chatsimple
Mit dem Klick auf “Alle Cookies akzeptieren”, stimmst du der Speicherung von Cookies auf deinem Gerät zu. Diese dienen dazu, unsere Website so gut wie möglich auf dich anzupassen, die Nutzung der Website zu analysieren und unser Marketing zu verbessern. Genaue Details findest du in unserer  Datenschutzerklärung.
Zukunft Personal Europe 2025 | 9-11 SEPT | Koelnmesse
Zukunft Personal Europe 2025 | 9-11 SEPT | Koelnmesse
Zukunft Personal Europe 2025 | 9-11 SEPT | Koelnmesse
Zukunft Personal Europe 2025 | 9-11 SEPT | Koelnmesse
Zukunft Personal Europe 2025 | 9-11 SEPT | Koelnmesse
Zukunft Personal Europe 2025 | 9-11 SEPT | Koelnmesse
Zukunft Personal Europe 2025 | 9-11 SEPT | Koelnmesse
Zukunft Personal Europe 2025 | 9-11 SEPT | Koelnmesse
Zukunft Personal Europe 2025 | 9-11 SEPT | Koelnmesse
Zukunft Personal Europe 2025 | 9-11 SEPT | Koelnmesse
Zukunft Personal Europe 2025 | 9-11 SEPT | Koelnmesse
Freiticket sichern

Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld optimal gestalten ▶️ Mitarbeiterbindung stärken ✓ Jahresleistung honorieren ✓ Steuervorteile nutzen ✓ Hier Dankbarkeit zeigen!

Inhaltsverzeichnis

Inhalte vorlesen lassen

No items found.

Weihnachtsgeld ist ein wichtiges Instrument der Personalpolitik mit weitreichenden Auswirkungen auf Unternehmen und Beschäftigte. Erfahre, wie du als Arbeitgeber:in diese Sonderzahlung optimal gestalten kannst, um Mitarbeiterbindung zu stärken, steuerliche Vorteile zu nutzen und deine Position im Wettbewerb um Fachkräfte zu verbessern.

Wie lässt sich Weihnachtsgeld als strategisches Instrument für die Mitarbeiterbindung einsetzen?

Weihnachtsgeld, auch als Jahressonderzahlung bekannt, ist mehr als nur eine finanzielle Zuwendung zum Jahresende. Es stellt ein strategisches Werkzeug für Unternehmen dar, um Wertschätzung auszudrücken, die Mitarbeiterbindung zu festigen und die Jahresleistung zu honorieren. Eine gut durchdachte Gestaltung der Sonderzahlung kann die Motivation steigern und die Loyalität der Belegschaft nachhaltig fördern. Weil die Auszahlung direkt mit der Anerkennung von Leistung und Betriebstreue verknüpft wird, fühlen sich Mitarbeiter*innen stärker an das Unternehmen gebunden. Dies führt zu einer geringeren Fluktuation und stärkt die Arbeitgebermarke. Die positive Wirkung entfaltet sich jedoch nur, wenn die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen korrekt umgesetzt werden. Die Entscheidung für oder gegen eine solche Zahlung und deren Ausgestaltung hat somit direkten Einfluss auf die Unternehmenskultur und die Zufriedenheit der Angestellten.

Welche rechtlichen Grundlagen begründen einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ein rechtlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld ist nicht gesetzlich verankert, sondern ergibt sich aus anderen Regelungen. In erster Linie basiert der Anspruch auf einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag. Wenn eine solche schriftliche Vereinbarung existiert, ist die Zahlung für den/die Arbeitgeber*in verpflichtend und der Anspruch für den/die Arbeitnehmer*in einklagbar. Eine Tarifbindung ist der stärkste Faktor für einen Anspruch. Laut einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) erhalten 77 % der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen Weihnachtsgeld, während es in Betrieben ohne Tarifvertrag nur 41 % sind [Hans-Böckler-Stiftung].

