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Arbeitgeber-Gutschein
Arbeitgeber-Gutschein einführen ▶️ Mitarbeiter wertschätzen ✓ Steuern sparen ✓ Kaufkraft stärken ✓ Jetzt Vorteile bieten!
Die betriebliche Wertschätzung hat umfassende Konsequenzen für das gesamte Unternehmen – sie beeinflusst das Arbeitsklima, die Produktivität und letztendlich den Unternehmenserfolg. Eine ebenso einfache wie wirkungsvolle Methode, diese Anerkennung auszudrücken, sind Arbeitgeber-Gutscheine. Als steuerfreier Sachbezug bieten sie sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiter:innen attraktive Vorteile. Gleichzeitig leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaft. Dafür ist es jedoch wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen und die Gutscheine effektiv ins bestehende Belohnungssystem zu integrieren. Darüber hinaus gibt es zahlreiche erfolgreiche Praxisbeispiele, die die Vorzüge von Arbeitgeber-Gutscheinen unterstreichen. Dieser Ratgeber liefert alle notwendigen Informationen und liefert wertvolle Tipps – von den Grundlagen des Sachbezugswesens über dessen Nutzen und rechtliche Aspekte bis hin zur Rolle bei der Mitarbeitermotivation und -bindung.
Wie können Unternehmen den Arbeitgeber-Gutschein effektiv als steuerfreien Vorteil nutzen?
Die Einführung von Arbeitgeber-Gutscheinen stellt für Unternehmen eine strategische Möglichkeit dar, die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Als steuerfreier Sachbezug ermöglichen sie es, Mitarbeitenden eine zusätzliche, abgabenfreie Vergütung von bis zu 50 Euro pro Monat zukommen zu lassen, was die Nettokaufkraft direkt erhöht.
Ein Arbeitgeber-Gutschein ist eine Sachzuwendung, die nicht als Barlohn, sondern in Form eines Gutscheins oder einer Guthabenkarte ausgegeben wird. Damit dieser steuer- und sozialabgabenfrei bleibt, muss er die Kriterien des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG erfüllen. Das bedeutet, der Gutschein darf ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und muss die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen. Solche Gutscheine sind ein wirksames Instrument zur Mitarbeiterbindung, da sie Wertschätzung signalisieren und die finanzielle Belastung der Angestellten spürbar senken. Die korrekte Implementierung ist entscheidend, um die rechtlichen Vorgaben einzuhalten und den vollen Nutzen für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen zu realisieren.
Studien belegen, dass viele Unternehmen das Potenzial dieser Sachbezüge noch nicht vollständig ausschöpfen. [IPSOS Deutschland] Eine durchdachte Strategie zur Nutzung von Mitarbeitergutscheinen kann jedoch nicht nur die Motivation im Team verbessern, sondern auch die lokale Wirtschaft stärken, wenn regionale Gutscheinsysteme verwendet werden. [Stadt Waiblingen] Weil diese Zuwendungen nicht dem normalen Lohnsteuerabzug unterliegen, resultiert daraus ein direkter Mehrwert, der bei einer klassischen Gehaltserhöhung durch Abgaben gemindert würde.
Welche steuerlichen Vorteile bietet der 50-Euro-Sachbezug konkret?
Der zentrale Vorteil des Arbeitgeber-Gutscheins liegt in der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bis zu einer monatlichen Freigrenze von 50 Euro. Diese Zuwendung wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt und erhöht das Nettoeinkommen der Mitarbeitenden, ohne dass für das Unternehmen hohe Lohnnebenkosten anfallen.
Es ist entscheidend zu verstehen, dass es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt. Wenn der Wert des Gutscheins in einem Monat auch nur um einen Cent überschritten wird, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. [Finanztip.de Redaktion] Eine sorgfältige Dokumentation im Lohnkonto ist daher unerlässlich, um bei einer Prüfung durch das Finanzamt rechtssicher aufgestellt zu sein. Die monatliche Freigrenze kann nicht auf andere Monate übertragen oder angespart werden; sie verfällt am Monatsende, wenn sie nicht genutzt wurde.
Neben dem monatlichen 50-Euro-Sachbezug können Unternehmen ihren Mitarbeitenden auch zu besonderen persönlichen Anlässen wie Geburtstagen oder Jubiläen steuerfreie Sachzuwendungen von bis zu 60 Euro gewähren. Diese Regelung für Aufmerksamkeiten ist von der monatlichen Freigrenze unabhängig und kann mehrmals im Jahr genutzt werden. Wenn diese verschiedenen Möglichkeiten kombiniert werden, können Unternehmen die jährliche steuerfreie Zuwendung pro Mitarbeiter*in signifikant erhöhen, was die Attraktivität als Arbeitgeber steigert.
