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Verpflegungspauschale

Verpflegungspauschale einführen ▶️ Mitarbeiter entlasten ✓ Steuervorteile nutzen ✓ Arbeitgeberattraktivität steigern ✓ Jetzt Versorgung verbessern!

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Die Verpflegungspauschale ist ein in Deutschland steuerfreier Sachbezug des Arbeitgebers an das Personal und dient zur Deckung der Mehrkosten, die dem Arbeitnehmer durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen. Sie ist fest in der Einkommensteuergesetzgebung verankert und kann einen signifikanten Beitrag zur Mitarbeitermotivation leisten. Darüber hinaus kann sie auch in signifikantem Maße die lokale Wirtschaft stärken, indem sie die Kaufkraft von Angestellten in lokalen Geschäften und Gaststätten erhöht. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die Bedeutung der Verpflegungspauschale verstehen und erkennen, wie sie diese effizient für ihre Mitarbeiter und zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft einsetzen können. Dieser Ratgeber wird tiefer in dieses Thema eintauchen und die praktische Umsetzung sowie die möglichen Zukunftsperspektiven der Verpflegungspauschale in modernen Unternehmensstrukturen aufgreifen.

Was ist die Verpflegungspauschale? Definition und rechtliche Grundlagen

Die Verpflegungspauschale stellt einen steuerfreien Zuschuss dar, den ArbeitgeberInnen ihren Beschäftigten für Mehraufwendungen bei der Verpflegung während Dienstreisen oder beruflich bedingter Auswärtstätigkeiten gewähren können. Diese Pauschale dient dem Ausgleich der erhöhten Kosten, die MitarbeiterInnen entstehen, wenn sie sich außerhalb ihrer regulären Arbeitsstätte aufhalten und dort Mahlzeiten einnehmen müssen. Die rechtliche Grundlage für die Verpflegungspauschale findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG) sowie in den Lohnsteuerrichtlinien.

Gemäß den aktuellen Bestimmungen des Bundesministeriums der Finanzen variiert die Höhe der Verpflegungspauschale je nach Dauer der Abwesenheit und dem Reiseziel. Für Inlandsreisen gelten andere Sätze als für Auslandsreisen, wobei letztere länderspezifisch festgelegt werden. Die Pauschalen werden regelmäßig angepasst, um den sich ändernden wirtschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen [Bundesministerium der Finanzen].

Voraussetzungen für den Anspruch auf Verpflegungspauschale

Der Anspruch auf eine Verpflegungspauschale entsteht, wenn Beschäftigte beruflich bedingt mehr als 8 Stunden von ihrer ersten Tätigkeitsstätte abwesend sind. Die Pauschale wird nicht für jeden Arbeitstag gewährt, sondern nur für tatsächliche Reisetage. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich Mehrkosten für Verpflegung entstanden sind - die Pauschale kann in jedem Fall geltend gemacht werden.

Abwesenheitsdauer Pauschalbetrag (Inland) Besonderheiten
Mehr als 8 Stunden 14 Euro Gilt auch für An- und Abreisetage
24 Stunden 28 Euro Volle Tagespauschale

Ein wesentlicher Aspekt der Verpflegungspauschale liegt in ihrer steuerlichen Behandlung. Für ArbeitgeberInnen bietet sie die Möglichkeit, MitarbeiterInnen einen steuerfreien Zuschuss zu gewähren, während ArbeitnehmerInnen von einer unkomplizierten Abrechnung profitieren. Die Pauschale muss nicht einzeln nachgewiesen werden, was den bürokratischen Aufwand erheblich reduziert [Vereinigung der Landwirtschaftskammern].

Bei der Implementierung der Verpflegungspauschale im Unternehmen sollten Führungskräfte die geltenden Regelungen sorgfältig beachten. Eine korrekte Handhabung gewährleistet nicht nur die Compliance mit steuerrechtlichen Vorgaben, sondern trägt auch zur Zufriedenheit der Belegschaft bei. Die Pauschale kann als Instrument der MitarbeiterInnenbindung dienen und die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber steigern.

Vorteile der Verpflegungspauschale für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen

Die Implementierung einer Verpflegungspauschale bietet sowohl für ArbeitgeberInnen als auch für ArbeitnehmerInnen eine Reihe von Vorteilen, die über die reine finanzielle Entlastung hinausgehen. Für Unternehmen eröffnet sich die Möglichkeit, ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und gleichzeitig die Verwaltungskosten zu senken. MitarbeiterInnen profitieren von einer vereinfachten Abrechnung und einem zusätzlichen steuerfreien Einkommensbestandteil.

