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Internetpauschale

Internetpauschale einführen ▶️ Homeoffice fördern ✓ Mitarbeiterkosten senken ✓ Digitalisierung vorantreiben ✓ Hier Konnektivität sichern!

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In unserem digitalen Zeitalter ist das Internet zu einem unverzichtbaren Werkzeug in unserem Arbeitsalltag geworden. Aber wer trägt eigentlich die Kosten dafür? Das können jetzt die Arbeitgeber tun, dank der sogenannten Internetpauschale. Dies ist ein finanzieller Zuschuss, den ein Unternehmen seinen Mitarbeiter:innen zu den Internetkosten gewähren kann. Ein steuerfreier Vorteil, der sich sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Arbeitgeber:innen als attraktiv erweist. Doch wie funktioniert das genau? Welche sind die Vorteile und was müssen Arbeitgeber:innen beachten? In diesem Ratgeber erfährst du mehr über die Handhabung, steuerlichen Aspekte, Einsatzbereiche und Grenzen der Internetpauschale. Zudem verschaffen wir dir einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung dieses modernen Zusatzleistungsmodells. Mit diesem Wissen wirst du in der Lage sein, fundierte Entscheidungen zu treffen und von den Vorteilen der Internetpauschale optimal zu profitieren.

Wie kann die Internetpauschale zur Förderung des digitalen Arbeitens genutzt werden?

Die Internetpauschale ist ein steuerlich begünstigter Zuschuss, mit dem Arbeitgeber die private Internetnutzung ihrer Mitarbeiter*innen finanziell unterstützen können. Durch die Bereitstellung von bis zu 50 Euro pro Monat, die für den/die Arbeitnehmer*in steuer- und sozialversicherungsfrei sind, wird die notwendige digitale Infrastruktur für Homeoffice und mobiles Arbeiten gefördert. Dies stärkt nicht nur die Mitarbeiterbindung, sondern senkt auch administrative Hürden und unterstützt die digitale Transformation von Unternehmen.

Was genau ist die Internetpauschale und wie funktioniert sie?

Bei der Internetpauschale handelt es sich um einen freiwilligen Zuschuss des Arbeitgebers zu den Internetkosten der Belegschaft. Sie ist im Einkommensteuergesetz (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG) geregelt und ermöglicht es Unternehmen, monatlich bis zu 50 Euro zu erstatten. Der Betrag wird vom Arbeitgeber pauschal mit 25 % Lohnsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) versteuert, bleibt für den/die Mitarbeiter*in jedoch komplett sozialversicherungs- und steuerfrei.

Der Kern der Regelung ist die Vereinfachung. Anstatt einer komplizierten Abrechnung dienstlich verursachter Internetkosten, die eine genaue Aufschlüsselung der Nutzung erfordert, dient die Pauschale der allgemeinen Förderung der Internetnutzung. Da die private Nutzung im Vordergrund steht, ist es unerheblich, ob der Internetanschluss auch beruflich genutzt wird. Dieser Ansatz reduziert den administrativen Aufwand für beide Seiten erheblich, denn ein detaillierter Nachweis über die private und berufliche Nutzungsdauer ist nicht erforderlich. [Circula GmbH]

Die Funktionsweise ist unkompliziert: Der/die Arbeitnehmer*in muss lediglich schriftlich bestätigen, dass ihm/ihr Kosten für einen privaten Internetanschluss entstehen. Diese Erklärung bewahrt der Arbeitgeber als Nachweis für das Finanzamt auf. Eine Vorlage der monatlichen Internetrechnung ist für die Gewährung der Pauschale bis 50 Euro nicht notwendig. Wenn ein Unternehmen sich für diese Form des Benefits entscheidet, wird der Betrag einfach über die Lohnabrechnung als pauschal versteuerter Sachbezug ausgezahlt und kommt netto beim Mitarbeitenden an.

Dieser Mechanismus macht die Internetpauschale zu einem äußerst effektiven Instrument der Nettolohnoptimierung. Während bei einer regulären Gehaltserhöhung ein erheblicher Teil durch Steuern und Sozialabgaben verloren geht, kommt der Zuschuss in voller Höhe beim Empfänger an. Weil dies die Kaufkraft der Mitarbeiter*innen direkt erhöht, stellt es eine spürbare und wertgeschätzte Zusatzleistung dar, die weit über den reinen Geldbetrag hinausgeht und die Zufriedenheit steigert.

