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Internetpauschale

Internetpauschale einführen ▶️ Homeoffice fördern ✓ Mitarbeiterkosten senken ✓ Digitalisierung vorantreiben ✓ Hier Konnektivität sichern!

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In unserem digitalen Zeitalter ist das Internet zu einem unverzichtbaren Werkzeug in unserem Arbeitsalltag geworden. Aber wer trägt eigentlich die Kosten dafür? Das können jetzt die Arbeitgeber tun, dank der sogenannten Internetpauschale. Dies ist ein finanzieller Zuschuss, den ein Unternehmen seinen Mitarbeiter:innen zu den Internetkosten gewähren kann. Ein steuerfreier Vorteil, der sich sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Arbeitgeber:innen als attraktiv erweist. Doch wie funktioniert das genau? Welche sind die Vorteile und was müssen Arbeitgeber:innen beachten? In diesem Ratgeber erfährst du mehr über die Handhabung, steuerlichen Aspekte, Einsatzbereiche und Grenzen der Internetpauschale. Zudem verschaffen wir dir einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung dieses modernen Zusatzleistungsmodells. Mit diesem Wissen wirst du in der Lage sein, fundierte Entscheidungen zu treffen und von den Vorteilen der Internetpauschale optimal zu profitieren.

Warum eine Internetpauschale einführen? Vorteile für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen

Die Einführung einer Internetpauschale bietet sowohl für ArbeitgeberInnen als auch für ArbeitnehmerInnen erhebliche Vorteile, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt. Für Unternehmen eröffnet sich die Möglichkeit, die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und gleichzeitig die Produktivität der Belegschaft zu fördern. MitarbeiterInnen profitieren von einer finanziellen Entlastung und verbesserten Arbeitsbedingungen im Homeoffice.

Ein wesentlicher Vorteil für ArbeitgeberInnen liegt in der Förderung der Flexibilität und Mobilität ihrer Beschäftigten. Durch die Unterstützung bei den Internetkosten wird es MitarbeiterInnen ermöglicht, effektiv von zu Hause oder unterwegs zu arbeiten. Dies kann zu einer erhöhten Arbeitszufriedenheit führen und sich positiv auf die Bindung qualifizierter Fachkräfte auswirken. Zudem können Unternehmen durch die verstärkte Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten Büroflächen und damit verbundene Kosten reduzieren.

Steuerliche Vorteile und Kosteneffizienz

Aus steuerlicher Sicht ergeben sich für Unternehmen Vorteile durch die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung von Internetkostenzuschüssen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil klargestellt, dass solche Zuschüsse pauschal besteuert werden können, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden [Finanzgericht Rheinland-Pfalz]. Dies eröffnet Spielräume für eine kosteneffiziente Gestaltung der Vergütungsstruktur.

Für ArbeitnehmerInnen bedeutet die Internetpauschale eine spürbare finanzielle Entlastung. Die steigenden Kosten für leistungsfähige Internetanschlüsse, die für das digitale Arbeiten unerlässlich sind, werden teilweise oder vollständig vom Arbeitgeber übernommen. Dies ermöglicht es Beschäftigten, in hochwertige Internetverbindungen zu investieren und somit ihre Arbeitseffizienz im Homeoffice zu steigern.

Vorteile für ArbeitgeberInnen Vorteile für ArbeitnehmerInnen
Steigerung der Arbeitgeberattraktivität Finanzielle Entlastung
Förderung von Flexibilität und Mobilität Verbesserte Arbeitsbedingungen im Homeoffice
Potenzielle Reduzierung von Büroflächen Möglichkeit für leistungsfähigere Internetanschlüsse
Steuerliche Vorteile durch Pauschalbesteuerung Erhöhte Arbeitszufriedenheit

Die Einführung einer Internetpauschale kann zudem als Katalysator für die weitere Digitalisierung des Unternehmens wirken. Durch die Förderung der digitalen Infrastruktur der MitarbeiterInnen werden indirekt auch digitale Arbeitsprozesse und -tools gefördert. Dies kann zu einer Steigerung der Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens beitragen.

Für ArbeitnehmerInnen ergeben sich neben den finanziellen Aspekten auch Vorteile in Bezug auf die Work-Life-Balance. Die Möglichkeit, flexibel von zu Hause aus zu arbeiten, kann den Stress durch lange Pendelzeiten reduzieren und zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben führen. Dies wiederum kann sich positiv auf die Gesundheit und Zufriedenheit der Beschäftigten auswirken.

