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Fahrtkostenzuschuss

Fahrtkostenzuschuss anbieten ▶️ Pendlerkosten reduzieren ✓ Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen ✓ Nachhaltigkeit fördern ✓ Jetzt Mobilität erleichtern!

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Der Fahrtkostenzuschuss ist im Jahr 2024 ein beliebtes Instrument zur Mitarbeiterunterstützung und Steigerung der Arbeitgeberattraktivität. Dieser Ratgeber vermittelt dir essenzielle Informationen zu Definition, rechtlichen Grundlagen, Vor- und Nachteilen sowie steuerlichen Aspekten des Fahrtkostenzuschusses. Du erhältst praktische Einblicke in die Berechnung und mögliche Alternativen, um fundierte Entscheidungen für dein Unternehmen oder als Arbeitnehmer:in treffen zu können.

Was ist ein Fahrtkostenzuschuss und warum sollten ArbeitgeberInnen ihn anbieten?

Ein Fahrtkostenzuschuss stellt eine finanzielle Unterstützung dar, die ArbeitgeberInnen ihren Beschäftigten für den Weg zur Arbeit gewähren können. Diese Leistung zielt darauf ab, die Mobilitätskosten der MitarbeiterInnen zu reduzieren und gleichzeitig die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber zu steigern. In Zeiten steigender Kraftstoffpreise und wachsenden Umweltbewusstseins gewinnt der Fahrtkostenzuschuss zunehmend an Bedeutung.

Die Ausgestaltung des Zuschusses kann variieren und hängt von den spezifischen Regelungen des Unternehmens ab. Häufig orientiert sich die Höhe an der Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz. Das Burgenländische Arbeitnehmerförderungsgesetz beispielsweise sieht gestaffelte Zuschüsse vor, die je nach Entfernung zwischen 137 Euro und 513 Euro jährlich betragen können, mit zusätzlichen 3 Euro pro weiterem gefahrenen Kilometer [Amt der Burgenländischen Landesregierung].

Vorteile für ArbeitgeberInnen

Die Einführung eines Fahrtkostenzuschusses bietet Unternehmen mehrere Vorteile. Zunächst erhöht es die Zufriedenheit der Belegschaft, da die finanzielle Belastung durch den Arbeitsweg reduziert wird. Dies kann zu einer stärkeren Bindung der MitarbeiterInnen an das Unternehmen führen und die Fluktuation verringern. Darüber hinaus positioniert sich das Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber, was bei der Rekrutierung neuer Fachkräfte von Vorteil sein kann.

Ein weiterer Aspekt ist die Förderung der Nachhaltigkeit. Viele Unternehmen nutzen den Fahrtkostenzuschuss als Anreiz für die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel. So gewährt beispielsweise das Land Burgenland einen zusätzlichen Öko-Bonus von 20% auf den Fahrtkostenzuschuss, wenn MitarbeiterInnen überwiegend öffentliche Verkehrsmittel nutzen [Amt der Burgenländischen Landesregierung]. Diese Maßnahme trägt nicht nur zum Umweltschutz bei, sondern verbessert auch das Image des Unternehmens als verantwortungsbewusster Arbeitgeber.

Rechtliche und steuerliche Aspekte

Bei der Implementierung eines Fahrtkostenzuschusses müssen Unternehmen die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen beachten. Grundsätzlich können Fahrtkostenzuschüsse steuerfrei oder pauschal versteuert ausgezahlt werden, abhängig von der Höhe und Art des Zuschusses. Das Einkommensteuergesetz regelt diese Aspekte detailliert, wobei bestimmte Zuschüsse zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein können [Gabler Wirtschaftslexikon].

Die Einführung eines Fahrtkostenzuschusses erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit der Personalabteilung sowie den Finanzbehörden. Unternehmen sollten die Modalitäten klar definieren und kommunizieren, um Transparenz für alle Beteiligten zu schaffen. Dabei ist es ratsam, die Regelungen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen, um die Effektivität und Attraktivität des Zuschusses langfristig zu gewährleisten.

