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Der Steuerfreie Sachbezug ist eine Möglichkeit, Mitarbeitenden eine steuerfreie Nettolohnerhöhung zu zahlen.
Die Voraussetzung für die Steuerfreiheit stellt die Auszahlung des Betrages über limitierte Gutscheine oder Geldkarten dar.

Die maximale Zuwendung von Unternehmen zu Arbeitnehmer:innen beträgt 600 Euro pro Jahr, maximal 50 Euro monatlich. Unternehmen können den Mitarbeitenden entweder regelmäßig monatlich bis zu 50 Euro als steuerfreien Sachbezug zukommen lassen oder sie entscheiden sich dafür, Steuerfreie Sachbezüge für einmalige bzw. periodisch wiederkehrende Lohnerhöhungen wie einmalige Boni, pauschale
Fahrtkostenzuschüsse oder aber Weihnachtsgeschenke zu nutzen.

Geschenke zu besonderen Anlässen

Neben dem monatlichen steuerfreien Sachbezug gibt es noch weitere Wege Mitarbeitenden eine besondere Aufmerksamkeit zu machen. Und das ebenfalls steuerfrei!
Zu persönlichen Anlässen nämlich, können Unternehmen Mitarbeitenden 3 mal jährlich bis zu 60 Euro zukommen lassen, um ihnen ihre Wertschätzung zu zeigen.

Persönliche Anlässe, welche in diese Kategorie fallen sind beispielsweise ein Geburtstag, ein Firmenjubiläum, die Geburt eines Kindes oder Zuzahlungen im On-oder Offboarding von Mitarbeitenden.

Weitere Einsatzmöglichkeiten

Durch die hohe Flexibilität unserer Sachbezugskarte, können Unternehmen ihren Mitarbeitenden auch in den Bereichen Kommunikation oder Gesundheitsförderung ideal unterstützen und Prämien ausschütten.

Internetpauschale

Kommunikation: Mit der Internetpauschale können Unternehmen anteilig die Kosten für den Internetzugang von Mitarbeitenden übernehmen. Hier ist ebenfalls eine monatliche Bezuschussung von bis 50 Euro möglich, aber Obacht: die Internetpauschale ist mit 25% pauschalversteuert.

Gesundheitsförderung

Über Steuerfreie Sachbezüge können Unternehmen auch zum körperlichen Wohlergehen von Mitarbeitenden beitragen. Denn die Erholungsbeihilfe ermöglicht es, dem Mitarbeitenden und seinen Kindern und Ehegatten einen Zuschuss zu einem Erholungsurlaub zu geben. Auch hier gilt die 25 prozentige Pauschalversteuerung.

Kindergartenzuschuss

Unternehmen können Familien auch mit Kindergartenzuschüssen unterstützen. Diese sind ebenfalls steuerfrei, wenn das betreffende Kind nicht schulpflichtig ist und die Beitragszahlungen nachgewiesen werden können. Ob eine Einrichtung betrieblich oder außerbetrieblich ist, ist nicht relevant, jedoch, dass sie nicht nur zur Betreuung, sondern auch zur Unterbringung dient.

Sonderprämien

Möchte man Mitarbeitende motivieren, können Sonderprämien helfen. Pauschale Sachzuwendungen laufen unter der Kategorie Betriebsausgabe und können daher als Incentivierung für Mitarbeitende genutzt werden. Sachzuwendungen als Sonderprämie werden mit 30 % pauschalversteuert.

Tankgutschein

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