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Einkaufsgutschein
Einkaufsgutschein als Benefit einführen ▶️ Kaufkraft stärken ✓ Steuern optimieren ✓ Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen ✓ Hier Vorteile bieten!
Einkaufsgutscheine sind weitaus mehr als nur ein Stück Papier oder eine Kunststoffkarte. Sie sind ein effektives Instrument für Arbeitgeber, um steuerliche Vorteile geltend zu machen und die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern. Darüber hinaus spielen sie eine wichtige Rolle für die lokale Wirtschaft. Durch den Einsatz von Einkaufsgutscheinen in Geschäften vor Ort bleiben Finanzmittel in der Region und unterstützen somit die örtliche Entwicklung. Auch die Mitarbeiterbindung kann durch solche Benefits signifikant gestärkt werden, da sie eine wertschätzende Anerkennung der Arbeit darstellen. Dieser Ratgeber gibt dir eine umfassenden Einblick in die Welt der Einkaufsgutscheine und zeigt dir, wie du sie optimal einsetzen kannst, um steuerliche Vorteile zu nutzen, die Wirtschaft zu stärken, Mitarbeiter zu motivieren und dein Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.
Wie können Unternehmen Einkaufsgutscheine als strategischen Mitarbeiter-Benefit nutzen?
Unternehmen können Einkaufsgutscheine als strategischen Mitarbeiter-Benefit einsetzen, um die Nettokaufkraft der Angestellten gezielt zu erhöhen und gleichzeitig die Lohnnebenkosten zu optimieren. Durch die Nutzung der steuerlichen Sachbezugsfreigrenze wird dieser Vorteil zu einem wirksamen Instrument für die Mitarbeiterbindung, -motivation und zur Positionierung als attraktiver Arbeitgeber.
Welche steuerlichen Vorteile bieten Einkaufsgutscheine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen?
Einkaufsgutscheine ermöglichen es Unternehmen, ihren Mitarbeiter*innen monatlich bis zu 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei als Sachbezug zukommen zu lassen. Dieser Betrag kommt brutto für netto bei der Belegschaft an, während Arbeitgeber ebenfalls die Lohnnebenkosten für diesen Betrag einsparen, was eine Win-Win-Situation schafft.
Die rechtliche Grundlage hierfür ist der § 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Solange der monatliche Gesamtwert aller gewährten Sachbezüge die Freigrenze von 50 Euro nicht übersteigt, fallen keinerlei Abgaben an. Weil es sich hierbei um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt, würde bei einer Überschreitung, selbst um nur einen Cent, der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Diese Regelung macht eine exakte und systemgestützte Verwaltung unerlässlich, um die rechtliche Konformität sicherzustellen.
Zusätzlich zu dieser monatlichen Freigrenze können Arbeitgeber ihren Angestellten zu besonderen persönlichen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten oder Jubiläen steuerfreie Aufmerksamkeiten im Wert von bis zu 60 Euro gewähren. Auch diese können in Form eines Einkaufsgutscheins ausgegeben werden. Wenn ein Unternehmen diese Möglichkeiten konsequent nutzt, kann es die jährliche Nettokompensation pro Mitarbeiter*in signifikant erhöhen, ohne das Bruttogehalt anpassen zu müssen. Die Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen für den Arbeitgeber stellt dabei einen direkten finanziellen Vorteil dar.
Wie steigern Einkaufsgutscheine die Mitarbeitermotivation und -bindung?
Einkaufsgutscheine steigern die Mitarbeitermotivation, da sie als greifbare und direkt nutzbare Wertschätzung wahrgenommen werden, die über das reguläre Gehalt hinausgeht. Diese positive Verstärkung erhöht die emotionale Bindung zum Unternehmen und stärkt das Gefühl, für die geleistete Arbeit anerkannt zu werden, was die Loyalität nachweislich fördert.
Der psychologische Effekt eines Gutscheins unterscheidet sich fundamental von einer reinen Gehaltserhöhung. Da ein Gutschein als zweckgebundenes „Geschenk“ empfunden wird, bleibt er stärker im Gedächtnis und wird mit einem positiven Erlebnis beim Einlösen verknüpft. Eine Gehaltserhöhung in gleicher Höhe würde im monatlichen Budget untergehen und durch Steuern und Abgaben gemindert. Besonders in Zeiten hoher Inflation und sinkender realer Kaufkraft, wie sie der GfK-Konsumklima-Index abbildet, wird eine direkte Stärkung des verfügbaren Budgets als äußerst wertvoll empfunden.