Rechtliche Grundlagen und steuerliche Aspekte des Fahrtkostenzuschusses

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fahrtkostenzuschüsse sind im deutschen Steuerrecht verankert und bieten ArbeitgeberInnen verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung. Grundsätzlich können diese Zuschüsse entweder steuerfrei oder pauschal versteuert gewährt werden, wobei die konkrete Ausgestaltung von mehreren Faktoren abhängt.

Gemäß § 3 Nr. 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr steuerfrei. Diese Regelung gilt sowohl für Zuschüsse zu Einzelfahrscheinen als auch zu Zeitfahrkarten. Dabei ist zu beachten, dass der steuerfreie Betrag auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers begrenzt ist [Bundesministerium der Finanzen].

Pauschalversteuerung als Alternative

Alternativ zur Steuerfreiheit besteht die Möglichkeit der Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG. Hierbei können ArbeitgeberInnen Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Pauschalsteuersatz von 15% versteuern. Diese Option ist besonders attraktiv, wenn die Zuschüsse die tatsächlichen Kosten des Arbeitnehmers übersteigen oder wenn andere Verkehrsmittel als öffentliche genutzt werden.

Die Pauschalversteuerung bietet den Vorteil, dass sie unabhängig von der Art des genutzten Verkehrsmittels angewendet werden kann. Sie ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf die individuellen Bedürfnisse ihrer MitarbeiterInnen einzugehen, ohne dabei steuerliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

Dokumentationspflichten beachten

Bei der Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen müssen ArbeitgeberInnen bestimmte Dokumentationspflichten erfüllen. Das Finanzgericht des Saarlandes hat in einem Urteil die Bedeutung ordnungsgemäßer Aufzeichnungen unterstrichen. Demnach sind Fahrtkostenerstattungen nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber zeitnah Unterlagen erstellt und aufbewahrt, die eine Überprüfung der Steuerfreiheit ermöglichen. Schätzungen des steuerfrei ausgezahlten Fahrtkostenersatzes sind unzulässig [Haufe].

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, empfiehlt es sich, ein systematisches Verfahren zur Erfassung und Dokumentation der Fahrtkostenzuschüsse zu implementieren. Dies kann beispielsweise durch die Einführung eines digitalen Reisekostenmanagementsystems erfolgen, das sowohl die Beantragung als auch die Abrechnung und Dokumentation der Zuschüsse erleichtert.

Versteuerungsart Vorteile Nachteile
Steuerfrei Keine Steuern für ArbeitnehmerInnen Nur für öffentliche Verkehrsmittel
Pauschalversteuerung Flexibel für alle Verkehrsmittel 15% Pauschalsteuer

Bei der Einführung eines Fahrtkostenzuschuss-Programms sollten Unternehmen die steuerlichen Auswirkungen sorgfältig abwägen. Eine Kombination aus steuerfreien Zuschüssen für öffentliche Verkehrsmittel und pauschal versteuerten Zuschüssen für andere Verkehrsmittel kann eine ausgewogene Lösung darstellen, die sowohl die Interessen der MitarbeiterInnen als auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigt.

Berechnung und Höhe: So ermitteln Sie den optimalen Fahrtkostenzuschuss für Ihre MitarbeiterInnen

Die Ermittlung eines angemessenen Fahrtkostenzuschusses erfordert eine sorgfältige Abwägung verschiedener Faktoren. Dabei gilt es, sowohl die Bedürfnisse der MitarbeiterInnen als auch die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens zu berücksichtigen. Ein gut durchdachtes Zuschussmodell kann die Mitarbeiterzufriedenheit erheblich steigern und gleichzeitig als Instrument zur Förderung nachhaltiger Mobilität dienen.