Arbeitgeberperspektive: Effizienz und Mitarbeiterbindung

Aus Sicht der ArbeitgeberInnen stellt die Verpflegungspauschale ein effektives Instrument zur Optimierung der Personalkosten dar. Durch die pauschale Abrechnung reduziert sich der administrative Aufwand erheblich, da keine Einzelbelege geprüft werden müssen. Dies führt zu einer Entlastung der Personalabteilung und spart wertvolle Ressourcen. Zudem können Unternehmen die Pauschale als Teil eines attraktiven Vergütungspakets nutzen, um qualifizierte Fachkräfte anzuziehen und langfristig zu binden [Vereinigung der Landwirtschaftskammern].

Vorteile für ArbeitgeberInnen Auswirkungen
Reduzierter Verwaltungsaufwand Kosteneinsparung, Effizienzsteigerung
Erhöhte Arbeitgeberattraktivität Verbesserte Mitarbeitergewinnung und -bindung
Steuerliche Optimierung Legale Möglichkeit zur Lohnkostenoptimierung

Ein weiterer Pluspunkt für Unternehmen liegt in der Möglichkeit, die Motivation und Zufriedenheit der Belegschaft zu steigern. MitarbeiterInnen, die sich auf Dienstreisen fair behandelt fühlen, zeigen in der Regel eine höhere Leistungsbereitschaft und Loyalität gegenüber ihrem Arbeitgeber. Dies kann sich positiv auf die Produktivität und das Betriebsklima auswirken.

Arbeitnehmerperspektive: Finanzielle Entlastung und Vereinfachung

Für ArbeitnehmerInnen bedeutet die Verpflegungspauschale in erster Linie eine finanzielle Entlastung bei beruflich bedingten Reisen. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und komplizierte Abrechnungen erstellen. Stattdessen erhalten sie einen festen Betrag, der unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben gewährt wird. Dies schafft Planungssicherheit und reduziert den Stress, der oft mit der Dokumentation von Reisekosten verbunden ist.

  • Steuerfreier Zuschuss zum Gehalt
  • Vereinfachte Abrechnung ohne Einzelnachweise
  • Mehr Flexibilität bei der Verpflegung auf Dienstreisen
  • Reduzierung des persönlichen finanziellen Risikos
  • Potenzielle Verbesserung der Work-Life-Balance

Die Pauschale ermöglicht es Beschäftigten zudem, ihre Verpflegung auf Dienstreisen flexibler zu gestalten. Sie können selbst entscheiden, ob sie in Restaurants essen oder kostengünstigere Alternativen wählen möchten, ohne den Anspruch auf die Pauschale zu verlieren. Dies kann insbesondere bei längeren Dienstreisen zu einer spürbaren Verbesserung der Work-Life-Balance beitragen [Bundesministerium der Finanzen].

Insgesamt fördert die Verpflegungspauschale ein Gefühl der Wertschätzung bei den MitarbeiterInnen. Sie signalisiert, dass der Arbeitgeber die zusätzlichen Belastungen durch Dienstreisen anerkennt und bereit ist, diese angemessen zu kompensieren. Dies kann sich positiv auf die Arbeitszufriedenheit und das Engagement der Belegschaft auswirken, was wiederum dem Unternehmen zugute kommt.

Höhe und Berechnung der Verpflegungspauschale: Aktuelle Sätze und Regelungen

Die Festlegung der Verpflegungspauschale erfolgt nach einem differenzierten System, das sowohl die Dauer der Abwesenheit als auch das Reiseziel berücksichtigt. Für Inlandsreisen gelten andere Sätze als für Auslandsreisen, wobei letztere länderspezifisch variieren können. Diese Pauschalen werden regelmäßig vom Bundesministerium der Finanzen angepasst, um den aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

Inlandspauschalen: Staffelung nach Abwesenheitsdauer

Bei Dienstreisen innerhalb Deutschlands richtet sich die Höhe der Verpflegungspauschale nach der Dauer der Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte. Hierbei wird zwischen eintägigen Reisen und mehrtägigen Reisen unterschieden. Für eintägige Reisen mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden beträgt die Pauschale 14 Euro. Bei mehrtägigen Reisen werden für den An- und Abreisetag jeweils 14 Euro gewährt, unabhängig von der tatsächlichen Reisedauer an diesen Tagen. Für Tage mit 24-stündiger Abwesenheit steigt die Pauschale auf 28 Euro [Bundesministerium der Finanzen].