Die Implementierung einer Internetpauschale erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Abstimmung zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen. Aspekte wie die Höhe der Pauschale, die Anpassung von Arbeitsverträgen und die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben müssen berücksichtigt werden. Eine klare Kommunikation und transparente Regelungen sind entscheidend für den Erfolg dieser Maßnahme.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Steuerliche Behandlung der Internetpauschale

Die steuerliche Behandlung der Internetpauschale unterliegt spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sowohl für ArbeitgeberInnen als auch ArbeitnehmerInnen von Bedeutung sind. Ein zentraler Aspekt hierbei ist das Zusätzlichkeitserfordernis, welches das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem wegweisenden Urteil bekräftigt hat. Demnach können Zuschüsse für die Internetnutzung nur dann pauschal besteuert werden, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden [Finanzgericht Rheinland-Pfalz].

Diese Regelung hat weitreichende Konsequenzen für die Gestaltung von Vergütungsmodellen. Eine simple Gehaltsumwandlung, bei der das Grundgehalt reduziert und durch Zusatzleistungen wie eine Internetpauschale ersetzt wird, erfüllt das Zusätzlichkeitserfordernis nicht. Stattdessen müssen ArbeitgeberInnen die Pauschale als echte Zusatzleistung konzipieren, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Pauschalbesteuerung und Höchstgrenzen

Bei der Implementierung einer Internetpauschale ist die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung ein attraktives Instrument für Unternehmen. Diese erlaubt es, den geldwerten Vorteil für die ArbeitnehmerInnen mit einem einheitlichen Steuersatz zu versteuern, was den administrativen Aufwand erheblich reduzieren kann. Allerdings sind hierbei bestimmte Höchstgrenzen zu beachten, die vom Gesetzgeber festgelegt wurden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Schreiben klargestellt, dass für die Pauschalbesteuerung von Zuschüssen zu Aufwendungen der ArbeitnehmerInnen für Internetnutzung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dabei spielt nicht nur die Zusätzlichkeit eine Rolle, sondern auch die Angemessenheit der Zuschusshöhe in Relation zur tatsächlichen beruflichen Nutzung [Bundesministerium der Finanzen].

Aspekt Rechtliche Vorgabe
Zusätzlichkeitserfordernis Zuschuss muss zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden
Pauschalbesteuerung Möglich bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
Höchstgrenzen Beachtung der vom Gesetzgeber festgelegten Limits
Angemessenheit Zuschusshöhe muss der beruflichen Nutzung entsprechen

Für ArbeitnehmerInnen ergeben sich aus diesen Regelungen ebenfalls wichtige Konsequenzen. Die steuerfreie oder pauschal besteuerte Internetpauschale stellt einen geldwerten Vorteil dar, der nicht als Teil des zu versteuernden Einkommens gilt. Dies kann zu einer spürbaren Netto-Entlastung führen. Allerdings ist zu beachten, dass bei einer privaten Mitnutzung des Internetzugangs unter Umständen ein Teil des Zuschusses als geldwerter Vorteil zu versteuern sein kann.

Die Dokumentation der beruflichen Internetnutzung gewinnt vor diesem Hintergrund an Bedeutung. ArbeitnehmerInnen sollten in der Lage sein, den Umfang der dienstlichen Nutzung nachzuweisen, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt die steuerliche Behandlung der Pauschale rechtfertigen zu können. Dies kann beispielsweise durch Aufzeichnungen über Arbeitszeiten im Homeoffice oder die Nutzung bestimmter beruflicher Online-Tools erfolgen.

Für Unternehmen ergibt sich aus den rechtlichen Rahmenbedingungen die Notwendigkeit, die Implementierung der Internetpauschale sorgfältig zu planen und zu dokumentieren. Die Erstellung einer Betriebsvereinbarung oder individueller Vereinbarungen mit den MitarbeiterInnen kann dabei helfen, die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung zu schaffen und gleichzeitig Transparenz für alle Beteiligten herzustellen.

Höhe und Berechnung: Angemessene Pauschalen für verschiedene Nutzungsszenarien

Bei der Festlegung einer angemessenen Internetpauschale müssen Unternehmen verschiedene Faktoren berücksichtigen, um sowohl den Bedürfnissen der MitarbeiterInnen als auch den steuerrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Höhe der Pauschale sollte sich an den tatsächlichen Kosten für einen leistungsfähigen Internetanschluss orientieren, wobei regionale Unterschiede in der Verfügbarkeit und den Preisen von Breitbandanschlüssen zu beachten sind.