Kriterium | 50 € Brutto-Gehaltserhöhung (geschätzt) | 50 € Arbeitgeber-Gutschein |
---|---|---|
Brutto für Arbeitnehmer*in | + 50,00 € | + 50,00 € (als Sachwert) |
Abzüge (Steuer, SV) für Arbeitnehmer*in | ca. - 25,00 € | - 0,00 € |
Netto-Vorteil für Arbeitnehmer*in | ca. + 25,00 € | + 50,00 € |
Arbeitgeberkosten (inkl. SV-Anteil) | ca. 60,00 € | 50,00 € |
Fazit | Hohe Abgabenlast für beide Seiten | Maximaler Netto-Vorteil, keine Lohnnebenkosten |
Welche Arten von Gutscheinen sind gesetzlich zulässig?
Nicht jeder Gutschein qualifiziert sich automatisch als steuerfreier Sachbezug. Seit einer Gesetzesänderung müssen Gutscheinkarten die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen, um als Sachbezug und nicht als steuerpflichtige Barleistung eingestuft zu werden. Dies stellt sicher, dass die Gutscheine nicht wie Bargeld verwendet werden können.
Die Finanzverwaltung akzeptiert Gutscheine, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Begrenztes Netzwerk (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG): Diese Gutscheine können nur bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen eingelöst werden. Typische Beispiele sind Stadt- oder City-Karten, die in verschiedenen Geschäften einer bestimmten Region gültig sind, oder Gutscheine für eine spezifische Ladenkette oder ein Einkaufszentrum.
- Begrenzte Produktpalette (§ 2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG): Diese Gutscheine sind auf eine sehr begrenzte Auswahl an Waren oder Dienstleistungen beschränkt. Ein klassisches Beispiel ist die Tankkarte, die nur zum Kauf von Kraftstoff berechtigt, oder ein Gutschein, der ausschließlich für Bücher oder Streaming-Dienste gilt.
- Instrumente für steuerliche und soziale Zwecke (§ 2 Abs. 1 Nr. 10c ZAG): Hierzu gehören zweckgebundene Gutscheine wie Essensmarken oder Verpflegungszuschüsse, die einem bestimmten sozialen Zweck dienen. [Handwerksblatt Redaktion]
Da diese Kriterien erfüllt sein müssen, sind allgemeine Gutscheine von großen Online-Marktplätzen, die ein breites Warensortiment abdecken und quasi wie Bargeld fungieren, in der Regel nicht als steuerfreier Sachbezug zulässig. Ebenso sind Gutscheine, die eine Barauszahlungs- oder Umtauschfunktion haben, explizit ausgeschlossen. Die Wahl des richtigen Gutscheintyps ist somit ein kritischer Schritt, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Wie wird ein Gutscheinsystem im Unternehmen korrekt eingeführt?
Die Einführung eines Arbeitgeber-Gutscheinsystems erfordert eine strukturierte Vorgehensweise, um rechtliche Konformität und eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen. Wenn der Prozess sorgfältig geplant wird, ist der administrative Aufwand überschaubar und der Nutzen für alle Beteiligten maximiert.
Die Implementierung lässt sich in folgende Schritte unterteilen:
- Grundlagen schaffen: Zunächst muss entschieden werden, welche Art von Gutschein (z. B. regionaler Stadtgutschein, Tankgutschein, wiederaufladbare Sachbezugskarte) am besten zur Belegschaft und den Unternehmenszielen passt. Gleichzeitig sollte ein klares Budget definiert werden.
- Rechtliche Prüfung: Es muss sichergestellt werden, dass der Gutschein zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Eine Umwandlung von bestehendem Gehalt in einen Sachbezug ist nicht zulässig. Die Regelungen können in einer Ergänzung zum Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden. [Circula Blog Redaktion]
- Anbieterauswahl: Unternehmen können zwischen verschiedenen Anbietern digitaler oder physischer Gutscheinkarten wählen, die die Verwaltung vereinfachen und die Einhaltung der ZAG-Kriterien garantieren. Alternativ können auch lokale Gutscheine direkt erworben werden.
- Prozesse definieren und dokumentieren: Der Prozess der Gutscheinausgabe muss klar definiert sein. Entscheidend ist die korrekte und lückenlose Dokumentation der Sachbezüge im Lohnkonto jedes Mitarbeitenden. Dies ist für die Lohnbuchhaltung und eventuelle Steuerprüfungen von höchster Bedeutung.
- Transparente Kommunikation: Die Mitarbeitenden sollten klar und verständlich über das neue Benefit, die Funktionsweise und die Vorteile informiert werden. Dies steigert die Akzeptanz und Wertschätzung für die Maßnahme erheblich.
Warum schöpfen viele Unternehmen das Potenzial von Mitarbeiter-Benefits nicht aus?
