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HR-Wissen

November 4, 2025

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5

min Lesezeit

Mitarbeitergeschenke zur Weihnachtsfeier 2025

Der ultimative Leitfaden für Steuerfreiheit

Ob festlich im Büro oder gemütlich im Restaurant, eine Weihnachtsfeier stärkt das Miteinander, schafft Nähe und lässt sich steuerfrei gestalten, wenn Unternehmen einige Regeln beachten. Wir zeigen, wie Arbeitgeber Steuervorteile richtig nutzen und dabei echte Wertschätzung zeigen können.

1. Weihnachtsfeiern steuerfrei gestalten

Arbeitgeber können Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern steuerfrei umsetzen, wenn die Gesamtkosten pro Mitarbeitendem 110 Euro nicht überschreiten.

Dieser Freibetrag umfasst alle Ausgaben, also Speisen, Getränke, Raumkosten und Unterhaltung.

Wichtig: Wird der Betrag überschritten, sind die Mehrkosten lohnsteuerpflichtig.

Gut geplant bedeutet das eine gelungene Feier, steuerlich korrekt und ohne zusätzliche Abgaben.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist das eine Chance, Emotion und Effizienz zu verbinden – mit überschaubarem Budget, aber großer Wirkung.

2. Geschenke, die Freude machen

Neben Speisen und Getränken dürfen auch kleine Geschenke überreicht werden.
Diese sind steuerfrei, solange sie im Rahmen der Feier übergeben werden und der Freibetrag von 110 Euro insgesamt nicht überschritten wird.

Ein Beispiel:

Die Kosten für die Feier liegen bei 90 Euro pro Person. Dann können zusätzlich noch 20 Euro als Geschenk hinzukommen, ohne die Steuerfreiheit zu gefährden.
Mit der HERO Card wird das Schenken besonders einfach.
Über das HR-Portal kann eine Aufladung der steuerfreien Sachbezugskarte geplant werden, etwa mit einem persönlichen Weihnachtsgruß.
So erhalten Mitarbeitende pünktlich zur Feier eine Nachricht auf ihr Smartphone mit Guthaben und einer kleinen Botschaft des Teams.

Das ist moderne Wertschätzung, digital und dennoch persönlich.

3. Steuerfreie Sachgeschenke im Jahresverlauf

Neben den regelmäßigen Sachbezügen in Höhe von 50 Euro pro Monat dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden bis zu dreimal im Jahr 60 Euro als steuerfreie Sachgeschenke zukommen lassen, etwa zu Geburtstagen, Jubiläen oder anderen persönlichen Anlässen.

Wichtig: Weihnachten zählt steuerlich nicht als persönlicher Anlass.

Wer also zusätzlich schenken möchte, sollte dies im Rahmen der Feier tun, um die Steuerfreiheit zu sichern.
Diese Gesten haben auch abseits der Weihnachtszeit eine große Wirkung.
Sie schaffen Bindung, Motivation und zeigen, dass das Unternehmen aufmerksam bleibt, nicht nur einmal im Jahr.

4. Dokumentation und Nachweise

Damit die Steuerfreiheit gewahrt bleibt, sollten Unternehmen die Kosten und Teilnehmerlisten dokumentieren.
Das ist schnell erledigt und schafft Transparenz bei der späteren Abrechnung.
Der Freibetrag gilt pro Person und Veranstaltung, nicht pauschal fürs ganze Unternehmen.

Tipp aus der Praxis:

Ein kurzer Eintrag im HR-Portal oder in der Personalsoftware reicht meist schon aus, um die Nachweise digital abzulegen.So bleibt die Buchhaltung sauber und das Team kann sich auf die Feier konzentrieren.

5. Praxisbeispiel: Digitale Wertschätzung leicht gemacht

Ein mittelständisches Unternehmen aus Berlin nutzt die HERO Card, um Weihnachtsgeschenke digital und regional zu gestalten.

Das HR-Team lädt im Dezember automatisch 30 Euro auf jede Karte, kombiniert mit einer Push-Benachrichtigung und einem persönlichen Weihnachtsgruß der Geschäftsführung.
Ein Teil der Mitarbeitenden löst das Guthaben beim Lieblingsbäcker ein, andere spenden einen Anteil über die integrierte Spendenfunktion an lokale Initiativen.
Das Ergebnis: weniger Aufwand, volle steuerliche Sicherheit und spürbare Freude im Team.

Ein Konzept, das Herz und System vereint.

6. Warum sich das lohnt

Steuerfreie Weihnachtsfeiern sind mehr als nur eine steuerliche Entlastung.
Sie sind ein Zeichen echter Wertschätzung.
Wenn Planung, Budget und steuerliche Rahmenbedingungen stimmen, profitieren alle: das Unternehmen, das Team und die gemeinsame Kultur.
Mit der HERO Card und den regionalen Benefits von Regional Hero wird daraus ein Geschenk mit Mehrwert.
Denn jedes Guthaben stärkt nicht nur Mitarbeitende, sondern auch lokale Betriebe und soziale Projekte in ihrer Region.

Fazit

Wer steuerfreie Spielräume kennt und richtig nutzt, schenkt doppelt: Freude und Entlastung.
Eine Weihnachtsfeier ist die perfekte Gelegenheit, um Dankbarkeit zu zeigen und das ganz ohne steuerliche Stolperfallen.
So bleibt das Fest ein Fest, auch in der Buchhaltung.