Eine weitere Rechtsgrundlage kann die sogenannte "betriebliche Übung" sein. Wenn ein/eine Arbeitgeber*in dreimal in Folge ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld in gleicher Höhe oder nach demselben Berechnungsmodus zahlt, entsteht für die Zukunft ein Rechtsanspruch. Um dies zu verhindern, muss die Zahlung explizit als freiwillige Leistung deklariert werden, auf die auch bei wiederholter Gewährung kein Rechtsanspruch für die Zukunft entsteht. Dieser "Freiwilligkeitsvorbehalt" muss klar und unmissverständlich im Arbeitsvertrag oder in einem Begleitschreiben zur Zahlung formuliert sein. Fehlt dieser Vorbehalt, kann die freiwillige Leistung zu einer verpflichtenden werden, was die finanzielle Flexibilität des Unternehmens einschränkt.

Die Grundlage des Anspruchs bestimmt auch den Charakter der Zahlung. Handelt es sich um eine reine Belohnung für Betriebstreue (Stichtagsprinzip) oder hat es einen Mischcharakter, der auch die erbrachte Arbeitsleistung honoriert? Diese Unterscheidung ist besonders bei Kündigungen relevant. Der Zweck der Zahlung, ob als reines 13. Gehalt (Entgeltcharakter) oder als Treueprämie, sollte daher klar definiert sein, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden [Wiwi-Treff].

Wie wird die Höhe des Weihnachtsgeldes berechnet und welche Unterschiede gibt es?

Die Berechnung der Höhe des Weihnachtsgeldes ist nicht einheitlich geregelt und hängt von der jeweiligen Anspruchsgrundlage ab. Üblich sind entweder ein fester Pauschalbetrag, ein prozentualer Anteil des Monatsgehalts oder eine an die Betriebszugehörigkeit gekoppelte Staffelung. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes lag das durchschnittliche Weihnachtsgeld für Tarifbeschäftigte im Jahr 2024 bei 2.987 Euro brutto [Statistisches Bundesamt]. Dies stellt eine Steigerung von 6,3 % gegenüber dem Vorjahr dar und verdeutlicht, dass Tarifverträge oft großzügigere Regelungen vorsehen.

Die branchenspezifischen Unterschiede sind erheblich. Wenn-Dann-Szenarien zeigen dies deutlich: Wenn ein/e Mitarbeiter*in in der Energieversorgung tätig ist, kann das tarifliche Weihnachtsgeld über 5.400 Euro betragen. Wenn er/sie hingegen im Gastgewerbe arbeitet, liegt der Durchschnitt bei unter 1.000 Euro. Diese Diskrepanz spiegelt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die tarifpolitische Tradition der jeweiligen Branchen wider. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der tariflichen Weihnachtsgeldansprüche nach ausgewählten Branchen für das Jahr 2024.

Tarifliches Weihnachtsgeld 2024 nach Branchen
Wirtschaftszweig Anteil der Beschäftigten mit Anspruch Durchschnittliche Höhe (in % eines Monatsgehalts)
Energieversorgung 97 % 95-100 %
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen >95 % 80-100 %
Chemieindustrie 100 % 95-100 %
Druckindustrie 95 % 95 %
Einzelhandel 91 % 50-62,5 %
Baugewerbe >95 % Variiert (oft als Pauschale)
Gastgewerbe Variiert stark 45-55 %

Neben der Branche ist oft die Dauer der Betriebszugehörigkeit ein entscheidender Faktor. Viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sehen gestaffelte Zahlungen vor. Beispielsweise könnte ein/e Mitarbeiter*in nach sechs Monaten Zugehörigkeit 25 % des Weihnachtsgeldes erhalten, nach einem Jahr 50 % und nach drei Jahren den vollen Betrag. Solche Regelungen sollen die Loyalität fördern und die Fluktuation in der Anfangsphase reduzieren.

Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sind zu beachten?

Weihnachtsgeld ist eine Einmalzahlung und wird steuer- und sozialversicherungsrechtlich als "sonstiger Bezug" behandelt. Dies bedeutet, dass es nicht wie das reguläre Monatsgehalt versteuert wird, was zu einer höheren Abgabenlast im Auszahlungsmonat führt. Weil die Lohnsteuer auf sonstige Bezüge nach einer Jahressteuertabelle berechnet wird, ergibt sich oft ein höherer Steuersatz als beim laufenden Arbeitslohn. Der/die Arbeitgeber*in ist verpflichtet, die voraussichtliche Jahreslohnsteuer mit und ohne den sonstigen Bezug zu ermitteln; die Differenz ergibt die auf das Weihnachtsgeld anfallende Lohnsteuer.