Welche steuerlichen Vorteile bietet die Internetpauschale für Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen?

Die Internetpauschale schafft eine Win-Win-Situation. Arbeitnehmer*innen erhalten bis zu 600 Euro jährlich als steuer- und sozialversicherungsfreien Betrag zusätzlich zum Gehalt, was ihr Nettoeinkommen direkt erhöht. Für Arbeitgeber sind die Gesamtkosten oft geringer als bei einer äquivalenten Bruttogehaltserhöhung, und die Ausgaben sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar.

Für Arbeitgeber liegt der primäre Vorteil in der Einsparung von Lohnnebenkosten. Eine Bruttogehaltserhöhung von 50 Euro würde für das Unternehmen zusätzliche Kosten von etwa 20 % für den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bedeuten. Bei der Internetpauschale entfallen diese Sozialversicherungsbeiträge. Stattdessen fällt die Pauschalsteuer von 25 % (zzgl. Annexsteuern) an. Wenn also ein Unternehmen Kosten optimieren möchte, dann ist die Internetpauschale eine rechnerisch vorteilhafte Alternative zu klassischen Gehaltsanpassungen, um den Mitarbeitenden denselben Netto-Vorteil zu gewähren.

Für Mitarbeiter*innen ist der Vorteil noch deutlicher. Ein Zuschuss von 50 Euro über die Internetpauschale bedeutet 50 Euro mehr Netto auf dem Konto. Eine Gehaltserhöhung von 50 Euro brutto würde hingegen, je nach Steuerklasse und Einkommen, nur zu einer Nettoerhöhung von circa 25 bis 30 Euro führen. Die Pauschale verdoppelt somit quasi den finanziellen Effekt für den/die Angestellte*n bei vergleichbaren Kosten für den Arbeitgeber. Dieser direkte und spürbare Mehrwert macht den Benefit besonders attraktiv.

Vergleich: Gehaltserhöhung vs. Internetpauschale (Beispielrechnung für einen Vorteil von 50 €)
Merkmal Brutto-Gehaltserhöhung Internetpauschale
Brutto-Äquivalent ca. 90-100 € (um 50 € netto zu erreichen) 50 € als Zuschuss
Netto-Vorteil für Arbeitnehmer*in + 50,00 € + 50,00 €
Gesamtkosten für Arbeitgeber (ca.) ~ 110-120 € (Bruttogehalt + SV-Anteil) ~ 63,00 € (50 € + Pauschalsteuer etc.)
Administrativer Aufwand Standard-Lohnabrechnung Sehr gering (einmalige Erklärung)

Unter welchen Voraussetzungen kann die Internetpauschale gewährt werden?

Die Gewährung der Internetpauschale ist an wenige, aber klare Bedingungen geknüpft. Grundvoraussetzung ist, dass der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Eine Gehaltsumwandlung, bei der ein Teil des bestehenden Bruttogehalts in die Pauschale umgewandelt wird, ist rechtlich nicht zulässig. Es muss sich um eine neue, freiwillige Leistung des Arbeitgebers handeln.

Zudem ist eine schriftliche Vereinbarung oder ein Zusatz zum Arbeitsvertrag notwendig. In der Praxis genügt oft eine einfache Erklärung, die der/die Arbeitnehmer*in unterzeichnet. Darin wird bestätigt, dass privat Kosten für die Nutzung des Internets anfallen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Erklärung aufzubewahren und bei einer Lohnsteuerprüfung vorlegen zu können. Die tatsächliche Höhe der privaten Internetrechnung spielt für die Pauschale bis 50 Euro keine Rolle und muss nicht nachgewiesen werden. [Salopt]

Die Pauschale deckt ein breites Spektrum an Kosten ab. Dazu gehören nicht nur die laufenden Grundgebühren für den Internetanschluss (z. B. DSL, Kabel, Glasfaser), sondern auch einmalige Aufwendungen wie die Einrichtungsgebühr. Darüber hinaus können auch Kosten für die zur Internetnutzung notwendige Hardware, wie ein Router oder ein Modem, über die Pauschale bezuschusst werden, solange der monatliche Höchstbetrag von 50 Euro nicht überschritten wird. [Billyard GmbH]

Sollte ein Arbeitgeber Beträge über 50 Euro monatlich erstatten wollen, ändert sich das Verfahren grundlegend. In diesem Fall verlässt man den Bereich der Pauschalbesteuerung. Der/die Mitarbeiter*in muss dann die exakten Kosten per Rechnung nachweisen, und der Arbeitgeber muss den beruflichen Nutzungsanteil ermitteln. Nur dieser Anteil kann dann steuerfrei erstattet werden. Da dies mit einem erheblichen administrativen Mehraufwand verbunden ist, beschränken sich die meisten Unternehmen auf den pauschalen Betrag von bis zu 50 Euro.

