Sachbezug

December 2, 2020

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Als Arbeitgeber mit steuerfreien Geschenken Mitarbeiter motivieren

Bis Ende des Jahres können Arbeitgeber ihren Angestellten mit einem steuerfreien Bonus von bis zu 1.500 Euro unterstützen. Dieser Sonder-Bonus soll dabei helfen, die Härten der Corona-Krise abzumildern. Arbeitgeber können das Geld direkt als finanzielle Unterstützung oder als Sachleistung auszahlen.

Arbeitgeber, die nicht nur ihre Angestellten, sondern gleichzeitig auch die eigene Region stärken wollen, können die 1.500 Euro ganz oder teilweise in regionale Gutscheinlösungen auszahlen.

In Berlin gibt die Regional Hero GmbH mit der „B-Card“ eine Gutschein-Lösung heraus, die wie eine Prepaid-Kreditkarte funktioniert. Kunden können mit der „B-Card“ bezahlen, spenden – oder einfach Geld an ihren Lieblingsort zahlen. Nach dem Motto: Jetzt zahlen, später konsumieren.

Berlinweit machen bereits mehr als 400 Lieblingsorte aus den Bereichen Gastronomie, Einzelhandel,Kultur, Dienstleistungen und Sport mit. Kunden können der „B-Card“ als Karte in ihremPortemonnaie bei sich führen oder digital per App bezahlen. Somit können Kunden auch OnlineDienstleistungen ihrer Lieblingsorte über dieB-Card abrechnen.

In München kommt Mitte Dezember die „Minga-Card“ heraus, die nach demselben Prinzip funktioniert, wie die „B-Card“. Beide Karten sind mit der Regional Hero GmbH aus den Non-Profit Plattformen Helfen.Berlin und Helfen.München hervorgegangen, die während des ersten Lockdowns ins Leben gerufen worden sind. Die beiden Stadtkarten sollen dazu beitragen das Prinzip von lokalenGutscheinsystemen zukunftsfähig zu machen.

Arbeitgeber, die nicht nur zu Corona-Zeiten lokale Unternehmen stärken wollen, können auch noch2021 Steuergeschenke für ihre Mitarbeiter nutzen.

  • Sachbezüge: Arbeitgeber können ihren Angestellten jeden Monat 44 Euro steuerfrei inSachbezügen auszahlen. Sachbezüge sind steuerfreie Geschenke ohne besonderen Anlass.Wichtig ist, dass die monatliche Grenze von 44 Euro nicht überschritten wird, da sonstSozialabgaben fällig werden
  • Bei persönlichen Ereignissen wie der Geburt eines Kindes, Geburtstag oder Hochzeit darf derArbeitgeber jedes Mal 60 Euro steuerfrei verschenken. Dabei ist es wichtig, dass es sich explizit nicht um Bargeld, sondern um Sachleistungen handelt. Ein elektronischesAbrechnungssystem wie die „B-Card“ und die „Minga-Card“ sind dafür besonders geeignet, da ausgeschlossen ist, dass Kunden das Geld in bar ausgezahlt bekommen. Andernfalls könnte das Finanzamt die Steuerfreiheit des Geschenkes ablehnen

„Uns ist es ein Anliegen, dass Firmen, die gut durch die Corona-Krise gekommen sind, die Möglichkeit haben, Branchen gezielt zu unterstützen, denen es weniger gut geht“, sagt Pascal Schreiber, Gründer der Regional Hero GmbH. „Mit einem regionalen Gutschein tun die Unternehmen nicht nur den eigenen Mitarbeitern etwas Gutes, sondern stärken auch das lokale Umfeld“, so Schreiber.

Guter Rat für gute
Unternehmen.

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