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Essenzuschuss
Essenzuschuss einführen ▶️ Mitarbeiterzufriedenheit steigern ✓ Steuervorteil nutzen ✓ Gesunde Ernährung fördern ✓ Hier Mehrwert bieten!
Ernährung spielt eine wesentliche Rolle im Wohlbefinden und der Leistungsfähigkeit jedes Einzelnen. Mit diesem Ratgeber möchten wir Dir einen umfassenden Einblick in das Thema Essenzuschuss bieten – ein effizientes Mittel, das Arbeitgebenden ermöglicht, ihre Mitarbeitenden nicht nur gesund, sondern auch motiviert und leistungsfähig zu halten. Du erfährst, welche steuerlichen Vorteile Dir bei der Gewährung von Essenzuschüssen zur Verfügung stehen und wie Du mit ihrer Hilfe die lokale Gastronomie und den Einzelhandel unterstützen kannst. Darüber hinaus zeigen wir auf, wie Essenzuschüsse einen positiven Einfluss auf die Mitarbeiterbindung und -motivation haben können und wie die Digitalisierung es ermöglicht, den Prozess modern und effizient zu gestalten. Schließlich geben wir Dir hilfreiche Tipps an die Hand, wie Du den Essenzuschuss in Deinem Unternehmen implementierst.
Wie können Unternehmen den Essenzuschuss als strategischen Mitarbeiter-Benefit optimal nutzen?
Der Essenzuschuss stellt einen steuerlich begünstigten Sachbezug dar, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden für die Verpflegung gewähren können. Durch die Kombination aus einem pauschal zu versteuernden Sachbezugswert und einem steuerfreien Arbeitgeberanteil entsteht ein finanzieller Vorteil für beide Seiten und ein Instrument zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit.
Was genau ist der Essenzuschuss und wie funktioniert er?
Der Essenzuschuss ist eine freiwillige Sozialleistung von Arbeitgebern, die Mitarbeitenden eine verbilligte Mahlzeit ermöglicht. Anstatt einer direkten Gehaltserhöhung erhalten Angestellte einen zweckgebundenen Zuschuss für ihr Mittag- oder Abendessen, der digital oder in Form von Gutscheinen abgewickelt werden kann. Dieser Benefit ist nicht auf eine hauseigene Kantine beschränkt.
Die Funktionsweise basiert auf einer steuerrechtlichen Regelung. Der Gesamtzuschuss setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem amtlichen Sachbezugswert und einem zusätzlichen, steuerfreien Arbeitgeberanteil. Für das Jahr 2025 liegt der maximale tägliche Zuschuss bei 7,50 Euro pro Arbeitstag. Dieser Betrag ergibt sich aus dem amtlichen Sachbezugswert für ein Mittagessen von 4,40 Euro und einem steuerfreien Zusatzbetrag von 3,10 Euro [Billyard GmbH]. Da dieser Zuschuss an die tatsächliche Arbeitsleistung gebunden ist, kann er für Tage im Büro, im Außendienst oder auch im Homeoffice gewährt werden, solange die Kriterien erfüllt sind.
Die Umsetzung in der Praxis erfolgt meist über digitale Systeme. Mitarbeitende kaufen ihr Essen in einem Restaurant, einer Kantine, einem Lieferservice oder sogar im Supermarkt und reichen den Beleg anschließend per App ein. Der Arbeitgeber erstattet den Zuschuss dann mit der nächsten Gehaltsabrechnung. Diese Flexibilität macht den Essenszuschuss zu einem modernen und anpassungsfähigen Benefit, der den individuellen Bedürfnissen der Belegschaft gerecht wird. Wenn ein Unternehmen diese Methode anwendet, entfällt der administrative Aufwand der Verwaltung von physischen Essensmarken.
Welche steuerlichen Vorteile bietet der Essenzuschuss für Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen?
Der Essenzuschuss bietet signifikante finanzielle Vorteile, da er im Vergleich zu einer Bruttogehaltserhöhung geringere Lohnnebenkosten verursacht und bei den Mitarbeitenden zu einem höheren Netto-Mehrwert führt. Für Unternehmen bedeutet dies eine effiziente Investition in die Belegschaft, während Angestellte eine spürbare finanzielle Entlastung erfahren.