Eine differenzierte Betrachtung verschiedener Nutzungsszenarien ist unerlässlich, um eine faire und effektive Pauschale zu ermitteln. Dabei spielen Faktoren wie die Häufigkeit der Homeoffice-Tage, die Art der ausgeübten Tätigkeit und die benötigte Bandbreite eine entscheidende Rolle. Für MitarbeiterInnen, die nur gelegentlich von zu Hause arbeiten, könnte eine niedrigere Pauschale angemessen sein, während Vollzeit-Remote-Beschäftigte einen höheren Zuschuss benötigen.

Berechnungsmodelle und Staffelung

Um eine gerechte Verteilung der Internetpauschale zu gewährleisten, bieten sich verschiedene Berechnungsmodelle an. Eine Möglichkeit ist die Staffelung der Pauschale basierend auf der Anzahl der Homeoffice-Tage pro Monat. Dieses Modell berücksichtigt den tatsächlichen Nutzungsumfang und kann flexibel an sich ändernde Arbeitssituationen angepasst werden.

Homeoffice-Tage pro Monat Empfohlene Pauschale (in Euro)
1-5 Tage 20-30
6-10 Tage 30-40
11-15 Tage 40-50
>15 Tage 50-60

Bei der Festlegung der Pauschalhöhe ist es ratsam, sich an den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen zu orientieren. Diese sehen vor, dass Zuschüsse zu den Aufwendungen der ArbeitnehmerInnen für Internetnutzung bis zu einem Betrag von 50 Euro monatlich steuerfrei bleiben können, sofern die Voraussetzungen für die Zusätzlichkeit erfüllt sind [Bundesministerium der Finanzen]. Diese Obergrenze bietet einen praktischen Richtwert für die Gestaltung der Pauschale.

Für Tätigkeiten mit besonders hohen Anforderungen an die Internetverbindung, etwa im Bereich der Videokonferenzen oder des Datenaustauschs großer Dateien, kann eine zusätzliche Komponente in die Berechnung einfließen. Hier könnte ein Zuschlag für erhöhten Bandbreitenbedarf gewährt werden, der die tatsächlichen Mehrkosten für leistungsfähigere Anschlüsse abdeckt.

Bei der Implementierung eines Berechnungsmodells ist es wichtig, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Eine klare Kommunikation der Berechnungsgrundlagen und regelmäßige Überprüfungen der Angemessenheit sind entscheidend für die Akzeptanz und langfristige Tragfähigkeit des Systems.

Die Berücksichtigung regionaler Unterschiede in der Breitbandverfügbarkeit und den damit verbundenen Kosten kann durch die Einführung eines Regionalfaktors erfolgen. In Gebieten mit höheren Internetkosten oder geringerer Verfügbarkeit schneller Anschlüsse könnte die Pauschale entsprechend angepasst werden, um eine faire Unterstützung zu gewährleisten.

Für Unternehmen mit internationalen Standorten ist es zudem ratsam, länderspezifische Regelungen und Kostenniveaus zu berücksichtigen. Die Internetpauschale sollte flexibel genug sein, um auf unterschiedliche nationale Gegebenheiten reagieren zu können, ohne dabei die Gleichbehandlung der MitarbeiterInnen aus den Augen zu verlieren.

Eine regelmäßige Evaluation und Anpassung der Pauschalhöhe ist unerlässlich, um auf technologische Entwicklungen und Veränderungen am Markt für Internetanschlüsse reagieren zu können. Dies gewährleistet, dass die Internetpauschale langfristig ihren Zweck erfüllt und ein attraktives Element der Mitarbeitervergütung bleibt.

Implementierung im Unternehmen: Schritte zur Einführung einer Internetpauschale

Die erfolgreiche Einführung einer Internetpauschale erfordert eine sorgfältige Planung und strukturierte Umsetzung. Der Prozess beginnt mit einer gründlichen Bedarfsanalyse, bei der die spezifischen Anforderungen des Unternehmens und seiner MitarbeiterInnen ermittelt werden. Hierbei sollten Faktoren wie die Häufigkeit der Homeoffice-Nutzung, die Art der ausgeübten Tätigkeiten und die technischen Anforderungen an die Internetverbindung berücksichtigt werden.