Trotz der offensichtlichen Vorteile wird die monatliche Sachbezugsfreigrenze von vielen Unternehmen nicht vollständig genutzt. Eine Studie von Ipsos zeigt, dass ein erhebliches Potenzial zur Mitarbeiterbindung und -motivation ungenutzt bleibt, weil Firmen entweder die Möglichkeiten nicht kennen oder den administrativen Aufwand scheuen. [Haufe Verlag]
Ein wesentlicher Grund dafür ist die Komplexität der steuerrechtlichen Vorschriften. Die strikte Einhaltung der 50-Euro-Freigrenze und der ZAG-Kriterien erfordert Genauigkeit, was insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen ohne große HR-Abteilung abschrecken kann. Die Furcht, bei einer Betriebsprüfung Nachzahlungen leisten zu müssen, führt oft dazu, dass lieber auf diese Form des Benefits verzichtet wird. Dabei bieten moderne digitale Lösungen heute eine einfache und rechtssichere Verwaltung, die den Aufwand minimiert.
Ein weiterer Aspekt ist das fehlende Bewusstsein für den ökonomischen Mehrwert. Eine Studie der Prognos AG verdeutlicht, dass eine breitere Nutzung von Sachbezügen wie Essensgutscheinen ein Milliardenpotenzial für die deutsche Wirtschaft freisetzen könnte, da die Kaufkraft direkt in den Konsum fließt. [Gwendolyn Huschik] Unternehmen, die diese Instrumente nicht nutzen, vergeben nicht nur eine Chance, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren, sondern verzichten auch auf ein effektives Mittel, um die Nettolöhne ihrer Mitarbeitenden ohne zusätzliche Kosten zu erhöhen.
Welche Rolle spielen Gutscheine bei der Förderung von Fachkräften?
In Zeiten des Fachkräftemangels sind Arbeitgeber-Gutscheine mehr als nur ein finanzieller Bonus; sie sind ein strategisches Instrument im "War for Talents". Sie signalisieren eine moderne Unternehmenskultur, die über das reine Gehalt hinausdenkt und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden in den Mittelpunkt stellt. Diese Form der Wertschätzung kann den entscheidenden Unterschied bei der Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte ausmachen.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) befürwortet die Stärkung von Gutscheinsystemen als gezieltes Förderinstrument. [Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände] Sie ermöglichen es Unternehmen, flexibel auf die Bedürfnisse ihrer Belegschaft einzugehen. Jüngere Generationen legen beispielsweise Wert auf flexible Benefits wie Mobilitätszuschüsse (z. B. für das Deutschlandticket) oder Gutscheine für nachhaltige Produkte, während andere Mitarbeitende vielleicht einen Tankgutschein oder einen Zuschuss zum Mittagessen bevorzugen. [Lofino]
Durch die Implementierung eines vielfältigen Benefit-Portfolios, in dem Gutscheine einen wichtigen Baustein darstellen, können sich Unternehmen als fürsorglich und mitarbeiterorientiert positionieren. Weil diese Vorteile direkt im Alltag der Angestellten spürbar sind, ist ihre Wirkung oft nachhaltiger als eine einmalige Bonuszahlung oder eine geringfügige Gehaltserhöhung. Sie stärken die emotionale Bindung an das Unternehmen und tragen dazu bei, eine positive und motivierende Arbeitsumgebung zu schaffen.
Häufige Fragen zum Arbeitgeber-Gutschein
Kann der 50-Euro-Gutschein angespart oder in den nächsten Monat übertragen werden?
Nein, die 50-Euro-Freigrenze ist streng monatsbezogen und kann nicht angespart werden. Ein nicht genutzter Betrag verfällt am Ende des Monats und kann nicht auf den Folgemonat übertragen werden. Daher ist eine regelmäßige und pünktliche Ausgabe der Gutscheine entscheidend, um den Vorteil voll auszuschöpfen.
Gilt der steuerfreie Sachbezug auch für Minijobber*innen und Teilzeitkräfte?
Ja, der steuerfreie Sachbezug von bis zu 50 Euro pro Monat kann allen Arbeitnehmer*innen gewährt werden, einschließlich Minijobber*innen, Teilzeitkräften und Auszubildenden. Die Zuwendung wird zusätzlich zum Gehalt gezahlt und hat keinen Einfluss auf die Geringfügigkeitsgrenze beim Minijob.
Was passiert mit dem Gutschein-Guthaben, wenn ein*e Mitarbeiter*in das Unternehmen verlässt?
Das Restguthaben auf einer Gutscheinkarte bleibt dem*der Mitarbeiter*in in der Regel erhalten und kann bis zum Ablaufdatum der Karte oder des Gutscheins genutzt werden. Es findet keine Barauszahlung statt. Die genauen Regelungen hängen von den Bedingungen des jeweiligen Gutscheinanbieters ab.