Wie wirkt sich die Internetpauschale auf die Digitalisierung und Mitarbeiterbindung aus?

Die Internetpauschale ist mehr als nur ein finanzieller Vorteil; sie ist ein strategisches Instrument zur Förderung der Digitalisierung und Stärkung der Mitarbeiterbindung. Indem Unternehmen die Konnektivität ihrer Angestellten sicherstellen, legen sie den Grundstein für flexibles Arbeiten und digitale Weiterentwicklung. Als moderner Benefit steigert sie die Attraktivität als Arbeitgeber erheblich.

In Deutschland arbeiten laut Statistischem Bundesamt rund 25 % der Erwerbstätigen regelmäßig oder teilweise im Homeoffice. [Statistisches Bundesamt (Destatis)] Für diese wachsende Gruppe ist ein zuverlässiger und schneller Internetzugang keine Privatsache mehr, sondern eine Grundvoraussetzung für die tägliche Arbeit. Da die Internetpauschale diese private Infrastruktur direkt unterstützt, fördert sie die Produktivität und Effizienz bei der Remote-Arbeit. Sie stellt sicher, dass Mitarbeiter*innen ohne technische Hürden an Videokonferenzen teilnehmen, auf Cloud-Systeme zugreifen und sich digital vernetzen können.

Die Förderung der digitalen Kompetenz ist ein weiterer positiver Effekt. Wenn Mitarbeiter*innen über eine leistungsfähige Internetverbindung verfügen, sinkt die Hemmschwelle zur Teilnahme an Online-Schulungen, Webinaren und E-Learning-Programmen. Ein Unternehmen, das die dafür notwendige Infrastruktur mitfinanziert, investiert somit indirekt in die Qualifikation seiner Belegschaft und treibt die digitale Transformation von innen heraus voran. Dies ist entscheidend, um in einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft wettbewerbsfähig zu bleiben.

Im Wettbewerb um Fachkräfte ("War for Talents") sind solche Zusatzleistungen ein klares Differenzierungsmerkmal. Die Internetpauschale signalisiert eine moderne Unternehmenskultur, die die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter*innen im digitalen Zeitalter versteht und wertschätzt. Weil dieser Benefit direkt die Lebens- und Arbeitsrealität vieler Menschen adressiert, kann er die Entscheidung von Bewerber*innen maßgeblich beeinflussen und die Loyalität bestehender Mitarbeiter*innen nachhaltig stärken. Er zeigt, dass das Unternehmen bereit ist, in die Rahmenbedingungen für gutes Arbeiten zu investieren.

Welche administrativen Schritte sind zur Einführung der Internetpauschale notwendig?

Der administrative Prozess zur Einführung der Internetpauschale ist bewusst einfach gehalten und erfordert nur wenige, klar definierte Schritte. Die geringe Bürokratie macht den Benefit für Unternehmen jeder Größe attraktiv. Der Fokus liegt auf einer klaren Regelung und der korrekten Abwicklung in der Lohnbuchhaltung, ohne dass monatlich Belege geprüft werden müssen.

Für die Implementierung empfiehlt sich ein Vorgehen in sechs Schritten:

  • 1. Grundsatzentscheidung: Die Geschäftsführung oder die Personalabteilung legt fest, ob und in welcher Höhe (bis maximal 50 Euro monatlich) die Internetpauschale angeboten wird.
  • 2. Rechtlichen Rahmen schaffen: Es wird eine allgemeine Regelung in Form einer Ergänzung zum Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung formuliert. Diese legt die Bedingungen für alle anspruchsberechtigten Mitarbeiter*innen fest.
  • 3. Mitarbeiter*innen informieren: Das neue Angebot wird transparent an die Belegschaft kommuniziert, um die Vorteile und die Vorgehensweise zu erläutern.
  • 4. Erklärung einholen: Jede*r teilnehmende Mitarbeiter*in füllt eine einfache, vom Arbeitgeber bereitgestellte Erklärung aus und bestätigt damit, dass private Internetkosten anfallen.
  • 5. Lohnbuchhaltung anweisen: Die Lohnbuchhaltung wird beauftragt, den Zuschuss als pauschal versteuerten Bezug nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG abzurechnen.
  • 6. Dokumentation sicherstellen: Die unterzeichneten Erklärungen der Mitarbeiter*innen werden in der Personalakte für eventuelle Prüfungen durch das Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger archiviert.