Die „Shopping- & Loyalty-Studie Deutschland 2023“ zeigt, dass Belohnungssysteme, zu denen auch Gutscheine zählen, ein zentrales Instrument zur Kunden- und Mitarbeiterbindung sind. [Comarch AG und Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt] Überträgt man dieses Prinzip auf die interne Personalpolitik, wird klar: Wenn Mitarbeiter*innen regelmäßig spürbare Vorteile erhalten, die ihren Alltag erleichtern, steigt die Zufriedenheit. Dies führt zu einer geringeren Fluktuation und verbessert das Arbeitgeberimage, was wiederum im Wettbewerb um Fachkräfte entscheidend ist. Der europäische Markt für Geschenkkarten wächst jährlich stark, was die hohe Akzeptanz und Beliebtheit dieses Instruments unterstreicht. [Research & Markets]
Was sind die Kriterien für die Auswahl des richtigen Gutscheinanbieters und -systems?
Die Auswahl des passenden Gutscheinsystems hängt von vier zentralen Kriterien ab: einem breiten, für die Belegschaft relevanten Akzeptanzpartner-Netzwerk, der garantierten Einhaltung der steuerrechtlichen Vorgaben (insbesondere der ZAG-Kriterien), einer einfachen und automatisierten Verwaltung für die Personalabteilung sowie einer transparenten Kostenstruktur für das Unternehmen.
Ein entscheidender Faktor für den Erfolg ist die rechtliche Konformität. Das Gutscheinsystem muss die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) für Sachbezüge erfüllen. Das bedeutet, die Gutscheine dürfen nur bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG) oder für eine sehr begrenzte Waren- oder Dienstleistungspalette (§ 2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG) einsetzbar sein. Anbieter, die diese Kriterien nicht erfüllen, setzen Unternehmen einem hohen Risiko von Steuernachzahlungen aus. Daher ist eine sorgfältige Prüfung der Anbieterzertifizierung unerlässlich.
Die Benutzerfreundlichkeit für Mitarbeiter*innen und HR-Abteilung ist ebenfalls zentral. Ein modernes System bietet digitale Lösungen, die per App verwaltet werden können, was dem Trend zu virtuellen Gutscheinen entspricht. [Ingenico Marketing Solutions] Für die Personalabteilung sollte der Prozess von der Aufladung der Guthaben bis zur Verteilung an die Mitarbeiter*innen weitestgehend automatisiert sein, um den administrativen Aufwand zu minimieren.
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Entscheidungskriterien zusammen:
Kriterium | Beschreibung | Wichtigkeit für die Entscheidung |
---|---|---|
Rechtskonformität (ZAG) | Der Anbieter muss garantieren, dass sein System die Kriterien für einen steuerfreien Sachbezug erfüllt. | Sehr Hoch |
Akzeptanzstellen-Netzwerk | Die Auswahl an Partnern (Supermärkte, Tankstellen, Online-Shops) sollte zur Lebensrealität der Mitarbeiter*innen passen. | Sehr Hoch |
Verwaltungsaufwand | Die Plattform sollte eine intuitive und automatisierte Verwaltung von Guthaben und Nutzer*innen ermöglichen. | Hoch |
Digitale vs. Physische Lösung | Das System sollte flexible Optionen wie eine App, digitale Codes oder physische Karten bieten. | Mittel |
Kostenstruktur | Die Gebühren (pro Nutzer*in, pro Transaktion, Einrichtung) müssen transparent und planbar sein. | Hoch |
Wie wird ein Gutscheinsystem erfolgreich im Unternehmen implementiert und kommuniziert?
Eine erfolgreiche Implementierung erfordert einen strukturierten Plan und eine proaktive Kommunikationsstrategie. Es ist entscheidend, den Mitarbeiter*innen nicht nur das neue Benefit vorzustellen, sondern auch dessen Wert und einfache Nutzung klar zu vermitteln, um eine hohe Akzeptanz und Wertschätzung von Beginn an sicherzustellen.
Der Implementierungsprozess lässt sich in folgende Schritte gliedern:
- Schritt 1: Bedarfsanalyse und Anbieterauswahl: Zunächst wird definiert, welche Ziele mit dem Benefit erreicht werden sollen (z.B. Kaufkraftstärkung, Wertschätzung). Auf dieser Basis erfolgt die Auswahl eines passenden, rechtskonformen Anbieters gemäß den zuvor genannten Kriterien.
- Schritt 2: Technische Einrichtung und Pilotphase: Nach der Entscheidung für einen Anbieter wird das System technisch aufgesetzt. Eine optionale Pilotphase mit einer kleinen, repräsentativen Gruppe von Mitarbeiter*innen kann helfen, Prozesse zu testen und Kinderkrankheiten zu beseitigen.