Reisedauer Pauschale (Inland) Besonderheiten
Mehr als 8 Stunden 14 Euro Eintägige Reise
An- und Abreisetag 14 Euro Bei mehrtägigen Reisen
24 Stunden 28 Euro Volle Tagespauschale

Diese Staffelung berücksichtigt den Umstand, dass bei längerer Abwesenheit in der Regel höhere Verpflegungskosten entstehen. Zudem wird durch die pauschale Regelung für An- und Abreisetage der administrative Aufwand für die genaue Zeiterfassung reduziert.

Auslandspauschalen: Länderspezifische Besonderheiten

Für Dienstreisen ins Ausland gelten gesonderte Pauschalen, die die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern berücksichtigen. Diese Auslandstagegelder werden jährlich vom Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt festgelegt und veröffentlicht. Die Höhe der Pauschalen kann dabei erheblich variieren – von vergleichsweise niedrigen Beträgen für Länder mit geringen Lebenshaltungskosten bis hin zu deutlich höheren Sätzen für Metropolen oder Länder mit hohem Preisniveau.

Bei der Berechnung der Auslandspauschalen wird ebenfalls zwischen eintägigen und mehrtägigen Reisen unterschieden. Für den Tag des Grenzübertritts ins Ausland sowie für den Tag der Rückkehr ins Inland gelten spezielle Regelungen. Hier wird die Pauschale des Landes angesetzt, in dem sich der/die Reisende am Ende des jeweiligen Tages aufhält [Vereinigung der Landwirtschaftskammern].

Kürzungen bei gestellten Mahlzeiten

Ein wichtiger Aspekt bei der Berechnung der Verpflegungspauschale ist die Berücksichtigung von Mahlzeiten, die vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten gestellt werden. In solchen Fällen muss die Pauschale gekürzt werden. Die Kürzung beträgt 20% für ein Frühstück und jeweils 40% für ein Mittag- oder Abendessen, bezogen auf die Tagespauschale für eine 24-stündige Abwesenheit. Diese Regelung gilt sowohl für Inlands- als auch für Auslandsreisen und stellt sicher, dass keine Überkompensation stattfindet.

  • Frühstück: Kürzung um 20% der Tagespauschale
  • Mittagessen: Kürzung um 40% der Tagespauschale
  • Abendessen: Kürzung um 40% der Tagespauschale
  • Maximale Kürzung: 100% der Tagespauschale
  • Anwendung auf Inlands- und Auslandsreisen

Die korrekte Berechnung und Anwendung der Verpflegungspauschalen erfordert eine sorgfältige Dokumentation der Reisedaten und gestellten Mahlzeiten. Für Unternehmen empfiehlt sich die Implementierung eines effizienten Reisekostenmanagements, das diese Aspekte automatisiert berücksichtigt und so Fehler bei der Abrechnung minimiert.

Steuerliche Aspekte der Verpflegungspauschale: Abzugsfähigkeit und Dokumentation

Die steuerliche Behandlung der Verpflegungspauschale stellt einen zentralen Aspekt bei der Implementierung und Nutzung dieses Instruments dar. Für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen ergeben sich hieraus unterschiedliche Konsequenzen und Handlungsoptionen, die es zu beachten gilt, um die Vorteile der Pauschale optimal zu nutzen und gleichzeitig steuerrechtliche Vorgaben einzuhalten.

Steuerfreiheit und Werbungskostenabzug

Ein wesentlicher Vorteil der Verpflegungspauschale liegt in ihrer Steuerfreiheit, sofern sie vom Arbeitgeber in der vorgeschriebenen Höhe gezahlt wird. Dies bedeutet, dass die Pauschale weder der Lohnsteuer noch den Sozialversicherungsbeiträgen unterliegt. Für ArbeitnehmerInnen, die die Pauschale nicht vom Arbeitgeber erhalten, besteht die Möglichkeit, diese als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Hierbei ist zu beachten, dass der Ansatz der Pauschale den Abzug tatsächlicher Verpflegungskosten ausschließt [Bundesministerium der Finanzen].