Die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) fallen auf das Weihnachtsgeld in voller Höhe an, solange die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird. Wenn das gesamte Jahreseinkommen inklusive Weihnachtsgeld unter dieser Grenze liegt, ist die Sonderzahlung voll beitragspflichtig. Liegt das laufende Gehalt bereits über der Grenze, fallen keine zusätzlichen Sozialabgaben auf das Weihnachtsgeld an. Für die meisten Beschäftigten führt die Auszahlung jedoch zu Abzügen bei der Sozialversicherung.

Aufgrund der steuerlichen Behandlung kann die Nettoauszahlung des Weihnachtsgeldes für Mitarbeiter*innen enttäuschend gering ausfallen. Eine Alternative stellt die Umwandlung in steuerbegünstigte Sachbezüge dar. Unternehmen können beispielsweise Sachbezugskarten bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Diese Beträge können angespart und für eine größere Anschaffung zum Jahresende genutzt werden. Dies maximiert den Nettovorteil für den/die Arbeitnehmer*in und kann eine attraktive Alternative zur reinen Geldleistung sein [Personio HR-Lexikon].

Was passiert mit dem Anspruch bei Kündigung oder längerer Krankheit?

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses hängt vom Zweck der Zahlung ab. Handelt es sich um eine reine Vergütung für geleistete Arbeit (Entgeltcharakter), besteht auch bei einer Kündigung vor dem Auszahlungsstichtag ein anteiliger Anspruch (pro rata temporis). Wenn das Weihnachtsgeld als 13. Monatsgehalt konzipiert ist, erhält ein/e Mitarbeiter*in, der/die zum 30. Juni aus dem Unternehmen ausscheidet, in der Regel 6/12 der vollen Jahressonderzahlung.

Ist das Weihnachtsgeld hingegen als reine Prämie für die Betriebstreue gedacht, kann der Anspruch durch sogenannte Stichtagsklauseln an den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Datum geknüpft werden. Eine Klausel, die den Anspruch an einen Stichtag nach dem Auszahlungszeitpunkt bindet (z.B. Auszahlung im November, Stichtag 31. März des Folgejahres), ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen wirksam. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass solche Bindungsklauseln bei Zahlungen mit Entgeltcharakter oft unwirksam sind [Wiwi-Treff]. Je mehr die Zahlung die erbrachte Arbeitsleistung honoriert, desto wahrscheinlicher ist ein anteiliger Anspruch bei Austritt.

Rückzahlungsklauseln, die eine Erstattung des Weihnachtsgeldes bei einer Kündigung kurz nach der Auszahlung vorsehen, sind ebenfalls rechtlich komplex. Ihre Wirksamkeit hängt von der Höhe der Sonderzahlung ab. Bei Beträgen unter 100 Euro sind sie meist unzulässig. Beträgt das Weihnachtsgeld mehr als ein Monatsgehalt, kann eine Bindung bis zum 30. Juni des Folgejahres zulässig sein. Bei Krankheit bleibt der Anspruch auf Weihnachtsgeld in der Regel bestehen, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht, da es sich meist nicht um eine direkte Gegenleistung für tagesaktuelle Arbeit handelt. Kürzungen sind nur möglich, wenn dies im Tarif- oder Arbeitsvertrag explizit und in zulässiger Weise geregelt ist.

Welche strategischen Alternativen zur klassischen Weihnachtsgeldzahlung gibt es?