Als Orientierungspunkt für die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses dient häufig die Entfernungspauschale, die im Einkommensteuergesetz geregelt ist. Aktuell beträgt diese für die ersten 20 Kilometer 0,30 Euro pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Diese Werte können als Grundlage für die Festlegung des Zuschusses herangezogen werden, wobei Unternehmen die Möglichkeit haben, darüber hinauszugehen [Personio].

Individuelle Anpassung des Zuschussmodells

Um ein faires und effektives Zuschussmodell zu entwickeln, empfiehlt sich eine Staffelung nach der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Hierbei können Unternehmen kreative Ansätze wählen, die über die reine Kilometerpauschale hinausgehen. Ein Beispiel für eine solche Staffelung findet sich im Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetz, das Zuschüsse zwischen 137 Euro und 513 Euro jährlich vorsieht, abhängig von der zurückgelegten Strecke.

Zusätzlich zur Entfernung können weitere Kriterien in die Berechnung einfließen. So bietet sich die Möglichkeit, einen Öko-Bonus für die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel einzuführen. Dies könnte beispielsweise in Form eines prozentualen Aufschlags auf den Basiszuschuss erfolgen, ähnlich dem 20%igen Öko-Bonus, den das Land Burgenland für die überwiegende Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewährt [Amt der Burgenländischen Landesregierung].

Entfernung Basiszuschuss Mit Öko-Bonus (20%)
20-30 km 200 €/Jahr 240 €/Jahr
31-50 km 350 €/Jahr 420 €/Jahr
>50 km 500 €/Jahr 600 €/Jahr

Bei der Festlegung der Zuschusshöhe sollten Unternehmen auch regionale Besonderheiten berücksichtigen. In Gebieten mit gut ausgebautem öffentlichem Nahverkehr könnte der Fokus stärker auf der Förderung von Zeitkarten liegen, während in ländlichen Regionen möglicherweise höhere Zuschüsse für Individualverkehr sinnvoll sind. Eine Analyse der Pendlerströme und der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur kann wertvolle Erkenntnisse für die Gestaltung des Zuschussmodells liefern.

Um die Akzeptanz und Wirksamkeit des Fahrtkostenzuschusses zu erhöhen, empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Höhe. Faktoren wie steigende Kraftstoffpreise, Veränderungen im öffentlichen Nahverkehr oder neue umweltpolitische Ziele des Unternehmens können eine Neujustierung erforderlich machen. Ein flexibles Modell, das solche Anpassungen erlaubt, trägt dazu bei, den Fahrtkostenzuschuss als attraktives Instrument der Mitarbeiterbindung langfristig zu etablieren.

Bei der Implementierung des Zuschussmodells ist es ratsam, klare Richtlinien für die Beantragung und Auszahlung zu definieren. Eine transparente Kommunikation der Berechnungsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen fördert das Verständnis und die Akzeptanz in der Belegschaft. Zudem erleichtert ein strukturierter Prozess die Verwaltung und Dokumentation der Zuschüsse, was angesichts der steuerrechtlichen Anforderungen von besonderer Bedeutung ist.

Implementierung eines Fahrtkostenzuschuss-Programms: Schritte und Herausforderungen für Unternehmen

Die Einführung eines Fahrtkostenzuschuss-Programms erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung, um sowohl den Bedürfnissen der MitarbeiterInnen als auch den Unternehmenszielen gerecht zu werden. Der Prozess beginnt mit einer gründlichen Analyse der Ausgangssituation, bei der die Pendlerströme, die vorhandene Verkehrsinfrastruktur und die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens erfasst werden.

Ein entscheidender Schritt ist die Einbindung der Personalabteilung und des Betriebsrats in die Konzeptionierung des Programms. Deren Expertise kann wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse der Belegschaft liefern und zur Akzeptanz des Zuschussmodells beitragen. Gleichzeitig sollte die Rechtsabteilung konsultiert werden, um die Vereinbarkeit des Programms mit arbeitsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften sicherzustellen.