Steuerlicher Aspekt Auswirkung Besonderheit
Steuerfreiheit Keine Lohnsteuer Bei Zahlung durch Arbeitgeber
Werbungskostenabzug Minderung des zu versteuernden Einkommens Bei Selbstzahlung durch ArbeitnehmerIn
Sozialversicherungsfreiheit Keine SV-Beiträge Gilt für Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil

Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Verpflegungspauschale unterliegt bestimmten zeitlichen Beschränkungen. Bei längerfristigen beruflichen Tätigkeiten an derselben Tätigkeitsstätte ist der Abzug auf die ersten drei Monate begrenzt. Diese Regelung soll verhindern, dass die Pauschale bei dauerhaften Versetzungen oder längeren Projekteinsätzen unbegrenzt in Anspruch genommen wird.

Dokumentationspflichten und Nachweisführung

Um die steuerlichen Vorteile der Verpflegungspauschale zu nutzen, müssen sowohl ArbeitgeberInnen als auch ArbeitnehmerInnen bestimmte Dokumentationspflichten erfüllen. Für Unternehmen ist es essentiell, die Zahlung der Pauschalen sowie die zugrunde liegenden Dienstreisen ordnungsgemäß zu dokumentieren. Dies umfasst Angaben zu Reiseziel, Reisedauer und gegebenenfalls gestellten Mahlzeiten.

  • Aufzeichnung von Reisebeginn und -ende
  • Dokumentation des Reiseziels und der Reiseroute
  • Erfassung von gestellten Mahlzeiten
  • Aufbewahrung von Belegen und Nachweisen
  • Erstellung von Reisekostenabrechnungen

ArbeitnehmerInnen, die die Verpflegungspauschale als Werbungskosten geltend machen möchten, müssen ebenfalls eine sorgfältige Dokumentation ihrer Dienstreisen führen. Hierzu gehören neben den oben genannten Punkten auch Angaben zum beruflichen Anlass der Reise. Es empfiehlt sich, ein Reisetagebuch zu führen, in dem alle relevanten Informationen festgehalten werden [Vereinigung der Landwirtschaftskammern].

Besonderheiten bei der Pauschalversteuerung

In bestimmten Fällen können ArbeitgeberInnen die Verpflegungsmehraufwendungen pauschal versteuern. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die gezahlten Beträge die steuerfreien Pauschalen übersteigen. Die Pauschalversteuerung erfolgt mit einem Steuersatz von 25% und befreit die ArbeitnehmerInnen von der individuellen Versteuerung des übersteigenden Betrags. Diese Option kann vor allem bei Auslandsreisen in Länder mit hohen Lebenshaltungskosten von Interesse sein.

Die korrekte steuerliche Handhabung der Verpflegungspauschale erfordert ein fundiertes Verständnis der geltenden Regelungen sowie eine sorgfältige Dokumentation. Unternehmen sollten ihre Prozesse im Reisekostenmanagement regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um die Compliance sicherzustellen und gleichzeitig die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Für ArbeitnehmerInnen bietet die Pauschale eine Möglichkeit zur Steueroptimierung, die bei korrekter Anwendung zu einer spürbaren finanziellen Entlastung führen kann.

Implementierung der Verpflegungspauschale im Unternehmen: Schritte und Herausforderungen

Die Einführung der Verpflegungspauschale in einem Unternehmen erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Dabei gilt es, verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, um eine reibungslose Integration in bestehende Prozesse zu gewährleisten und potenzielle Stolpersteine zu vermeiden.

Analyse der Unternehmensstruktur und Reiseaktivitäten

Der erste Schritt bei der Implementierung besteht in einer gründlichen Analyse der Unternehmensstruktur und der Reiseaktivitäten der MitarbeiterInnen. Hierbei sollten Faktoren wie die Häufigkeit und Dauer von Dienstreisen, die Anzahl der reisenden MitarbeiterInnen sowie die Zielregionen der Reisen erfasst werden. Diese Informationen bilden die Grundlage für die Einschätzung des finanziellen Rahmens und des administrativen Aufwands, der mit der Einführung der Verpflegungspauschale verbunden ist [Bundesministerium der Finanzen].