Anstelle einer voll steuerpflichtigen Einmalzahlung können Unternehmen alternative, oft steuerbegünstigte Modelle nutzen, um Mitarbeiter*innen zu honorieren. Diese Alternativen können den Nettovorteil für die Belegschaft erhöhen und gleichzeitig die Lohnnebenkosten für das Unternehmen senken. Weil diese Benefits oft einen direkten Nutzen im Alltag bieten, kann ihre wahrgenommene Wertigkeit die einer reinen Geldzahlung übersteigen. Ein populäres Modell ist die bereits erwähnte Sachbezugskarte. Unternehmen können monatlich bis zu 50 Euro steuer- und sozialabgabenfrei auf eine solche Karte laden.

Weitere Möglichkeiten zur Nettolohnoptimierung als Alternative oder Ergänzung zum Weihnachtsgeld umfassen:

  • Erholungsbeihilfe: Bis zu 156 Euro pro Jahr können pauschalversteuert (25 %) an Mitarbeiter*innen gezahlt werden. Zusätzlich sind 104 Euro für den/die Ehepartner*in und 52 Euro pro Kind möglich.
  • Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten: Dieser Zuschuss ist für nicht schulpflichtige Kinder unbegrenzt steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Unternehmen können Beiträge in eine bAV zahlen, die oft steuerlich gefördert werden und eine langfristige Bindungswirkung entfalten.
  • Jobticket oder Mobilitätsbudget: Zuschüsse zum öffentlichen Nahverkehr oder ein flexibles Budget für Mobilität sind oft steuerbegünstigt und fördern eine nachhaltige Anreise.

Der strategische Vorteil dieser Modelle liegt in ihrer Flexibilität und ihrer stärkeren Wahrnehmung als echter Mehrwert. Wenn ein Unternehmen statt 1.000 Euro brutto Weihnachtsgeld (von denen netto oft nur rund 500-600 Euro ankommen) ein ganzjähriges Paket aus Sachbezügen und Zuschüssen schnürt, kann der finanzielle und emotionale Nutzen für die Angestellten höher sein. Dies erfordert zwar einen höheren administrativen Aufwand in der Personalabteilung, positioniert das Unternehmen aber als modernen und fürsorglichen Arbeitgeber. Die Entscheidung sollte auf Basis der Unternehmensziele und der Mitarbeiterstruktur getroffen werden.

Häufige Fragen zum Weihnachtsgeld

Haben Teilzeitkräfte einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ja, Teilzeitbeschäftigte haben einen anteiligen Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern im Unternehmen eine entsprechende Regelung existiert. Gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz dürfen sie nicht benachteiligt werden. Die Höhe der Zahlung wird in der Regel proportional zu ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit im Vergleich zu einer Vollzeitkraft berechnet.

Muss Weihnachtsgeld bei einer Kündigung zurückgezahlt werden?

Eine Rückzahlung kann nur verlangt werden, wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde. Die Zulässigkeit hängt von der Höhe des Weihnachtsgeldes und dem Zweck der Zahlung ab. Bei reinen Treueprämien sind solche Klauseln eher wirksam als bei Zahlungen mit Entgeltcharakter.

Beeinflusst Elternzeit den Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, weshalb für diesen Zeitraum in der Regel kein Anspruch auf Weihnachtsgeld entsteht, wenn es als Gegenleistung für Arbeit gezahlt wird. Hat die Zahlung reinen Belohnungscharakter für Betriebstreue, kann je nach Vertragsgestaltung ein Anspruch bestehen bleiben oder anteilig gekürzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Weihnachtsgeld und dem 13. Gehalt?

Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, gibt es einen rechtlichen Unterschied. Das 13. Gehalt hat reinen Entgeltcharakter und gilt als Vergütung für geleistete Arbeit. Weihnachtsgeld kann hingegen auch oder ausschließlich als Prämie für vergangene oder zukünftige Betriebstreue gezahlt werden, was die rechtliche Behandlung beeinflusst.

Gibt es einen Unterschied beim Weihnachtsgeld zwischen Ost- und Westdeutschland?

Ja, statistisch gesehen gibt es weiterhin Unterschiede. In den alten Bundesländern erhalten laut Analysen etwa 58 % der Beschäftigten Weihnachtsgeld, in den neuen Bundesländern sind es nur circa 39 % [arbeitsvertrag.org]. Dies ist unter anderem auf die geringere Tarifbindung im Osten Deutschlands zurückzuführen.

