (o. D.). Unbezahlter Urlaub: So sind Sie krankenversichert. Abgerufen von https://www.dak.de/dak/leistungen/unbezahlter-urlaub-so-sind-sie-krankenversichert_69908
  4. AOK-Bundesverband. (o. D.). Sabbatical: ein Jahr Auszeit. AOK Magazin. Abgerufen von https://www.aok.de/pk/magazin/wohlbefinden/gesund-im-job/sabbatical-ein-jahr-auszeit/
  5. ifo Institut. (2023, 30. März). Vom Urlaubsgeld bis zum Sabbatical – wie sieht die Praxis deutschen Unternehmen aus? Abgerufen von https://www.ifo.de/fakten/2023-03-30/vom-urlaubsgeld-bis-zum-sabbatical-wie-sieht-die-praxis-deutschen-unternehmen-aus
  6. SD Worx. (2022, 22. Juni). Studie: 15 Tage Urlaub, um sich zu erholen. Pressemitteilung. Abgerufen von https://www.sdworx.de/de-de/ueber-sd-worx/presse/2022-06-22-deutsche-arbeitnehmerinnen-benoetigen-im-durchschnitt-15-tage
  7. Haufe Verlag. (o. D.). Unbezahlter Urlaub und Sonderurlaub. Haufe Personal. Abgerufen von https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-was-gilt-bei-elternzeit-kuendigung-krankheit/unbezahlter-urlaub-und-sonderurlaub_76_549616.html
  8. Brügger, D. (o. D.). Unbezahlter Urlaub: Das müssen Arbeitnehmer wissen. Spiegel Online. Abgerufen von https://www.spiegel.de/karriere/unbezahlter-urlaub-das-muessen-arbeitnehmer-wissen-a-f1387e3c-bea4-4333-a50f-b797f5d89749

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