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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Leistungserbringung der Regional Hero GmbH, Propststr. 8,10178 Berlin (im Folgenden „Regional Hero“) gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „Partner“) betreffend die bei Regional Hero beauftragten Dienstleistungen und damit verbundenen Nebenleistungen.
§ 1 Leistung und Umfang
(1) Regional Hero bietet verschiedene Produkte an. Dieser Rahmenvertrag gilt für sämtliche Produkte, soweit nichts anderesbestimmt ist.
(2) Für die einzelnen Produkte gelten zusätzlich die produktspezifischen AGB sobald und sofern die respektiven Produkte benutzt werden:
(3) Sofern und soweit die produktspezifischen AGB Anwendung finden, haben diese Vorrang vor diesen AGB.
(a) Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitgeber Debitkarten
(b) Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Erwerb und zur Nutzung von Netzwerk-Gutscheinen
(c) Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Akzeptanz und Vermittlung von Netzwerk-Gutscheinen
(4) Regional Hero ist berechtigt, sich bei der Erfüllung einzelner oder sämtlicher vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Partnern zu bedienen. Sofern dies geschieht, werden diese Erfüllungsgehilfen oder Partnernicht Vertragspartner des Partners.
§ 2 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einemMonat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung ist inTextform (§ 126b BGB) zu erklären. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Durch dieKündigung dieses Vertrags werden sämtliche produktspezifischen AGB nach § 1 Absatz (2) ebenfalls gekündigt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Für die für die Leistungen von Regional Hero berechneten Preise schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung inden produktspezifischen AGB nach § 1 Absatz (2) oder auf den Webseiten von Regional Hero.
(2) Sämtliche Preise sind, soweit nicht anders vereinbart, ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
(3) Die Zahlung der Rechnung erfolgt durch Überweisung auf ein Geschäftskonto von Regional Hero oder durch Lastschrift zu Gunsten von Regional Hero oder weitere von Regional Hero aufgeführten Zahlarten. Zahlungsarten wie Guthaben oderAbtretung von Forderungen an Dritte werden nicht akzeptiert.
(4) Kommt der Partner in Zahlungsverzug, so ist Regional Hero berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten überdem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Falls Regional Hero in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Regional Hero berechtigt, diesen geltend zu machen.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Partner nur zu, wenn seineGegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vonRegional Hero anerkannt worden sind.
(6) Der Partner ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als dass sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(8) Die von Regional Hero berechneten Preise verstehen sich reinnetto, zuzüglich der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer – sofern nicht anders ausgewiesen.
§ 4 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Partner stellt Regional Hero von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz-oder vertragswidrigen Verhaltens des Partners oder dessen Gehilfen gegen Regional Hero geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Übernahme der erforderlichenRechtsverfolgungskosten. In diesem Zusammenhang weisen wir insbesondere auf die Pflichten des Partners nach § 6 hin.
(2) Regional Hero haftet nur für Schäden, die von Regional Hero, seinen gesetzlichen Vertretern, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Es sei denn, es handelt sich um eine vertragswesentliche Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bleibt unberührt.
(3) Erfolgte die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Regional Hero der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal aber auf die im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden erhaltenen Beträge.
§ 5 Pflichten des Partners / Mitwirkung
(1) Der Partner ist verpflichtet, das mit Regional Hero vereinbarte Honorar unverzüglich zu bezahlen.
(2) Der Partner stellt Regional Hero alle für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien vor oder während des Onboarding-Prozesses zur Verfügung. Hierbei hat der Partner sicherzustellen, dass die übermittelten Unterlagen, Informationen und Materialien zutreffenund frei von Fehlern sind. Eine Haftung von Regional Hero auf Grund der Verarbeitung etwaiger fehlerhafter Informationen, Unterlagen oder Materialien ist ausgeschlossen.