Quellenverzeichnis

  1. Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. (2024). Weihnachtsgeld 2024: Für Tarifbeschäftigte ist deutlich mehr drin. Veröffentlicht auf ver.di. Verfügbar unter: https://www.verdi.de/themen/geld-tarif/++co++0110db94-98e1-11ee-ab6d-29f85ac7d06c
  2. Wiwi-Treff Fachmagazin. (o. D.). Anspruch auf Weihnachtsgeld bei gekündigtem Arbeitsverhältnis. Verfügbar unter: https://www.wiwi-treff.de/Arbeitsvertrag-and-recht/Anspruch-auf-Weihnachtsgeld-bei-gekuendigtem-Arbeitsverhaeltnis/Artikel-8444
  3. Statistisches Bundesamt (Destatis). (2024). Tarifliche Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/_inhalt.html (basierend auf jährlichen Pressemitteilungen).
  4. Personio HR-Lexikon. (o. D.). Weihnachtsgeld: wie wird es berechnet und versteuert?. Verfügbar unter: https://www.personio.de/hr-lexikon/weihnachtsgeld/
  5. arbeitsvertrag.org. (o. D.). Weihnachtsgeld: Besteht ein Anspruch auf die Sonderzahlung?. Verfügbar unter: https://www.arbeitsvertrag.org/weihnachtsgeld/

Noch Fragen?

Alles, was du wissen möchtest – einfach erklärt.

Was ist die Sachbezugskarte?

Die HERO Card ist eine digitale Mastercard Debitkarte, mit der Unternehmen steuerfreie Benefits einfach und flexibel anbieten können. Mitarbeitende erhalten damit steuerfreie Zuschüsse für Sachbezug, Mobilität, Verpflegung und Gesundheit. Alles gebündelt auf einer Karte, individuell konfigurierbar und rechtssicher umgesetzt.

Mitarbeitende zahlen einfach im Alltag. Lokal im Lieblingscafé oder bundesweit im Supermarkt, in der Apotheke oder im ÖPNV.

Wie funktioniert das für Unternehmen?

Du steuerst alles zentral im HR-Portal.

In fünf Minuten Benefits aktivieren. Die HERO Card lädt automatisch das Monatsbudget. Digital, sicher und steuerkonform.

Welche Vorteile bringt das meinem Team konkret?

Bis zu 50 Euro Sachbezug pro Monat

Bis zu 7,50 Euro Essenszuschuss pro Arbeitstag

Bis zu 58 Euro Mobilitätszuschuss monatlich

Bis zu 500 Euro jährlich für Gesundheit und Wellbeing

Alles steuerfrei. Alles digital. Alles auf einer Karte.

Wie behält HR den Überblick?

Alle Benefits auf einen Blick. Ohne Papierkram.

Im HR-Portal steuerst du Budgets, siehst Auslastung und verwaltest alles zentral.

Einloggen. Anpassen. Fertig.

Das spart dir bis zu 80 Prozent Verwaltungszeit.

Ist das wirklich steuerfrei?

Ja alle Benefits sind für die Mitarbeitenden steuerfrei und das komplett rechtskonform. Arbeitgeber müssen machne Benefits pauschal versteuern.

Die HERO Card nutzt gesetzlich verankerte Freibeträge. Jede Kategorie ist steuerlich korrekt getrennt und automatisiert verwaltbar.

Was kostet die HERO Card?

Im Rahmen der Mitarbeiterlizenz, kostet die Karte 1 Euro pro Mitarbeitenden im Monat zzgl. Gebühren für die Ladungen der Benefits.

Für 50 Mitarbeitende mit HERO Base entspricht das zum Beispiel ca. 140 Euro pro Monat – weniger als ein gemeinsames Teamessen, aber mit langfristiger Wirkung.

Wie schnell ist die HERO Card einsatzbereit?

In wenigen Tagen startklar.

Setup, Onboarding und Go-live dauern maximal eine Woche.

Ohne technische Hürden. Ohne Komplexität.

Bleib verbunden mit Regional Hero

Neue Ideen, starke Impulse und echte Geschichten aus der Region. Direkt in dein Postfach.