Für Arbeitgeber liegt der primäre Vorteil in der Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen. Während eine Gehaltserhöhung vollständig sozialabgabenpflichtig ist, bleibt der Arbeitgeberzuschuss von bis zu 3,10 Euro pro Tag komplett steuer- und sozialabgabenfrei [Haufe Verlag]. Lediglich der amtliche Sachbezugswert (z.B. 4,40 Euro für 2025) muss vom Arbeitgeber pauschal mit 25 % Lohnsteuer versteuert werden, was aber immer noch deutlich günstiger ist als die regulären Abgaben auf Arbeitslohn. Weil die Abgabenlast für das Unternehmen sinkt, kann mit demselben Brutto-Aufwand ein höherer Netto-Vorteil für die Angestellten geschaffen werden. Eine Beispielrechnung zeigt, dass bei einem Zuschuss von 100 Euro die Arbeitgeberkosten nur geringfügig höher liegen, während die Angestellten den vollen Betrag als Kaufkraft erhalten.
Für Arbeitnehmer*innen ist der Vorteil noch direkter spürbar. Eine Gehaltserhöhung von beispielsweise 100 Euro brutto führt je nach Steuerklasse oft nur zu einer Nettoauszahlung von rund 50 Euro. Der Essenzuschuschuss hingegen kommt fast vollständig als Netto-Leistung an. Bei einem maximalen Zuschuss von 7,50 Euro pro Tag können pro Monat bis zu 112,50 Euro (bei 15 Arbeitstagen) steuerbegünstigt gewährt werden [LOFINO GmbH]. Dies entlastet das private Haushaltsbudget bei den täglichen Ausgaben für Verpflegung, was angesichts steigender Lebensmittelpreise einen hohen Stellenwert einnimmt.
Merkmal | Gehaltserhöhung (112,50 € Brutto) | Essenzuschuss (112,50 €) |
---|---|---|
Brutto-Aufwand für Arbeitgeber | ca. 135,23 € (inkl. ca. 20 % Lohnnebenkosten) | ca. 129,00 € (Zuschuss + Pauschalsteuer auf Sachbezugswert) |
Netto-Vorteil für Arbeitnehmer*in | ca. 58,50 € (bei Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer) | 112,50 € (als Kaufkraft für Mahlzeiten) |
Effizienz des Benefits | Gering (Hohe Abgabenlast) | Sehr hoch (Direkter Netto-Vorteil) |
Wie steigert der Essenzuschuss die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung?
Ein Essenszuschuss ist ein hochgeschätzter Benefit, der die tägliche Wertschätzung des Arbeitgebers sichtbar macht und direkt zum Wohlbefinden der Belegschaft beiträgt. Er fördert eine gesunde Pausenkultur, erhöht die Motivation und positioniert das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber im Wettbewerb um Fachkräfte.
Im Gegensatz zu einer jährlichen Bonuszahlung oder einer abstrakten Gehaltserhöhung ist der Essenszuschuss ein täglich erlebbarer Vorteil. Diese Regelmäßigkeit signalisiert den Mitarbeitenden kontinuierliche Fürsorge und Anerkennung. Studien belegen, dass fast die Hälfte (46 %) der Fach- und Führungskräfte einen Essenszuschuss oder eine Kantine als wichtigen Faktor bei der Wahl ihres Arbeitgebers ansehen [StepStone-Studie zitiert auf lofino.de]. Wenn Unternehmen diesen Benefit anbieten, zeigen sie, dass ihnen die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Angestellten am Herzen liegen. Dies führt zu einer stärkeren emotionalen Bindung an das Unternehmen.