Ein entscheidender Schritt ist die Einbindung der Personalabteilung und der Finanzabteilung in den Planungsprozess. Diese Abteilungen spielen eine Schlüsselrolle bei der Ausgestaltung der Pauschale und der Sicherstellung ihrer steuerlichen Konformität. Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Urteil die Bedeutung der korrekten steuerlichen Handhabung von Arbeitgeberzuschüssen zu Internetkosten unterstrichen [Finanzgericht Düsseldorf]. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Unternehmensbereichen.

Entwicklung eines maßgeschneiderten Konzepts

Die Erarbeitung eines maßgeschneiderten Konzepts für die Internetpauschale sollte unter Berücksichtigung der Unternehmenskultur und der bestehenden Vergütungsstrukturen erfolgen. Hierbei ist es ratsam, verschiedene Modelle zu evaluieren und deren Auswirkungen auf die Gesamtvergütung zu analysieren. Eine Abstimmung mit dem Betriebsrat oder der Arbeitnehmervertretung kann wertvolle Einblicke liefern und die Akzeptanz der Maßnahme erhöhen.

Die technische Umsetzung der Internetpauschale erfordert möglicherweise Anpassungen in den bestehenden Lohnbuchhaltungssystemen. Es ist wichtig, frühzeitig mit der IT-Abteilung zusammenzuarbeiten, um eine reibungslose Integration in die vorhandenen Prozesse zu gewährleisten. Dabei sollten Aspekte wie die automatisierte Berechnung der Pauschale basierend auf den individuellen Arbeitszeitmodellen und die korrekte steuerliche Behandlung berücksichtigt werden.

  • Erstellung einer detaillierten Richtlinie zur Internetpauschale
  • Anpassung der Arbeitsverträge oder Zusatzvereinbarungen
  • Entwicklung eines Kommunikationsplans für MitarbeiterInnen
  • Schulung von Führungskräften und PersonalmanagerInnen
  • Einrichtung eines Monitoring-Systems zur Überprüfung der Effektivität

Die Kommunikation der neuen Internetpauschale an die Belegschaft ist ein kritischer Erfolgsfaktor. Ein transparenter und offener Dialog über die Gründe für die Einführung, die Berechnungsmethode und die Auswirkungen auf die individuelle Vergütung kann Missverständnisse vermeiden und die Motivation der MitarbeiterInnen stärken. Hierbei können verschiedene Kommunikationskanäle wie Mitarbeiterversammlungen, Intranet-Beiträge oder persönliche Gespräche genutzt werden.

Die Implementierung sollte als iterativer Prozess verstanden werden, bei dem regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen vorgesehen sind. Eine Pilotphase mit einer ausgewählten Gruppe von MitarbeiterInnen kann wertvolle Erkenntnisse liefern und die Feinjustierung des Systems ermöglichen. Dabei ist es wichtig, Feedback-Mechanismen zu etablieren, um auf die Erfahrungen und Bedürfnisse der NutzerInnen reagieren zu können.

Die rechtliche Absicherung der Internetpauschale sollte nicht vernachlässigt werden. Eine Prüfung durch die Rechtsabteilung oder externe Rechtsberater kann sicherstellen, dass alle arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. Dies umfasst auch die Erstellung von Mustervereinbarungen und die Anpassung bestehender Betriebsvereinbarungen, um eine solide rechtliche Grundlage für die Implementierung zu schaffen.

Abschließend ist die Etablierung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses von großer Bedeutung. Regelmäßige Evaluationen der Internetpauschale, sowohl hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen als auch ihrer Akzeptanz bei den MitarbeiterInnen, ermöglichen es, das System an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen und seine Effektivität langfristig zu sichern.

Herausforderungen und Lösungsansätze bei der Umsetzung der Internetpauschale

Bei der Implementierung einer Internetpauschale sehen sich Unternehmen mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert, die eine sorgfältige Betrachtung und innovative Lösungsansätze erfordern. Eine zentrale Problematik ergibt sich aus der Diversität der Arbeitssituationen innerhalb eines Unternehmens. MitarbeiterInnen in verschiedenen Positionen und mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen haben oft divergierende Anforderungen an ihre Internetverbindung, was eine einheitliche Pauschale erschwert.

Um dieser Herausforderung zu begegnen, bietet sich ein flexibles Stufenmodell an, das die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt. Dieses könnte beispielsweise zwischen gelegentlichen Homeoffice-NutzerInnen und Vollzeit-Remote-Beschäftigten differenzieren. Eine solche Abstufung ermöglicht eine fairere Verteilung der Ressourcen und trägt den unterschiedlichen Nutzungsintensitäten Rechnung.