Technische Umsetzung und Prozessgestaltung

Die technische Implementierung des Fahrtkostenzuschuss-Programms stellt Unternehmen vor diverse Herausforderungen. Es gilt, ein System zu entwickeln, das die Beantragung, Genehmigung und Auszahlung der Zuschüsse effizient abwickelt. Hierbei bietet sich die Integration in bestehende HR-Softwarelösungen an, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und eine nahtlose Verknüpfung mit der Gehaltsabrechnung zu gewährleisten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Gestaltung des Antragsprozesses. Dieser sollte für die MitarbeiterInnen möglichst unkompliziert sein, gleichzeitig aber alle notwendigen Informationen für die korrekte Berechnung und steuerliche Behandlung des Zuschusses erfassen. Die Einrichtung eines Online-Portals, über das MitarbeiterInnen ihre Anträge einreichen und den Status ihrer Zuschüsse einsehen können, hat sich in der Praxis bewährt.

  • Analyse der Ausgangssituation und Festlegung der Programmziele
  • Einbindung relevanter Stakeholder (Personalabteilung, Betriebsrat, Rechtsabteilung)
  • Entwicklung eines technischen Konzepts zur Abwicklung der Zuschüsse
  • Gestaltung eines benutzerfreundlichen Antragsprozesses
  • Schulung der MitarbeiterInnen und Führungskräfte

Die Schulung der MitarbeiterInnen und Führungskräfte spielt eine zentrale Rolle bei der erfolgreichen Implementierung. Hierbei geht es nicht nur um die technische Handhabung des Systems, sondern auch um die Vermittlung der Programmziele und -vorteile. Workshops und Informationsveranstaltungen können dazu beitragen, Akzeptanz zu schaffen und potenzielle Bedenken auszuräumen.

Eine besondere Herausforderung stellt die Berücksichtigung unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle und Beschäftigungsformen dar. Flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Regelungen und Teilzeitbeschäftigungen erfordern ein anpassungsfähiges Zuschussmodell, das faire Lösungen für alle MitarbeiterInnen bietet. Hier kann die Orientierung an Best Practices anderer Unternehmen oder Branchen wertvolle Impulse liefern.

Die kontinuierliche Evaluation und Anpassung des Programms ist unerlässlich für dessen langfristigen Erfolg. Regelmäßige Befragungen der MitarbeiterInnen zur Zufriedenheit mit dem Fahrtkostenzuschuss sowie die Analyse der Nutzungsdaten ermöglichen es, das Programm stetig zu optimieren. Dabei sollten auch externe Faktoren wie Veränderungen in der Verkehrsinfrastruktur oder neue gesetzliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

Ein oft unterschätzter Aspekt bei der Implementierung ist die interne Kommunikation. Eine transparente und kontinuierliche Information über das Fahrtkostenzuschuss-Programm fördert das Verständnis und die Akzeptanz in der Belegschaft. Hierbei können verschiedene Kanäle wie Intranet, Mitarbeiterzeitschriften oder regelmäßige Updates in Teammeetings genutzt werden, um die Vorteile und Modalitäten des Programms zu vermitteln.

Vorteile für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen: Nachhaltigkeit, Kostenersparnis und Mitarbeiterbindung durch Fahrtkostenzuschüsse

Die Einführung eines Fahrtkostenzuschuss-Programms entfaltet eine Vielzahl positiver Effekte, die weit über die reine finanzielle Unterstützung der MitarbeiterInnen hinausgehen. Für Unternehmen eröffnet sich die Chance, ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität zu leisten.

Ein wesentlicher Vorteil für ArbeitgeberInnen liegt in der Stärkung der Mitarbeiterbindung. Durch die Übernahme eines Teils der Pendlerkosten signalisieren Unternehmen Wertschätzung und Fürsorge für ihre Belegschaft. Dies kann sich positiv auf die Arbeitszufriedenheit und Loyalität auswirken, was wiederum zu einer Reduzierung der Fluktuation und damit verbundener Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten führt.