(3) Der Partner sichert nach bestem Wissen zu, dass (a) er befugt ist, diese Vereinbarung einzugehen, (b) alle zur Verfügung gestellten Materialien, Informationen und Unterlagen frei vonLasten, Rechten oder Interessen Dritter sind, sowie geeignet für die Einbindung in alle Produkte, (c) die Informationen weder Viren, Spyware oder andere schädliche Quellcodes oder Materialien enthalten und frei von Fehlern oder Daten Ungenauigkeiten sind, (d) er alle Inhalte, Zustimmungen, Genehmigungen, Zulassungen und Freistellungen erhalten hat und aufrechterhalten wird, die nötig sind, um die Verpflichtungen dieser Vereinbarung zu erfüllen, (e) die Ausübung seiner Verpflichtungen keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere Rechte aus geistigem Eigentum, oder seinen bestehenden Verpflichtungen oder Vereinbarungen widerspricht oder diese behindert, (f) die Informationen in keiner Weise rechtswidrig, belästigend, obszön, pornografisch, Gewalt verherrlichend, jugendgefährdend oder in sonstiger Weise unangemessen sind oder Rechte Dritter verletzen.
(4) Im Falle einer Verletzung vorstehender Pflichten hat der Partner Regional Hero von allen Ansprüchen Dritter, die auf dieser Pflichtverletzung beruhen, sowie von den Kosten, die auf Grund der Geltendmachung der Ansprüche Dritter, insbesondere Rechtsberatungskosten, entstehen, freizustellen, sofern der Partner nicht nachweisen kann, dass Regional Hero die Rechtsverletzung vollständig oder teilweise zu vertreten hat.
(5) Die Parteien werden sich unverzüglich unterrichten, sobald sie von einem solchen Anspruch Kenntnis erlangen. Wenn der Partner, Regional Hero einem solchen Anspruch gegenübersteht, oder wenn der Partner denkt, die Informationen könnten Rechte Dritter aus geistigem Eigentum verletzen, soll der Partner sofort nach Kenntniserlangung auf seine Kosten (a) das Nutzungsrechtan den Informationen für Regional Hero und seine Partnerunternehmen beschaffen, oder (b) die betroffenen Datenlöschen, ersetzen oder verändern, so dass sie keine Rechte mehr verletzen.
§ 6 Leistungsbedingungen
(1) Regional Hero haftet nicht für Verzögerungen, die beisorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt,technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder Arbeitskämpfen.
(2) Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Netzwerk-Ausnahme
Das Angebot von Netzwerk-Guthaben von Regional Hero entspricht der Bereichsausnahme „begrenztes Netz“ im Sinne des§ 2 Abs. 1 Nr. 10 a) Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
§ 8 Netzwerk-Guthaben
(1) Bei Netzwerk-Guthaben kann ein Endkunde das Guthaben (a)bei allen Anbietern, die einem Netzwerk angehören (jederAnbieter auch eine „Ausgabestelle“ und eine „Akzeptanzstelle“), oder (b) oder bei einer einzelnen Akzeptanzstelle, einlösen .
(2) Jedes Guthaben verfügt über einen einzigartigen QR-Code und eine einzigartige Guthabennummer. Netzwerk-Guthabenverfügen über einen PIN. Das Guthaben kann auf drei Weisen eingelöst werden: (a) Vorlage des QR Codes, (b) Zahlung perApp (c) Zahlung über eine Debitkarte. Die Netzwerk-Guthaben
(3) Mit dem Netzwerk-Guthaben kann bei allen teilnehmendenAkzeptanzstellen, die in der Regel durch eine Markierung im Eingangsbereich erkennbar sind und über eine Debitkartezusätzlich bei allen Mastercard-Akzeptanzstellen und auf der Online-Plattform oder der mobilen App stets aktuell aufgeführt werden, bargeldlos bezahlt werden. Dabei wird der entsprechende Betrag centgenau vom Guthaben des Netzwerk-Guthabens abgebucht. Befindet sich auf dem Netzwerk-Guthaben ein (Rest-)Betrag, der nicht zur Begleichung der vollständigen Zahlungsverpflichtung gegenüber der Akzeptanzstelle ausreicht, steht es der Akzeptanzstelle frei, die Zahlung mit dem Netzwerk-Guthaben zurückweisen und zuverlangen, dass die Bezahlung des vollen Betrages mit einem einheitlichen Zahlungsmittel zu erfolgen hat.