Analysefaktor Relevanz Auswirkung auf Implementierung
Reisehäufigkeit Hoch Beeinflusst Budgetplanung und Prozessgestaltung
Reisedauer Mittel Bestimmt Höhe der Pauschalen
Reiseziele Hoch Entscheidend für Inlands- oder Auslandspauschalen

Basierend auf dieser Analyse können Unternehmen abschätzen, welche finanziellen Auswirkungen die Einführung der Verpflegungspauschale haben wird und welche Abteilungen besonders betroffen sein werden. Dies ermöglicht eine zielgerichtete Planung und Ressourcenallokation für die Implementierung.

Anpassung der Reisekostenrichtlinie und Schulung der MitarbeiterInnen

Ein zentraler Schritt bei der Einführung der Verpflegungspauschale ist die Anpassung der unternehmensinternen Reisekostenrichtlinie. Diese muss die neuen Regelungen zur Verpflegungspauschale klar und verständlich darlegen, einschließlich der Höhe der Pauschalen, der Voraussetzungen für deren Gewährung und der Dokumentationspflichten. Dabei ist es wichtig, die Richtlinie so zu gestalten, dass sie sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens gerecht wird.

  • Klare Definition der Anspruchsvoraussetzungen
  • Festlegung der Pauschalhöhen für verschiedene Reiseszenarien
  • Erläuterung der Kürzungsregelungen bei gestellten Mahlzeiten
  • Beschreibung des Abrechnungsprozesses
  • Vorgaben zur erforderlichen Dokumentation

Parallel zur Anpassung der Richtlinie ist eine umfassende Schulung der MitarbeiterInnen unerlässlich. Diese sollte nicht nur die reisenden MitarbeiterInnen umfassen, sondern auch das Personal in der Buchhaltung und im Personalwesen, das mit der Abrechnung und Verwaltung der Pauschalen betraut ist. Eine gründliche Schulung stellt sicher, dass alle Beteiligten die neuen Regelungen verstehen und korrekt anwenden können [Vereinigung der Landwirtschaftskammern].

Technische Umsetzung und Prozessoptimierung

Die technische Umsetzung der Verpflegungspauschale erfordert in der Regel Anpassungen in den bestehenden IT-Systemen des Unternehmens. Dies kann die Integration neuer Module in die Reisekostenabrechnungssoftware oder die Erweiterung des Gehaltsabrechnungssystems umfassen. Ziel sollte es sein, einen möglichst automatisierten Prozess zu schaffen, der die korrekte Berechnung und Auszahlung der Pauschalen gewährleistet und gleichzeitig den administrativen Aufwand minimiert.

Bei der Prozessoptimierung ist es ratsam, digitale Lösungen für die Erfassung und Dokumentation von Dienstreisen zu implementieren. Mobile Apps oder webbasierte Portale können MitarbeiterInnen die Möglichkeit bieten, Reisedaten und gestellte Mahlzeiten in Echtzeit zu erfassen. Dies erleichtert nicht nur die Abrechnung, sondern verbessert auch die Datenqualität und reduziert potenzielle Fehlerquellen.

Compliance und regelmäßige Überprüfung

Die Einhaltung der steuerrechtlichen Vorgaben bei der Anwendung der Verpflegungspauschale ist von zentraler Bedeutung. Unternehmen sollten daher Kontrollmechanismen etablieren, um die korrekte Handhabung der Pauschalen sicherzustellen. Dies kann regelmäßige interne Audits oder die Zusammenarbeit mit externen SteuerberaterInnen umfassen.

Zudem empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der implementierten Prozesse. Gesetzliche Änderungen, neue Rechtsprechungen oder veränderte Unternehmensstrukturen können Anpassungen erforderlich machen. Eine proaktive Herangehensweise in diesem Bereich hilft, potenzielle Compliance-Risiken zu minimieren und die Effizienz der Verpflegungspauschale langfristig zu gewährleisten.

Die erfolgreiche Implementierung der Verpflegungspauschale erfordert eine ganzheitliche Betrachtung und sorgfältige Planung. Durch die Berücksichtigung aller relevanten Aspekte – von der Analyse über die technische Umsetzung bis hin zur kontinuierlichen Überprüfung – können Unternehmen die Vorteile dieses Instruments optimal nutzen und gleichzeitig rechtliche und administrative Herausforderungen meistern.

  1. Bundesministerium der Finanzen. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu den Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten.
  2. Vereinigung der Landwirtschaftskammern. Verpflegungsmehraufwand – was ist das?. https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/verpflegungsmehraufwand-was-ist-das.html

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