Steuerfreier Sachbezug in deiner Region - die Regional Hero Card

Unsere regionale Sachbezugskarte kann überall da eingesetzt werden, wo Mastercard akzeptiert wird. Zum Beispiel für einen Besuch im Museum, ein gemütliches Abendessen im Restaurant oder das Edeka an der Ecke.

Eine Karte, tausende Akzeptanzstellen

Auch in deiner Region gibt es unzählige Orte, an denen die regionale Sachbezugskarte von uns genutzt werden kann. Ob für einen Feierabend-Drink in der neuen Bar, zum Entspannen im Schwimmbad oder in der Sauna, für einen guten Kaffee in der Innenstadt - unsere Lösung macht den Sachbezug flexibel. Auch Tickets für den ÖPNV können mit steuerfreien Sachbezügen über die Regional-Card bezahlt werden, genauso wie die nächste Tankfüllung. Unsere Sachbezugskarte ist flexibel einsetzbar, auch in deiner Region.

Was ist der steuerfreie Sachbezug?

Mit dem steuerfreien Sachbezug kann den Mitarbeitenden flexibel ein zusätzlicher Lohn gezahlt werden. Monatlich oder zu bestimmten Anlässen wie Geburtstagen. Als monatlicher steuerfreier Sachbezug können bis zu 600 Euro (12x50 Euro) jährlich steuerfrei gewährt werden. Zusätzlich können 180 Euro (3x60 Euro) jährlich steuerfrei zu persönlichen Anlässen als Wertschätzung entgegengebracht werden. Das sind ingesamt bis zu 780 Euro im Jahr!

Was ist die Regional Hero Card?

Unsere regionale Sachbezugskarte funktioniert in deiner Region wie eine Prepaid-Kreditkarte: Unternehmen können jährlich bis zu 780 Euro steuerfreie Sachbezüge für ihre Mitarbeitenden aufladen. Diese nutzen ihr Guthaben ganz flexibel überall dort, wo dank unserer Kooperation mit Mastercard Kartenzahlung akzeptiert ist.

Das ist nicht nur gut für die Stimmung deiner Mitarbeitenden, sondern auch für das Stadtleben.

Mit Regional Hero soziale Projekte unterstützen

Für uns steht der regionale Zusammenhalt an erster Stelle. Darum unterstützen wir bei Regional Hero seit unserer Gründung verschiedene soziale Projekte und ihr könnt das auch. Das Guthaben in der Regional Hero App kann mit wenigen Klicks auch gespendet werden!

Das gilt auch für die steuerfreien Sachbezüge.