Darüber hinaus fördert der Zuschuss aktiv eine gesunde Mittagspause. Anstatt am Schreibtisch schnell etwas zu essen, werden Mitarbeitende ermutigt, eine echte Pause einzulegen und eine vollwertige Mahlzeit zu sich zu nehmen. Eine solche bewusste Unterbrechung des Arbeitsalltags kann nachweislich die Konzentration und Produktivität am Nachmittag steigern. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die sich keine eigene Kantine leisten können, ist der digitale Essenszuschuss eine kosteneffiziente und flexible Alternative, um im "War for Talents" einen entscheidenden Vorteil zu bieten und die Mitarbeiterbindung nachhaltig zu stärken.
Welche praktischen Schritte sind zur Einführung des Essenzuschusses notwendig?
Die Einführung eines Essenszuschusses erfordert eine sorgfältige Planung und Kommunikation, ist aber dank digitaler Lösungen unkompliziert umsetzbar. Wesentliche Schritte umfassen die Festlegung der internen Richtlinien, die Auswahl eines passenden Abwicklungssystems und die korrekte Integration in die Lohnbuchhaltung, um die steuerlichen Vorteile rechtssicher zu nutzen.
Zuerst muss eine unternehmensinterne Richtlinie erstellt werden. Hier wird festgelegt, wer den Zuschuss erhält, wie hoch er ausfällt (bis zum gesetzlichen Maximum) und an welchen Tagen er gewährt wird (nur an tatsächlichen Arbeitstagen). Wichtig ist die Einhaltung der Vorgaben des Finanzamts, wie beispielsweise die Notwendigkeit eines Belegnachweises für jede Mahlzeit. Danach folgt die Entscheidung über die Abwicklung. Während früher Papiermarken üblich waren, dominieren heute digitale Anbieter. Diese stellen in der Regel eine App zur Verfügung, über die Mitarbeitende ihre Belege abfotografieren und einreichen. Das System prüft die Belege und leitet die Daten zur Erstattung an die Lohnbuchhaltung weiter. Dieser Prozess minimiert den administrativen Aufwand für die Personalabteilung erheblich.
- Schritt 1: Interne Richtlinie definieren: Legen Sie die Höhe des Zuschusses, den Kreis der berechtigten Mitarbeiter*innen und die Regeln für die Inanspruchnahme fest.
- Schritt 2: Implementierungspartner auswählen: Evaluieren Sie digitale Anbieter, die eine einfache und rechtskonforme Abwicklung per App ermöglichen.
- Schritt 3: Belegschaft informieren: Kommunizieren Sie den neuen Benefit klar und transparent. Erklären Sie die Vorteile und die genaue Funktionsweise der Nutzung.
- Schritt 4: Lohnbuchhaltung integrieren: Stellen Sie sicher, dass der Sachbezugswert korrekt pauschal versteuert und der steuerfreie Zuschuss ordnungsgemäß in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen wird.
Wie wirkt sich der Essenzuschuss auf die lokale Wirtschaft und Gastronomie aus?
Der Essenszuschuss ist nicht nur ein Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen, sondern auch ein wirksames Instrument zur Stärkung der lokalen Wirtschaft. Er motiviert Mitarbeitende, die umliegende Gastronomie zu nutzen, was direkt zu höheren Umsätzen bei Restaurants, Imbissen und Cafés führt und deren Existenz sichert.
Wenn Mitarbeitende einen finanziellen Anreiz für das Mittagessen erhalten, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie lokale gastronomische Betriebe aufsuchen, anstatt sich ausschließlich von zu Hause zu verpflegen. Eine Umfrage von Hogapage zeigt, dass ein steuerfreier Essenszuschuss die Bereitschaft, lokale Restaurants zu unterstützen, mehr als verdoppeln kann [Hogapage]. Dieses zusätzliche Kapital ist besonders für kleine, inhabergeführte Betriebe von großer Bedeutung, die oft unter starkem Wettbewerbs- und Kostendruck stehen. Der Zuschuss fließt somit direkt in den lokalen Wirtschaftskreislauf.