Die Rolle der Lohnbuchhaltung ist hierbei zentral. Sie muss sicherstellen, dass der Zuschuss korrekt als pauschal besteuerter Lohnbestandteil verarbeitet wird. Die meisten gängigen Lohnabrechnungsprogramme verfügen über eine entsprechende Lohnart, was den Prozess weiter vereinfacht. Einmal eingerichtet, läuft die Auszahlung monatlich automatisch mit der Gehaltsabrechnung mit.

Der entscheidende Vorteil dieses Prozesses ist der minimale laufende Aufwand. Da keine monatlichen Rechnungen eingereicht, gesammelt, geprüft und archiviert werden müssen, entfällt ein Großteil der Bürokratie, die bei einer spitzen Abrechnung von Reisekosten oder anderen Auslagen entsteht. Wenn ein Unternehmen also einen Benefit mit hohem Nutzen und geringem Verwaltungsaufwand sucht, dann ist die Internetpauschale eine ideale Lösung.

Häufige Fragen zur Internetpauschale

Muss der/die Arbeitnehmer*in die tatsächliche Höhe der Internetkosten nachweisen?

Nein, für einen Zuschuss von bis zu 50 Euro monatlich ist kein Einzelnachweis der tatsächlichen Kosten erforderlich. Eine schriftliche Bestätigung des/der Mitarbeitenden, dass Kosten für einen Internetanschluss anfallen, ist für den Arbeitgeber als Nachweis gegenüber dem Finanzamt vollkommen ausreichend und muss dokumentiert werden.

Kann die Internetpauschale auch bei einem Minijob gewährt werden?

Ja, die Internetpauschale kann auch an Minijobber*innen ausgezahlt werden. Da sie pauschal vom Arbeitgeber versteuert wird und für den/die Arbeitnehmer*in sozialversicherungsfrei ist, wird sie nicht auf die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen angerechnet. Dies macht sie zu einem besonders attraktiven Zusatz-Benefit.

Was passiert, wenn die Internetkosten des Mitarbeitenden unter 50 Euro liegen?

Der Arbeitgeber kann trotzdem die vollen 50 Euro als Pauschale auszahlen, sofern dies so vereinbart wurde. Die gesetzliche Regelung zielt auf eine Vereinfachung und eine allgemeine Förderung der Internetnutzung ab, nicht auf eine exakte, kostengenaue Erstattung. Die Höhe der Pauschale ist somit nicht an die tatsächliche Rechnungshöhe gebunden.

Schließt die Internetpauschale vom Arbeitgeber die Absetzbarkeit von Internetkosten in der Steuererklärung aus?

Ja, hier gilt eine "Entweder-oder"-Regelung. Erhält ein/e Arbeitnehmer*in die pauschale Erstattung vom Arbeitgeber, können diese Kosten nicht zusätzlich als Werbungskosten in der privaten Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dadurch wird eine steuerliche Doppelförderung für dieselben Aufwendungen vermieden. [Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.]

Quellenverzeichnis

  1. Circula GmbH: Internetpauschale – Steuerliche Förderung der Internetnutzung für Arbeitnehmer. Verfügbar unter: https://www.circula.com/de/glossar/internetpauschale
  2. Salopt: Internetpauschale und Internetzuschuss – steuerliche Begünstigungen in der Praxis. Verfügbar unter: https://salopt.de/internetpauschale/
  3. Billyard GmbH: Internetpauschale 2025 – steuerfrei für Homeoffice-Kosten. Verfügbar unter: https://billyard.de/internetpauschale/
  4. Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025): Anteil der Erwerbstätigen, die im Homeoffice arbeiten. Verfügbar über die Publikationsdatenbank von Destatis.
  5. Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL): Internetkosten in der Steuerklärung: So werden sie abgesetzt. Verfügbar unter: https://www.bvl-ev.de/steuerwissen/steuererklaerung/internetkosten-steuererklaerung/

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Ja alle Benefits sind für die Mitarbeitenden steuerfrei und das komplett rechtskonform. Arbeitgeber müssen machne Benefits pauschal versteuern.

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