Technische und datenschutzrechtliche Aspekte

Die technische Umsetzung der Internetpauschale stellt Unternehmen vor komplexe Aufgaben. Die Integration in bestehende Lohnabrechnungssysteme und die Gewährleistung einer korrekten steuerlichen Behandlung erfordern oft umfangreiche Anpassungen der IT-Infrastruktur. Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Personalabteilung, der IT-Abteilung und externen SteuerberaterInnen unerlässlich, um eine reibungslose und rechtskonforme Implementierung zu gewährleisten.

Datenschutzrechtliche Bedenken können aufkommen, wenn es um die Erfassung und Verarbeitung von Daten zur Internetnutzung der MitarbeiterInnen geht. Um diesen zu begegnen, ist es ratsam, klare Richtlinien zu entwickeln, die festlegen, welche Daten erhoben werden und wie diese geschützt werden. Die Einbindung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in den Planungsprozess kann helfen, potenzielle Fallstricke frühzeitig zu identifizieren und zu vermeiden.

Herausforderung Lösungsansatz
Ungleiche Nutzungsszenarien Flexibles Stufenmodell
Technische Integration Abteilungsübergreifende Zusammenarbeit
Datenschutzbedenken Klare Richtlinien und Einbindung des Datenschutzbeauftragten
Steuerrechtliche Komplexität Regelmäßige Schulungen und externe Beratung

Die steuerrechtliche Komplexität der Internetpauschale stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Das Finanzgericht Münster hat in einem Urteil die Bedeutung der korrekten steuerlichen Handhabung von Zuschüssen zu Internetkosten unterstrichen [Finanzgericht Münster]. Um dieser Komplexität zu begegnen, sind regelmäßige Schulungen für MitarbeiterInnen in der Personalabteilung sowie die Konsultation externer SteuerexpertInnen empfehlenswert. Dies stellt sicher, dass die Pauschale im Einklang mit den aktuellen steuerrechtlichen Bestimmungen umgesetzt wird.

Eine weitere Herausforderung liegt in der Sicherstellung der Gleichbehandlung aller MitarbeiterInnen, insbesondere wenn es um die Qualität der Internetverbindung in verschiedenen Regionen geht. In ländlichen Gebieten kann die Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeits-Internet eingeschränkt sein, was zu Benachteiligungen führen könnte. Ein möglicher Lösungsansatz wäre die Einführung eines Ausgleichsfaktors für MitarbeiterInnen in unterversorgten Gebieten, um die Mehrkosten für alternative Verbindungsmöglichkeiten wie Mobilfunk-Hotspots abzudecken.

Die Akzeptanz der Internetpauschale innerhalb der Belegschaft kann durch transparente Kommunikation und partizipative Entscheidungsprozesse gefördert werden. Die Einbindung des Betriebsrats oder der Arbeitnehmervertretung in die Konzeptionierung und Umsetzung der Pauschale kann dazu beitragen, potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu lösen. Regelmäßige Feedbackrunden und Anpassungsmöglichkeiten sollten vorgesehen werden, um auf veränderte Bedürfnisse und Arbeitssituationen flexibel reagieren zu können.

Abschließend ist die kontinuierliche Evaluation und Anpassung der Internetpauschale an sich ändernde technologische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen von entscheidender Bedeutung. Die rasante Entwicklung im Bereich der digitalen Infrastruktur und die sich wandelnden Arbeitsmodelle erfordern eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit der gewählten Lösung. Ein agiler Ansatz, der schnelle Anpassungen ermöglicht, kann dazu beitragen, die Internetpauschale als effektives Instrument zur Förderung der digitalen Arbeitswelt langfristig zu etablieren.

  1. Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Urteil vom 23. November 2016. In: Haufe. https://www.haufe.de/personal/entgelt/mehr-netto-durch-lohnoptimierung/zusaetzlichkeitserfordernis-bei-gehaltsextras_78_491942.html
  2. Bundesministerium der Finanzen. Schreiben vom 24. Oktober 2014.
  3. Finanzgericht Düsseldorf. Urteil vom 24. Mai 2018. In: Haufe. https://www.haufe.de/personal/entgelt/mehr-netto-durch-lohnoptimierung/fahrt-oder-internetkosten-lohnsteuerpauschalierung_78_491932.html
  4. Finanzgericht Münster. Urteil vom 20. Dezember 2017.

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