Dieser Effekt schafft eine positive Wechselwirkung. Ein Unternehmen, das durch die Einführung eines Essenszuschusses die lokale Gastronomie fördert, wird als verantwortungsbewusster und engagierter Teil der Gemeinschaft wahrgenommen. Dies kann das öffentliche Image und die lokale Verankerung des Unternehmens verbessern. Da die Angestellten eine größere Auswahl an Verpflegungsmöglichkeiten haben, steigt nicht nur ihre Zufriedenheit, sondern auch die Vielfalt und Lebensqualität am Unternehmensstandort. Der Essenszuschuss wird so von einem reinen Mitarbeiter-Benefit zu einem Faktor der regionalen Wirtschaftsförderung.
Häufige Fragen zum Essenzuschuss
Was sind die aktuellen Sachbezugswerte für 2025?
Für das Jahr 2025 beträgt der maximale steuerbegünstigte Essenszuschuss 7,50 Euro pro Arbeitstag. Dieser setzt sich aus dem amtlichen Sachbezugswert von 4,40 Euro, der vom Arbeitnehmer zu tragen oder vom Arbeitgeber pauschal zu versteuern ist, und einem steuerfreien Arbeitgeberzuschuss von 3,10 Euro zusammen [Bundesministerium der Finanzen].
Kann der Essenzuschuss auch im Homeoffice genutzt werden?
Ja, der Essenszuschuss kann uneingeschränkt an Arbeitstagen im Homeoffice gewährt werden. Die steuerlichen Regelungen sind nicht an den Arbeitsort gebunden, sondern an die Tatsache, dass es sich um einen offiziellen Arbeitstag handelt. Der Nachweis über den Kauf einer Mahlzeit bleibt dabei Voraussetzung.
Müssen Mitarbeiter*innen Belege einreichen?
Ja, der Nachweis über den Erwerb einer Mahlzeit ist eine zwingende Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung des Essenszuschusses. Mitarbeitende müssen für jede bezuschusste Mahlzeit einen Beleg vorlegen. Digitale Systeme vereinfachen diesen Prozess, indem Belege einfach per Smartphone abfotografiert und hochgeladen werden können.
Gilt der Essenzuschuss auch für Lebensmittel aus dem Supermarkt?
Ja, auch Lebensmittel aus dem Supermarkt können bezuschusst werden, sofern sie für den unmittelbaren Verzehr oder die Zubereitung einer Mahlzeit am selben Tag bestimmt sind. Dazu zählen beispielsweise Salate, Sandwiches, Fertiggerichte oder auch Zutaten für ein selbst gekochtes Mittagessen während der Arbeit im Homeoffice.
Quellenverzeichnis
- Billyard GmbH (2024). Neue Sachbezugswerte 2025 – was Arbeitgeber jetzt wissen müssen. Verfügbar unter: https://billyard.de/neue-sachbezugswerte-2025/
- Bundesministerium der Finanzen (BMF), zitiert in Friedrichs, A. (2024). Steuerfreier Essenszuschuss: Alles was Unternehmen 2025 wissen müssen. Verfügbar unter: https://guud-benefits.com/blog/details/steuerfreier-essenszuschuss-alles-was-unternehmen-2025-wissen-muessen
- Haufe Verlag (2023). Essenszuschuss als steuerfreier Benefit. Verfügbar unter: https://www.haufe.de/personal/hr-management/mitarbeiterverpflegung/essenszuschuss-als-steuerfreier-benefit_80_578624.html
- Hogapage (2023). Skepsis zur Mehrwertsteuersenkung: Steuerfreier Essenszuschuss könnte helfen. Verfügbar unter: https://www.hogapage.de/nachrichten/wirtschaft/gastronomie/skepsis-zur-mehrwertsteuersenkung-steuerfreier-essenszuschuss-k%C3%B6nnte-helfen/
- LOFINO GmbH (2024). Sachbezugswerte 2025: Was Arbeitgeber wissen müssen. Verfügbar unter: https://www.lofino.de/blog/sachbezugswerte-2025/
- StepStone-Studie "Jobsuche im Fokus", zitiert in LOFINO GmbH (2024). Alles zum Essenszuschuss vom Arbeitgeber 2025. Verfügbar unter: https://www.lofino.de/essenszuschuss/essenszuschuss-steuerfrei-arbeitgeber/
Noch Fragen?
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Was ist die Sachbezugskarte?
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