Können Arbeitgeber mehrere steuerfreie Vorteile miteinander kombinieren?
Ja, Unternehmen können verschiedene steuerfreie oder pauschal besteuerte Benefits kombinieren. So kann der monatliche 50-Euro-Sachbezug beispielsweise neben einem Zuschuss für Gesundheitskurse (bis 600 €/Jahr) oder einem steuerfreien Zuschuss zum Deutschlandticket gewährt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. [Tobias Christ]
Quellenverzeichnis
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). (o. D.). Hochschulfinanzierung – Die Arbeitgeber. Abgerufen von https://arbeitgeber.de/themen/bildung-und-berufliche-bildung/hochschulfinanzierung/
- Christ, T. (2023). Steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer: Das Wichtigste. aktiv-online.de. Abgerufen von https://www.aktiv-online.de/ratgeber/steuerfreie-zuwendungen-fuer-arbeitnehmer-welche-gibt-es-und-was-ist-dabei-zu-beachten-17570
- Circula Blog Redaktion. (2025). Gutscheine für Mitarbeiter: Steuerliche Behandlung und praktische Anwendung. Circula. Abgerufen von https://www.circula.com/de/blog/mitarbeiter-gutscheine
- Finanztip.de Redaktion. (2025). Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse – Überblick und Bedeutung von Gutscheinen als Sachzuwendungen. Finanztip. Abgerufen von https://www.finanztip.de/steuerfreie-sachzuwendungen/
- Handwerksblatt Redaktion. (2025, April). Gutscheine für Mitarbeiter: Steuerliche Behandlung und praktische Anwendung. Handwerksblatt. Abgerufen von https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/so-managen-sie-ihren-fuhrpark/gutschein-statt-gehalt
- Haufe Verlag. (2023). Sachbezugsfreigrenze bei Benefits wird nicht ausgeschöpft. Haufe.de. Abgerufen von https://www.haufe.de/personal/hr-management/benefit-sachbezugsfreigrenze-wird-nicht-ausgeschoepft_80_597346.html
- Huschik, G. (Prognos AG). (2024). Studie zur Nutzung und dem Potenzial von Essensgutscheinen in Deutschland. Edenred Deutschland. Abgerufen von https://www.edenred.de/presse/pressemitteilungen/essensgutscheine-koennten-milliarden-fuer-die-deutsche-wirtschaft-freisetzen
- IPSOS Deutschland. (2023). IPSOS Studie zum 50-Euro-Sachbezug und dessen Nutzung in deutschen Unternehmen. Edenred Deutschland. Abgerufen von https://www.edenred.de/presse/pressemitteilungen/ipsos-studie-zeigt-unternehmen-lassen-beim-50-euro-sachbezug-potential-liegen
- Lofino Redaktion. (o. D.). 5 Praktische Beispiele für steuerfreie Sachbezüge. Lofino. Abgerufen von https://www.lofino.de/sachbezug/beispiele/
- Stadt Waiblingen (Wirtschaftsförderung). (o. D.). Arbeitgeber Geschenkgutschein. Stadt Waiblingen. Abgerufen von https://www.waiblingen.de/de/Wirtschaft-und-Tourismus/Wirtschaftsfoerderung/Arbeitgeber-Geschenkgutschein
Noch Fragen?
Alles, was du wissen möchtest – einfach erklärt.
Was ist die Sachbezugskarte?
Die HERO Card ist eine digitale Mastercard Debitkarte, mit der Unternehmen steuerfreie Benefits einfach und flexibel anbieten können. Mitarbeitende erhalten damit steuerfreie Zuschüsse für Sachbezug, Mobilität, Verpflegung und Gesundheit. Alles gebündelt auf einer Karte, individuell konfigurierbar und rechtssicher umgesetzt.
Mitarbeitende zahlen einfach im Alltag. Lokal im Lieblingscafé oder bundesweit im Supermarkt, in der Apotheke oder im ÖPNV.
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Welche Vorteile bringt das meinem Team konkret?
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Ja alle Benefits sind für die Mitarbeitenden steuerfrei und das komplett rechtskonform. Arbeitgeber müssen machne Benefits pauschal versteuern.
Die HERO Card nutzt gesetzlich verankerte Freibeträge. Jede Kategorie ist steuerlich korrekt getrennt und automatisiert verwaltbar.
Was kostet die HERO Card?
Im Rahmen der Mitarbeiterlizenz, kostet die Karte 1 Euro pro Mitarbeitenden im Monat zzgl. Gebühren für die Ladungen der Benefits.
Für 50 Mitarbeitende mit HERO Base entspricht das zum Beispiel ca. 140 Euro pro Monat – weniger als ein gemeinsames Teamessen, aber mit langfristiger Wirkung.
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