(4) Beim Einsatz des Netzwerk-Guthaben als Zahlungsmittel bleibt dennoch die Akzeptanzstelle alleiniger Vertragspartner des Endkunden. Regional Hero übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung für die Waren und/oder Dienstleistungen derAkzeptanzstellen. Regional Hero haftet gegenüber dem Endkunden demnach nur für die Möglichkeit des Einlösens beiden teilnehmenden Akzeptanzstellen, d.h. dass diese bei Vorlage eines gültigen Guthabens dieses als Zahlungsmittel für angebotene Waren oder Dienstleistungen akzeptieren.
Regional Hero haftet weiter nicht dafür, dass eine bestimmteAkzeptanzstelle zum Zeitpunkt der Einlösung noch Teilnehmerdes Guthabennetzwerkes ist.
(5) Das Guthaben auf dem Netzwerk-Guthaben kann auf derOnline-Plattform oder durch scannen des QR-Codes mit derzugehörigen mobilen App abgefragt werden. Dafür ist jeweils dieEingabe der PIN erforderlich.
(6) Netzwerk-Guthaben sind anonym und wie Bargeld zuverwahren und behandeln. Das Risiko bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung trägt allein der Endkunde. Regional Hero kann in diesen Fällen keinen Ersatz leisten.
(7) Das Netzwerk-Guthaben wird als Zahlungsmittel eingesetztund daher sind wir dazu verpflichtet, den Endkunden folgendeInformationen zu Zahlungsdienstleistungen zu geben: Herausgeber des Netzwerk-Guthaben ist die Regional Hero GmbH mit Sitz in Berlin und der Adresse Propststr. 8, 10178 Berlin. Wir sind eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung(GmbH) nach deutschem Recht. Der Sitz des zuständigenGerichts ist Berlin. Wir sind im Handelsregister unter der NummerHRB 218080 eingetragen. Wir sind postalisch oder über E-Mail unter support@regionalhero.com zu erreichen.
(8) Gemäß Art. 248 § 4 EGBGB kann während der Gültigkeit des Guthabens jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen inTextform eingefordert werden. Diese Informationen erhalten Sieauf Anfrage von uns postalisch oder per E-Mail.
§ 9 Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen.
§ 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort,Gerichtsstand
(1) Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen Regional Hero und dem Partner unterliegen ausschließlich deutschem Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die aufanderes Recht verweisen.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz von Regional Hero, aktuell Berlin.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o.g. Verträgen und Geschäften, sowie sämtlicher sich zwischenden Parteien (Regional Hero und Vollkaufleuten, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts) ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist Berlin. Regional Hero kann Klagen auch am Wohn- oder Geschäftsort des Kunden erheben.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Bei einem Verstoß des Partners gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Regional Hero zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.
(2) Regional Hero ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werdendem Partner rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von zwei Wochen ab Versand der abgeänderten AGB, gelten die Änderungen als genehmigt.
(3) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.
(4) Regional Hero behält sich das Recht vor, Änderungen der AGB vorzunehmen, wenn und soweit unvorhersehbare Entwicklungen, Regional Hero nicht veranlasst und auf diese keinen Einfluss hat, dies erforderlich machen und die bei Vertragsschluss bestehende Ausgewogenheit desVertragsverhältnisses nicht bedeutend gestört wird. Nicht von dem Änderungsrecht umfasst sind wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, wie Art und Umfang des vereinbarten Produkts, Vertragslaufzeit und Kündigung.