- Schritt 3: Interne Kommunikationskampagne: Vor dem offiziellen Start wird das neue Benefit im Unternehmen angekündigt. Hierbei sollte der Mehrwert klar kommuniziert werden: „Jeden Monat 50 € mehr Netto für dich“. Informationsmaterialien wie Flyer, Intranet-Artikel und kurze Erklärvideos sind hilfreich.
- Schritt 4: Rollout und Onboarding: Die Gutscheinkarten oder digitalen Zugänge werden an die Belegschaft verteilt. Kurze Schulungen oder Q&A-Sessions können offene Fragen zur Nutzung klären.
- Schritt 5: Feedback einholen und optimieren: Nach der Einführung ist es wichtig, regelmäßig Feedback von den Mitarbeiter*innen einzuholen, um die Zufriedenheit zu messen und das Angebot bei Bedarf anzupassen.
Die Kommunikation spielt hierbei eine Schlüsselrolle. Wie die CMC Print-Mailing-Studie 2022 zeigt, steigern gut kommunizierte Gutscheinangebote die positive Reaktion erheblich. [Collaborative Marketing Club] Indem der Nutzen klar und verständlich aufbereitet wird, stellen Unternehmen sicher, dass das Benefit nicht nur eingeführt, sondern auch als solches wertgeschätzt wird.
Welche Alternativen zu Einkaufsgutscheinen gibt es und wie schneiden sie im Vergleich ab?
Neben dem universellen Einkaufsgutschein existieren weitere steuerbegünstigte Sachbezüge wie Tankgutscheine, Essenszuschüsse oder Mobilitätsbudgets. Diese sind oft stärker zweckgebunden und eignen sich für spezifische Mitarbeitergruppen, während der Einkaufsgutschein durch seine hohe Flexibilität eine breitere Akzeptanz findet.
Jeder Benefit hat spezifische Vor- und Nachteile, die von der Struktur der Belegschaft und den Unternehmenszielen abhängen. Ein Mobilitätsbudget ist beispielsweise in urbanen Zentren mit gutem ÖPNV-Netz sehr attraktiv, spricht aber Mitarbeiter*innen im ländlichen Raum weniger an. Die gezielte Förderung durch zweckgebundene Gutscheine kann, wie Analysen des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigen, gesellschaftspolitisch sinnvolle Verhaltensweisen wie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder gesunde Ernährung lenken. [D. Enste]
Die folgende Tabelle stellt die gängigsten Alternativen gegenüber und hilft bei der strategischen Entscheidung:
Benefit-Art | Flexibilität für Mitarbeiter*in | Administrativer Aufwand | Typische Zielgruppe | Steuerlicher Rahmen |
---|---|---|---|---|
Universeller Einkaufsgutschein | Sehr hoch (breites Partnernetzwerk) | Gering (bei Systemlösung) | Alle Mitarbeiter*innen | 50 € Sachbezugsfreigrenze |
Tankgutschein | Gering (nur für Kraftstoff) | Gering (bei Systemlösung) | Pendler*innen, Außendienst | 50 € Sachbezugsfreigrenze |
Digitaler Essenszuschuss | Mittel (für Lebensmittel & Restaurants) | Mittel (Belegprüfung erforderlich) | Alle Mitarbeiter*innen | Bis zu 7,23 € pro Tag (2024) |
Jobticket / Mobilitätsbudget | Mittel bis hoch (je nach Ausgestaltung) | Hoch (individuelle Budgets) | Urbane Pendler*innen | Pauschale oder individuelle Versteuerung möglich |
Internetpauschale | Nicht vorhanden (Zuschuss zu Kosten) | Gering (pauschal) | Mitarbeiter*innen im Homeoffice | Bis zu 50 € pro Monat pauschal versteuerbar (25 %) |
Häufige Fragen zu Einkaufsgutscheinen als Mitarbeiter-Benefit
Was passiert, wenn der Wert des Einkaufsgutscheins 50 Euro übersteigt?
Wenn der Gesamtwert der gewährten Sachbezüge in einem Monat die Freigrenze von 50 Euro überschreitet, wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Daher ist eine genaue Einhaltung der Grenze durch den Arbeitgeber entscheidend, um Nachzahlungen zu vermeiden.
Können nicht genutzte Guthaben auf den nächsten Monat übertragen werden?
Nein, ein Ansparen oder Übertragen von nicht genutztem Guthaben aus der 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze in den Folgemonat ist steuerrechtlich nicht zulässig. Die Freigrenze gilt pro Kalendermonat und verfällt, wenn sie nicht ausgeschöpft wird. Dies ist ein wesentlicher Grundsatz zur Abgrenzung von steuerpflichtigem Barlohn.
Sind digitale Einkaufsgutscheine genauso steuerfrei wie physische Karten?