Nachhaltige Mobilität und Umweltschutz

Fahrtkostenzuschüsse bieten Unternehmen die Möglichkeit, aktiv zur Förderung umweltfreundlicher Mobilitätsformen beizutragen. Durch gezielte Anreize für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaften kann der CO2-Ausstoß des Pendlerverkehrs erheblich reduziert werden. Dies unterstützt nicht nur Nachhaltigkeitsziele, sondern verbessert auch das Image des Unternehmens als verantwortungsbewusster Arbeitgeber.

Für ArbeitnehmerInnen ergeben sich durch Fahrtkostenzuschüsse spürbare finanzielle Entlastungen. Insbesondere in Zeiten steigender Mobilitätskosten kann dies einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der persönlichen finanziellen Situation leisten. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung beispielsweise gewährt Zuschüsse von bis zu 513 Euro jährlich, was für viele Beschäftigte eine erhebliche Ersparnis darstellt [Amt der Burgenländischen Landesregierung].

Vorteile für ArbeitgeberInnen Vorteile für ArbeitnehmerInnen
Stärkung der Mitarbeiterbindung Finanzielle Entlastung
Verbesserung des Arbeitgeberimages Erhöhte Arbeitszufriedenheit
Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen Anreiz für umweltfreundliche Mobilität

Ein oft übersehener Vorteil des Fahrtkostenzuschusses liegt in seiner Funktion als Instrument des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die Förderung aktiver Mobilitätsformen wie Radfahren oder zu Fuß gehen kann zur Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit der MitarbeiterInnen beitragen. Dies kann langfristig zu einer Reduzierung von Krankheitstagen und einer Steigerung der Produktivität führen.

Aus steuerlicher Sicht bieten Fahrtkostenzuschüsse sowohl für ArbeitgeberInnen als auch für ArbeitnehmerInnen Vorteile. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Zuschüsse steuerfrei gewährt werden, was die Attraktivität dieser Leistung zusätzlich erhöht. Die Pauschalversteuerungsoption mit einem Steuersatz von 15% ermöglicht es Unternehmen zudem, flexibel auf die individuellen Bedürfnisse ihrer MitarbeiterInnen einzugehen [Bundesministerium der Finanzen].

Die Implementierung eines Fahrtkostenzuschuss-Programms kann auch als Katalysator für eine umfassendere Mobilitätsstrategie des Unternehmens dienen. In diesem Kontext lassen sich weitere Maßnahmen wie die Einrichtung von Fahrradstellplätzen, die Organisation von Fahrgemeinschaften oder die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge integrieren. Ein ganzheitlicher Ansatz zur Förderung nachhaltiger Mobilität kann die Positionierung des Unternehmens als innovativer und zukunftsorientierter Arbeitgeber weiter stärken.

Nicht zuletzt kann ein gut konzipiertes Fahrtkostenzuschuss-Programm zur Verbesserung der Work-Life-Balance beitragen. Durch die Reduzierung finanzieller Belastungen und die Förderung effizienterer Pendlerwege wird den MitarbeiterInnen mehr Zeit und Energie für private Aktivitäten und Erholung ermöglicht. Dies wirkt sich positiv auf die allgemeine Lebenszufriedenheit aus und kann indirekt die Arbeitsleistung und -motivation steigern.

  1. Amt der Burgenländischen Landesregierung. Fahrtkostenzuschuss. https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/fahrtkostenzuschuss/
  2. Bundesministerium der Finanzen. Einkommensteuergesetz (EStG) - § 40 II 2 und § 3 Nr. 34.
  3. Finanzgericht des Saarlandes. Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes.
  4. Haufe. Reisekosten: Aufzeichnungspflichten bei Reisekostenerstattungen. https://www.haufe.de/personal/entgelt/reisekosten-aufzeichnungspflichten-bei-reisekostenerstattungen_78_423556.html
  5. Personio. Fahrtkostenzuschuss. https://www.personio.de/hr-lexikon/fahrtkostenzuschuss/

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