Ja, die Form des Gutscheins – ob digital per App, als Code per E-Mail oder als physische Plastikkarte – ist für die steuerliche Behandlung irrelevant. Entscheidend ist allein, dass der Gutschein die gesetzlichen Kriterien eines Sachbezugs nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllt.
Müssen Mitarbeiter*innen die Nutzung der Gutscheine nachweisen?
Nein, bei der Nutzung eines konformen Gutscheinsystems ist kein Einzelnachweis durch die Mitarbeiter*innen erforderlich. Der Arbeitgeber dokumentiert die Gewährung des Sachbezugs im Lohnkonto. Dies vereinfacht den Prozess erheblich und stellt sicher, dass alle steuerlichen Anforderungen erfüllt sind, ohne die Angestellten zu belasten.
- Comarch AG und Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt (Prof. Dr. Marc Knoppe) (2023). Shopping- & Loyalty-Studie Deutschland 2023. https://www.comarch.de/files-de/file_28/Comarch-Studie-Shopping-Loyalty_2023.pdf
- Research & Markets, zitiert von GlobeNewswire (2023). Geschenkkartenmarkt in Europa 2023. https://huuray.com/de/inspiration/geschenkkarte/geschenkkartenmarkt-in-europa/
- Ingenico Marketing Solutions (2021). Gutscheinkarten 2021 – Studie zu Trends und Entwicklungen. https://mb.cision.com/Main/15852/3469712/1508267.pdf
- Collaborative Marketing Club (CMC) und Deutsche Post AG (2022). CMC Print-Mailing-Studie 2022. https://group.dhl.com/content/dam/deutschepostdhl/de/media-relations/press-releases/2022/pm-cmc-print-mailing-studie-2022-gutscheine-20220516.pdf
- Enste, D. (2005). Bildungs- und Sozialpolitik mit Gutscheinen. IW-Analysen, Institut der deutschen Wirtschaft Köln. https://www.econstor.eu/bitstream/10419/181775/1/iw-analysen-bd014.pdf
Noch Fragen?
Alles, was du wissen möchtest – einfach erklärt.
Was ist die Sachbezugskarte?
Die HERO Card ist eine digitale Mastercard Debitkarte, mit der Unternehmen steuerfreie Benefits einfach und flexibel anbieten können. Mitarbeitende erhalten damit steuerfreie Zuschüsse für Sachbezug, Mobilität, Verpflegung und Gesundheit. Alles gebündelt auf einer Karte, individuell konfigurierbar und rechtssicher umgesetzt.
Mitarbeitende zahlen einfach im Alltag. Lokal im Lieblingscafé oder bundesweit im Supermarkt, in der Apotheke oder im ÖPNV.
Wie funktioniert das für Unternehmen?
Du steuerst alles zentral im HR-Portal.
In fünf Minuten Benefits aktivieren. Die HERO Card lädt automatisch das Monatsbudget. Digital, sicher und steuerkonform.
Welche Vorteile bringt das meinem Team konkret?
Bis zu 50 Euro Sachbezug pro Monat
Bis zu 7,50 Euro Essenszuschuss pro Arbeitstag
Bis zu 58 Euro Mobilitätszuschuss monatlich
Bis zu 500 Euro jährlich für Gesundheit und Wellbeing
Alles steuerfrei. Alles digital. Alles auf einer Karte.
Wie behält HR den Überblick?
Alle Benefits auf einen Blick. Ohne Papierkram.
Im HR-Portal steuerst du Budgets, siehst Auslastung und verwaltest alles zentral.
Einloggen. Anpassen. Fertig.
Das spart dir bis zu 80 Prozent Verwaltungszeit.
Ist das wirklich steuerfrei?
Ja alle Benefits sind für die Mitarbeitenden steuerfrei und das komplett rechtskonform. Arbeitgeber müssen machne Benefits pauschal versteuern.
Die HERO Card nutzt gesetzlich verankerte Freibeträge. Jede Kategorie ist steuerlich korrekt getrennt und automatisiert verwaltbar.
Was kostet die HERO Card?
Im Rahmen der Mitarbeiterlizenz, kostet die Karte 1 Euro pro Mitarbeitenden im Monat zzgl. Gebühren für die Ladungen der Benefits.
Für 50 Mitarbeitende mit HERO Base entspricht das zum Beispiel ca. 140 Euro pro Monat – weniger als ein gemeinsames Teamessen, aber mit langfristiger Wirkung.
Wie schnell ist die HERO Card einsatzbereit?
In wenigen Tagen startklar.
Setup, Onboarding und Go-live dauern maximal eine Woche.
Ohne technische Hürden. Ohne Komplexität.